Wie der Presse zu entnehmen war, wurde im Kanton Zürich einem hochgefährlichen Straftäter trotz Verwahrung offener Vollzug gewährt. Die gewährte Halbfreiheit nutzte der Straftäter für erneute Straftaten. Erst nach Monaten kam man ihm auf die Schliche und verwahrte ihn erneut. Der Regierungsrat liess inzwischen verlauten, dass unbegleiteter Urlaub für Verwahrte zur Zeit nicht zugelassen würde, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch wieder zu dieser Methode übergegangen werde.
Mit einem klaren Ja zur Verwahrungsinitiative deklarierten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihren Willen, gefährliche Gewalttäter lebenslänglich zu verwahren und dabei auch keinen Urlaub zuzulassen. Die heutige Praxis widerspricht mindestens in einzelnen Kantonen diesem Willen klar.
Vor diesem Hintergrund drängen sich verschiedene Fragen auf:
1. Wie viele Straftäter sind derzeit im Kanton Graubünden in Verwahrung?
2. Wie sieht der Haftvollzug für verwahrte Straftäter in unserem Kanton aus?
3. Wird oder würde solchen Straftätern unbegleiteter Ausgang oder Urlaub gewährt? Falls ja, mit welcher Begründung, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen flankierenden Massnahmen?
4. Welche Schlüsse und Vorkehrungen zieht der Regierungsrat aus dem Fall Zürich?
Chur, 2. September 2006
Name: Christoffel-Casty, Rathgeb, Casty, Bachmann Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Brantschen, Brüesch, Buchli, Butzerin, Caduff, Castelberg-Fleischhauer, Caviezel-Sutter (Thusis), Dermont, Dudli, Farrér, Giovanoli, Hardegger, Hasler, Heinz, Janom Steiner, Kleis-Kümin, Krättli-Lori, Loepfe, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Montalta, Nick, Parolini, Perl-Kaiser, Pfister, Rizzi, Stiffler, Stoffel, Thurner-Steier, Vetsch (Klosters), Wettstein, Furrer, Laely
Session: 02.09.2006
Vorstoss: dt Anfrage