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Session: 02.09.2006
Es gibt einen Konsens, gemäss dem die Gemeinden die Kompetenz haben, die Schulsprache festzulegen. Die Gemeinden, die die Einführung des Rumantsch Grischun (RG) als Alphabetisierungssprache wünschen, können dies tun. Auch sie müssen die Garantie haben, qualitativ hinreichendes Unterrichtsmaterial einsetzen zu können.

Es gibt jedoch auch Gemeinden und sie sind gegenwärtig in der Mehrheit , die es bevorzugen, beim regionalen Idiom als Alphabetisierungssprache zu bleiben. Sie tun nichts anderes, als bei einer Praxis zu bleiben, die sich bewährt hat, seit es Varianten der romanischen Schreibung gibt, und welche die obligatorische Schule seit der Einführung der Volksschule in unserem Kanton übernommen hat. Ein zufälliger Entscheid des Grossen Rates auf Vorschlag der Regierung hatte zur Folge, dass diese Gemeinden nicht mehr mit dem nötigen Unterrichtsmaterial beliefert werden. In der Folge wies die Regierung alle Anträge zurück, der Verpflichtung nachzukommen, die traditionellen Idiome mit dem nötigen Unterrichtsmaterial zu beliefern.

Ich frage deshalb die Regierung an:

1. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Entscheid der Regierung und des Grossen Rates sämtliches neue Unterrichtsmaterial nur noch ausschliesslich in RG auszuliefern?

2. Wer trägt die Verantwortung für die Qualität und für die Ziele, welche nach Lehrplan in der Primarschule erreicht werden müssen?

3. Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass die Gemeinden, in denen die regionalen romanischen Idiome die Alphabetisierungssprache sind, ein Recht auf aktuelles und notwendiges Unterrichtsmaterial haben und dass der Kanton verpflichtet ist, ihnen auch in Zukunft besagtes Material in den Idiomen zu liefern?

Chur, 2. September 2006

Name: Arquint

Session: 02.09.2006
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

1. Die gesetzlichen Grundlagen bilden Art. 22 des Schulgesetzes in Verbindung mit Art. 13 der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen hat die Regierung dem Grossen Rat im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts den Vorschlag unterbreitet, die rätoromanischen Lehrmittel ab dem Jahr 2006 ausschliesslich in Rumantsch Grischun herauszugeben (Botschaft Nr. 2/2003-2004). Der Grosse Rat hat diesen Vorschlag angenommen und deren Umsetzung um ein Jahr vorgezogen (vgl. Grossratsprotokoll vom 25. August 2003, S. 238).

2. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Unterrichtsqualität, das heisst für die Einhaltung der Vorgaben des kantonalen Lehrplans und seiner Stundentafeln, obliegt der Schulträgerschaft. Die Verantwortung für die Qualität neuer Lehrmittel liegt beim Kanton.

3. Im von der Regierung genehmigten Grobkonzept zur Einführung von Rumantsch Grischun sind die heute in den Idiomen verwendeten Lehrmittelgenerationen detailliert aufgelistet. So heisst es dort: „Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage sollen die Einführungsschritte der folgenden rund zehn Jahre ausschliesslich dort erfolgen, wo dies von den Gemeinden gewünscht wird. Der Zeitraum von rund zehn Jahren ergibt sich aus der Laufzeit der jüngsten Generation Sprachlehrmittel in den Idiomen.“ Für diesen Zeitraum ist die Qualität der Sprachlehrmittel in den Idiomen in ähnlichem Umfang gegeben, wie dies in der Vergangenheit in der romanischen Schule der Fall war. Dies umso mehr, als sich die letzten idiomatischen Sprachlehrmittel noch in der Erarbeitungsphase befinden. Die Mathematiklehrmittel auf der Primarstufe sind ebenfalls jüngeren Datums. In den folgenden Jahren ist auch in diesem Fach nicht mit einer neuen Lehrmittelgeneration zu rechnen. Somit sind zwei Kernfächer aus dem Bereich der Primarschule für alle romanischsprachigen Schulen des Kantons gut abgedeckt.

Zur Frage allfälliger Nachdrucke in diesem Zeitraum hielt die Regierung im Regierungsbeschluss Nr. 190 vom 21. Februar 2006 fest: „Bis zur abgeschlossenen Umsetzung der Variante Konsolidierung werden die heute aktuellen Lehrmittel in den Idiomen weiterhin bereitgehalten. Bei Bedarf kann ein bestehendes Lehrmittel auch im Idiom nachgedruckt werden. Hingegen ist es aufgrund der vom Grossen Rat beschlossenen Struktur- und Leistungsüberprüfungs-Massnahme A-31 nicht möglich, bestehende Lehrmittel in den Idiomen zu überarbeiten oder neue Lehrmittel zu schaffen.

Datum: 30. Oktober 2006