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Session: 18.10.2006
Im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung wurde bereits im Juni 2002 die Frage diskutiert, ob nicht auch der Gros-se Rat regelmässig (zumindest einmal pro Legislaturperiode) ausserhalb von Chur eine so genannte Landsitzung abhalten soll. Die Idee fand grosse Anerkennung. Kein einziger Grossrat und keine Grossrätin hat sich damals gegen die Idee einer Landsit-zung ausgesprochen. Dennoch hat es der Grosse Rat mit 51 zu 36 abgelehnt, eine entsprechende Regelung in die Verfassung aufzunehmen. Die Mehrheit war damals der Meinung, dass Landsitzungen auch ohne entsprechende Verfassungsbestimmun-gen abgehalten werden können und eine Regelung dieses Anliegens auf Verfassungsstufe nicht adäquat sei.

Die Argumente für die Abhaltung von regelmässigen Landsitzungen des Grossen Rates haben sich seit 2002 nicht geändert. Nach wie vor, gäbe eine Landsitzung ein positives Signal in eine Region. Für einmal geht der Grosse Rat zur Bevölkerung und nicht umgekehrt. Die verschiedenen Sprachgebiete und unsere Regionen müssten dabei entsprechend berücksichtigt wer-den. Nicht zu vernachlässigen ist der wirtschaftliche Faktor. Dem Kanton würde gestützt auf die Berechnungen aus dem Jahre 2002 rund Fr. 50'000.00 bis Fr. 60'000.00 an Kosten entstehen. Diese Ausgaben würden jedoch im Kanton bleiben und direkt in die entsprechende Austragungsregion fliessen.

Im Zuge der positiven Erfahrungen der Sessiun in Flem soll die Idee der Abhaltung einer Landsitzung des Grossen Rates wieder lanciert werden.

Gestützt auf Art. 50 Grossratsgesetz kann der Grosse Rat mittels Direktbeschluss im Bereich seiner Zuständigkeit einen Be-schluss fassen. Gemäss Art. 44 der Geschäftsordnung des Grossen Rates versammelt sich der Grosse Rat ordentlicherweise in der Stadt Chur. Gestützt auf die genannten Bestimmungen ist der Grosse Rat zuständig für die Bestimmung der Tagungsorte und kann daher mittels Direktbeschluss darüber entscheiden. Zudem lässt das Gesetz neben Chur auch ohne weitere Gesetzes-anpassungen Landsitzungen zu.

Die Unterzeichneten Grossräte und Grossrätinnen beantragen, dass unter der Leitung der Präsidentenkonferenz und Organisa-tion des Ratssekretariates die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, damit bereits in der laufenden Amts-periode und dann je nach Erfahrung und Interesse auch in jeder weiteren Legislatur, mindestens eine Session des Grossen Rates in einer Region stattfinden kann.

Chur, 18. Oktober 2006

Name: Cahannes, Claus, Heinz, Augustin, Barandun, Berni, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Bezzola (Zer-nez), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Brüesch, Buchli, Bundi, Butzerin, Caduff, Campell, Candinas, Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Casutt, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christoffel-Casty, Cla-vadetscher, Darms-Landolt, Dermont, Fallet, Farrér, Fasani, Felix, Feltscher, Florin-Caluori, Geisseler, Giovanoli, Hanimann, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Hasler, Jenny, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Loepfe, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Marti, Menge, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters), Montalta, Nick, Niederer, Nigg, Noi-Togni, Parolini, Parpan, Pedrini, Peer, Perl, Pfäffli, Pfister, Plozza, Portner, Ragettli, Rathgeb, Righetti, Rizzi, Sax, Stiffler, Tenchio, Thomann, Thurner-Steier, Toschini, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Valär, Zanetti, Capeder, Gunzinger, Strimer

Session: 18.10.2006
Vorstoss: dt Anfrage