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Session: 18.10.2006
Im Rahmen des kantonalen Kulturförderungsgesetzes (KFG) vom 28. Sept. 1997 unterstützen Kanton, Regionen und Gemeinden das kulturelle Leben in Graubünden.

Nachdem der Kanton innerhalb der vergangenen 20 bis 30 Jahre die kantonalen Museen und Institutionen ausgebaut hat (Museums- und Kulturzentrum Chur: Rhätisches Museum, Naturmuseum, Kulturmuseum sowie Kantonsarchiv und Kantonsbibliothek), sollen in den nächsten 10-15 Jahren schwergewichtig die Regionalmuseen und regionalen Kulturzentren in den wichtigsten Kulturregionen Graubündens gefördert und ausgebaut werden.

Der Ausbau und Betrieb von Regionalmuseen bzw. regionalen Kulturzentren bedarf inskünftig vermehrt der finanziellen und personellen Unterstützung des Kantons. Grundlage dazu bildet das kantonale Kulturförderungsgesetz mit Verordnung sowie das kantonale Konzept für regionale Museen aus dem Jahr 1992 (RB 3118 vom 15. Dez. 1992). Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem kantonalen Museumszentrum, regionalen Museen bzw. Kulturzentren sowie lokalen Museen, und die entsprechende Aufgabenstellung, Zusammenarbeit und Finanzierung zu untersuchen und zu regeln.

Die Regierung wird deshalb eingeladen, zuhanden des Grossen Rates ein Konzept zur Förderung und Finanzierung der Regionalmuseen bzw. von regionalen Kulturzentren auszuarbeiten und die Voraussetzungen für die Realisierung zu schaffen. Das Konzept soll insbesondere die folgenden Massnahmen einbeziehen:

Ergänzung der Rechtsgrundlagen (Anpassung der Kulturförderungsverordnung; Regelung der Zusammenarbeit sowie der Form der regionalen Trägerschaft );

Ergänzung des Regierungsprogrammes, Anpassung des Finanzplanes und Bereitstellung der Finanzmittel im Budgetverfahren;

Bezeichnung der Kulturregionen in Graubünden und Umschreibung von Funktion und Leistungsangebot der Regionalmuseen bzw. der regionalen Kulturzentren;

Als Fallbeispiel zur Ausarbeitung des kantonalen Konzeptes zur Förderung und Finanzierung der Regionalmuseen bzw. regionalen Kulturzentren kann die Region Surselva beigezogen werden, welche bereits über eine regionale Museumskon-zeption verfügt (Vereinbarung 1981/1994; Entwicklungskonzept 2005).

Chur, 18. Oktober 2006

Name: Montalta, Keller, Bezzola (Samedan), Arquint, Augustin, Bachmann, Berni, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Buchli, Bundi, Caduff, Candinas, Castelberg-Fleischhauer, Casutt, Caviezel-Sutter, (Thusis), Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Dermont, Fallet, Farrér, Fasani, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Geisseler, Giovanoli, Hardegger, Hasler, Jaag, Kleis-Kümin, Koch, Mani-Heldstab, Menge, Meyer-Grass (Klosters), Möhr, Niederer, Nigg, Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Pfister, Portner, Ratti, Sax, Stiffler, Thöny, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Wettstein, Capeder, Strimer

Session: 18.10.2006
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Vorab möchte die Regierung ihrer Anerkennung und Wertschätzung gegenüber den in den vergangenen Jahren erbrachten Leistungen der regionalen Museen Ausdruck verleihen. Dank der zum grossen Teil auf Freiwilligkeit und Engagement der verschiedenen Trägerschaften beruhenden Arbeit sind in verschiedenen Regionen des Kantons kulturelle Institutionen entstanden, welche einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Identität und zum gesellschaftlichen Leben in unserem Kanton beitragen.

Die Förderung und Finanzierung der im Kanton Graubünden beheimateten Museen basiert aufgrund der aktuellen Rechtslage auf folgender Konzeption:

1. Gemäss Art. 5 des kantonalen Kulturförderungsgesetzes (KFG) führt der Kanton das Bündner Natur-Museum, das Rätische Museum und das Bündner Kunstmuseum. Als Träger dieser Museen ist der Kanton verantwortlich für die Finanzierung des Baus und sämtlicher Kosten des Betriebs. Im Weiteren beteiligt er sich im Rahmen der bestehenden Rechtsverhältnisse an den Sammlungen der einzelnen Museen, welche sich im Eigentum von privatrechtlichen Stiftungen befinden.

Kulturelle Institutionen oder Organisationen, welche eine wichtige kantonale Aufgabe erfüllen, kann der Kanton gemäss Art. 6 KFG mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen unterstützen. Als solche Institutionen gelten etwa die Walservereinigung Graubünden, der Verein für Bündner Kulturforschung, das Dicziunari Rumantsch Grischun sowie die Bündner Volksbibliothek. Mit der Annahme des Kulturförderungsgesetzes vor weniger als zehn Jahren hat der Bündner Souverän die Überzeugung der Regierung bestätigt, dass der Kanton für kantonal bedeutende Institutionen, die Regionen für regional bedeutende Einrichtungen und die Gemeinden für Institutionen von lokaler Bedeutung zuständig sind.

2. Diese klare Aufgabenteilung geht zurück auf die vom Grossen Rat im Jahre 1976 verabschiedete Kantonale Museumskonzeption (Botschaft der Regierung Heft Nr. 1/1976-77), welche nach wie vor die Grundlage für die heutigen kantonalen Kulturinstitutionen bildet. Nach der Realisierung dieses Konzeptes nahm die Regierung im Jahr 1992 Kenntnis vom „Kantonalen Förderungskonzept für regionale Museen“, welches im Wesentlichen vorsah, dass erstens die Zusammenarbeit der regionalen Museen koordiniert wird, zweitens der Kanton die Ausbildung von Laienpersonal für die Museen unterstützt und drittens der Kanton ausgewählte Museen schwerpunktmässig über vier bis fünf Jahre unterstützt, um sie zu gut ausgebauten Museumszentren heranzubilden. In diesem Konzept wurde die subsidiäre Rolle des Kantons untermauert und festgehalten, dass die Kantonsbeiträge an diese Institutionen im bisherigen Rahmen beibehalten werden sollen. Das Kulturförderungsgesetz, welches fünf Jahre später vom Volk angenommen wurde, bekräftigte diese Stossrichtung.

3. Für die Regierung hat das Konzept von 1992, welches noch nicht als umgesetzt betrachtet werden kann, immer noch Gültigkeit. Es macht wenig Sinn, ein noch nicht vollständig umgesetztes Konzept durch ein anderes zu ersetzen.

4. Die Regierung nimmt die Förderung der Zusammenarbeit von Regional- und Lokalmuseen sowie die Schaffung von Museumszentren ernst, was sie im vergangenen Jahr mit der Unterstützung des Regio Plus Projektes „Museenland Graubünden“ erneut bewiesen hat. Sie versteht dieses Projekt als Teil des oben erwähnten Konzeptes von 1992.

5. Im Vergleich zu anderen Kantonen ist das Engagement des Kantons Graubünden im Museumsbereich überdurchschnittlich hoch. Nicht viele Kantone übernehmen die ganzen Kosten für den Betrieb dreier Museen. Darüber hinaus unterstützt der Kanton die lokalen und regionalen Museen weiterhin projektspezifisch.

Aufgrund dieser Erwägungen sieht die Regierung keine Notwendigkeit, das aktuelle Förderungskonzept durch ein neues zu ersetzen und ersucht deshalb den Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

Datum: 16. November 2006