Fälle von Schülerinnen und Schülern, die wiederholt gegen die grundlegenden Regeln des Schulbetriebs verstossen, sind heute an vielen Schule bekannt. Verstösse, wie:
- Verletzung der Integrität der Mitschülerinnen und Mitschüler oder von weiteren Personen des schulischen Umfelds
- permanente Verweigerung von Aufträgen und Anweisungen
- häufiges Fernbleiben vom Unterricht und Schulverweigerung
- starke Beeinträchtigung des Unterrichts und der Schulführung durch Störung der Schülerin oder des Schülers
verunmöglichen vielerorts den Schulbetrieb in ganzen Klassen oder vergiften das Klima an ganzen Schulen nachhaltig. Viele Schulen stehen heute solchen Vorkommnissen aus pädagogischer, aber auch finanzieller Sicht ohnmächtig gegenüber.
Die Installation von Time-Out-Klassen wäre ein wirksames Mittel gegen solch unhaltbare Zustände. Nach der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern mit erheblichen Schwierigkeiten im Bereich der Selbst- und Sozialkompetenz an Time-Out-Klassen erfolgt in den allermeisten Fällen eine Beruhigung der lernhinderlichen Situation. In einer grossen Zahl der Fälle gelingt nach einer solchen sonderpädagogischen Fördermassnahme auch die Reintegration in die Regelklasse. Die Einrichtung von Time-Out-Klassen in vielen Kantonen und bei vielen Schulträgerschaften (in Graubünden z. B. in Chur und in der Konzeptphase in der Region Fünf Dörfer/Bündner Herrschaft) zeigt überdies eindrücklich, dass das Bedürfnis nach einem solchen Angebot sehr gross ist.
Auch die Regierung ist sich schon längere Zeit der Bedeutung der Problematik bewusst. Im Oktober 1999 publizierte sie durch das Amt für besondere Schulbereiche die "Anregungen zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten in Schule und Kindergarten".
Viele Gemeinden und Kantone haben erkannt, dass eine solche präventive Fördermassnahme eine bedeutende Investition in die Zukunft vieler junger Menschen bedeutet. Auch sehen sie, dass die erwähnten Time-Out-Klassen eine kostengünstige Alternative zu anderen ähnlich gelagerten Institutionen darstellen.
Die aufgezeigten Realitäten zwingen viele Schulträgerschaften zu handeln. Wir sind der Meinung, dass die Regierung die Schulträgerschaften in ihrem Handeln unterstützen soll, damit nicht nur aktive und finanzstarke Gemeinden und Regionen dieses dringend notwendige Angebot schaffen können.
Deshalb laden wir die Regierung ein:
a. Richtlinien für Time-Out-Klassen zu erlassen
b. die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung von Time-Out-Klassen zu erlassen
c. durch eine angemessene Subventionierung die grossen Zusatzaufwändungen der Schulträgerschaften abzufedern.
Chur, 6. Dezember 2006
Name: Niederer, Meyer-Grass (Klosters), Mani-Heldstab, Arquint, Augustin, Baselgia-Brunner, Berni, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Blumenthal, Brandenburger, Brüesch, Butzerin, Caduff, Cahannes Renggli, Candinas, Casutt, Cavigelli, Christoffel-Casty, Clavadetscher, Conrad, Dermont, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Hanimann, Hardegger, Jäger, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Kunz, Loepfe, Märchy-Michel, Menge, Mengotti, Möhr, Parpan, Peer, Peyer, Pfäffli, Pfiffner-Bearth, Pfister, Portner, Sax, Stiffler, Tenchio, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Grendelmeier, Gunzinger, Locher Benguerel, Rischatsch
Session: 06.12.2006
Vorstoss: dt Auftrag