Dem Kanton obliegt gemäss Art. 32 des Krankenpflegegesetzes die Aufgabe, durch Koordination, Aufsicht und Gewährung von Beiträgen an die im Rettungswesen tätigen Organisationen und Personen eine möglichst optimale und rasche Rettung von Verunfallten, Kranken oder sich in Gefahr befindenden Personen zu gewährleisten.
Die Aufgaben für die Durchführung der Personenrettung im Kanton werden bei Bedarf vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement in individuellen Leistungsaufträgen festgelegt und an anerkannte Institutionen vergeben. Den Leistungsauftrag für den Betrieb der Einsatzstelle des Sanitätsnotrufs 144 (ELS SNR 144) wurde dem Regionalspital Ilanz übertragen. Die Sanitätsnotruf Zentrale (SNZ) in Ilanz beschäftigt heute 9 Mitarbeiter / Innen und nahm im Jahr 2005 etwa 42'400 Anrufe entgegen. Im Bericht „Auswertung Sanitätsdienstliche Einsatzübungen, 2005“ erstellt am 18. Januar 2006 kommt das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement zu folgender Beurteilung der geleisteten Arbeit der SNZ 144:
„Das Aufgebot der Einsatzkräfte erfolgte durch die SNZ 144. Sie alarmierte die Rettungsdienste mittels Fahrbefehl, die Dienstärzte telefonisch und die Sanitäterinnen und Sanitäter der SSZ über die SMT-Anlage der Kantonspolizei. Das Aufbieten der Einsatzkräfte hat einwandfrei funktioniert. Die SNZ 144 und die NEZ haben von diesen Übungen ebenfalls profitieren und die Abläufe gegenseitig abstimmen können.“
Verschiedenen Medien konnte im Oktober 2006 entnommen werden, dass die Regierung die Integration der Sanitätsnotruf-zentrale in Ilanz in die neue Notruf- und Einsatzzentrale bei der Kantonspolizei (NEZ) in Chur durch eine externe Fachstelle prüfen lässt. In besagten Medien wird Regierungsrat Martin Schmid wie folgt zitiert: „Alle Blaulichtorganisationen und deren Einsätze von einem Ort aus zu koordinieren ist effizienter“.
Regionalpolitische Aspekte werden bei der Entscheidungsfindung keine erwähnt. Dies obwohl oben zitierter Bericht die einwandfreie Qualität der Arbeit der SNZ 144 in Ilanz bestätigt. Die Konzentration aller Blaulichtorganisationen in Chur bedeutet ein weiteres Mal den Verlust von Arbeitsplätzen in den Regionen.
Die Anfragenden bitten die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was ist der aktuelle Stand der Abklärungen bezüglich Integration der SNZ in die NEZ?
2. Ziel des Rettungswesens ist jede verunfallte, kranke oder sich in akuter Gefahr befindenden Person raschmöglichst situationsgerechte Hilfe zu leisten. Kann die Regierung bestätigen, dass dieses Ziel durch die heutige Organisation des Rettungswesens zu jeder Zeit gewährleistet war und ist?
3. Welches Potenzial (insbesondere finanziell) ergibt sich für den Kanton durch die Integration der SNZ in die NEZ? Welche weiteren Überlegungen spielen bei der Überprüfung dieser Integration eine Rolle und wie werden diese bewertet und beim Entscheid mitberücksichtigt?
4. Welche weiteren Rettungsdienste sollen in die NEZ integriert werden?
Chur, 14. Februar 2007
Name: Caduff, Montalta, Arquint, Augustin, Berni, Berther (Sedrun), Bleiker, Bondolfi, Brandenburger, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Bundi, Candinas (Rabius), Casutt Renatus (Falera), Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Farrér, Felix, Hardegger, Hasler, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Niederer, Noi-Togni, Parolini, Peer, Pfister, Sax, Tenchio, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Tuor, Vetsch (Klosters), Zanetti, Brunold, Candinas (Disentis), Casutt-Derungs Silvia (Falera)
Session: 14.02.2007
Vorstoss: dt Anfrage