Die Eröffnung von zwei Asylbewerberzentren in Valbella und Valzeina haben zu eingehenden Diskussionen geführt.
Insbesondere in der Gemeinde Valzeina, welche über eine Wohnbevölkerung von 137 Personen verfügt, ist der Widerstand gegen die Eröffnung des ehemaligen Ferienheims "Flüeli" als Asylheim erheblich. Dabei geht es der Bevölkerung nicht um fremdenfeindliche Motive, sondern um die Tatsache, dass ein grosses Missverhältnis zwischen der ständigen Wohnbevölkerung und der beabsichtigten Zahl von Personen aus dem Asylbereich besteht (gemäss den Angaben der Regierung soll es sich um 40 - 50 Personen handeln). In ihrer Medienmitteilung vom 20.12.2006 hielt die Gemeinde u.a. auch klar fest: "Unser Bestreben richtet sich gegen die Vorgehensweise des Kantons und nicht gegen die Liegenschaft "Flüeli" und auch nicht gegen Asylsuchende, sondern für sie."
In ihrer E-Mail an RR Schmid hielt die Gemeinde ausserdem u.a. fest: "Ein derart abgelegener Ort, an dem sich das "Flüeli" befindet, kann aus unserer Sicht gar nicht integrationsfördernd sein. Aus unserer Perspektive sind Probleme für die Asylbewerber und für die Bevölkerung von Valzeina vorbestimmt. Zusätzlich ist es der Kleinstgemeinde Valzeina nicht möglich, 40 oder noch mehr Asylbewerber zu integrieren. Die Zahl der Asylsuchenden müsste bedeutend kleiner sein."
Da das Ausreisezentrum Landquart durch das Zentrum in Valbella ersetzt wurde, ist davon auszugehen, dass es sich beim "Flüeli" um ein Transitzentrum handeln wird. So ist nicht auszuschliessen, dass einzelne Asylsuchende zusammen mit ihren Familien sich auch über Jahre hinweg dort aufhalten werden, weshalb sich auch zwingend Integrationsmassnahmen aufdrängen.
Nun ist die Gemeinde Valzeina nicht in der Lage, eine dermassen erhebliche Zahl von Asylsuchenden zu integrieren.
Generell ist es nicht sinnvoll, dass Kleinstgemeinden mit einer dermassen hohen Zahl von ortsfremden Personen konfrontiert werden. Es drängt sich deshalb eine Kontingentierung in den Gemeinden oder zumindest in den Regionen auf.
Die Regierung wird deshalb ersucht, eine gesetzliche Grundlage für die Zuweisung bzw. Kontingentierung von Asylsuchenden in den Gemeinden zu schaffen. Der Kanton hat bei der Unterbringung von Asylsuchenden auf eine angemessene Aufteilung der Unterzubringenden zu sorgen. Dabei könnte es zielführend sein, eine Zuweisung auf die Regionalverbände vorzunehmen, statt einzelne Gemeinden überproportional zu belasten. Grundsätzlich sollte der Kanton in einer Region resp. einer Gemeinde nur so viele Personen aus dem Asylbereich unterbringen, als deren Zahl 7% der ständigen Wohnbevölkerung nicht übersteigt.
Chur, 14. Februar 2007
Name: Menge, Trepp, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Meyer Persili (Chur), Peyer, Thöny, Zurfluh
Session: 14.02.2007
Vorstoss: dt Auftrag