Während rund fünf Jahrhunderten bildeten die Kreise (ehem. Gerichtsgemeinden) die zentralen Gebietskörperschaften des bündnerischen Staatswesens. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts blieben die Kreise die bedeutendsten Verwaltungseinheiten des Landes. Noch heute identifizieren sich die Bündnerinnen und Bündner mit „ihrem“ Kreis.
Die jüngste Entwicklung der Kreise ist geprägt von einem sukzessiven Kompetenz- und Aufgabenabbau: Mit der Gerichtsreform I und der Totalrevision der Kantonsverfassung sind die Kreisgerichte abgeschafft und den Kreisen Kompetenzen entzogen worden. Abgeschafft wurde damit per 31. Dezember 2008 auch die Steuerhoheit der Kreise, die deshalb inskünftig über die Gemeinden finanziert werden müssen. Durch Einführung des Ordnungsbussenverfahrens bei Jagdvergehen wurden die Kreise einer weiteren Einnahmequelle beraubt. Mit der jüngsten Raumplanungsreform wurde das private Baueinspracheverfahren vor dem Kreispräsidenten im wesentlichen aufgehoben. Die schweizweite Vereinheitlichung des Zivil- und Strafprozessrechts wird nochmals eine massive Reduktion der Kompetenzen mit sich bringen, insbesondere mit Einführung des sog. Staatsanwaltschaftsmodells, womit voraussichtlich durch Wegfall eines grossen Anteils an Bussgelder auch einschneidende finanzielle Einbussen für viele Kreise einhergehen werden. Die Abschaffung der Landesgemeinden in vielen Kreisen und die Verlängerung der Legislaturperiode auf vier Jahre haben dem Kreis nochmals eine wichtige Identifikationsbasis entzogen. Nach dem Zustandekommen der Initiative „80 Grossräte sind genug“ ist auch ungewiss, wie lange die Kreise noch als Wahlkreise bestehen können.
Die Unterzeichneten sind im Lichte der oben skizzierten Entwicklung der Auffassung, dass die Kreise auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe in Graubünden erfüllen und die dezentrale Struktur unseres Staatswesens bilden sollen.
Die Regierung wird daher ersucht, eine Auslegeordnung der inskünftig im Kanton durch die Gebietskörperschaften gemäss Kantonsverfassung zu erfüllenden Aufgaben vorzunehmen. Dabei soll auf Kreisbasis und in Anlehnung an die historische kommunale Ordnung, ein auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zugeschnittenes konkretes Modell ausgearbeitet werden. Dieses soll insbesondere auch unter Einbezug des Verbandes der Bündner Kreispräsidenten auch einen Entwicklungsplan mit einem Zeitrahmen beinhalten, der die Aufgabenübertragung auf die einzelnen staatlichen Ebenen vorsieht.
Chur, 14. Februar 2007
Name: Rathgeb, Tuor, Augustin, Bachmann, Berni, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Bondolfi, Brüesch, Bundi, Caduff, Candinas (Rabius), Casparis-Nigg, Casty, Casutt Renatus (Falera), Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Claus, Clavadetscher, Darms-Landolt, Fasani, Felix, Feltscher, Hanimann, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Keller, Kessler, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz (Chur), Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters), Michel, Nick, Niederer, Noi-Togni, Parolini, Peer, Perl, Pfäffli, Pfister Plozza, Portner, Quinter, Ragettli, Righetti, Rizzi, Sax, Thurner-Steier, Toschini, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Brunold, Candinas (Disentis), Casutt-Derungs Silvia (Falera), Degiacomi, Hauser, Kunz (Fläsch), Märchy (Domat/Ems), Wasescha
Session: 14.02.2007
Vorstoss: dt Auftrag