Im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden des riesigen Steuererlasses (Kanton Graubünden und Stadt Chur insgesamt ca. Fr. 2 Mio.) für die Familie Mathis sowie deren Unternehmungen sind mehrere Missstände des Kantonalen Steuerrechts zu Tage getreten. Zudem wird der „Fall Mathis“ in der Bevölkerung sehr stark, zumeist mit grosser Empörung, wahrgenommen und es wird mehr Transparenz, Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung gefordert.
Der Steuererlass im Sinne eines definitiven Erlasses der Steuerschulden ist (zumindest ab einer gewissen Höhe) grundsätzlich in Frage zu stellen. Es geht nicht an, dass z.B. kleine SteuerzahlerInnen früher oder später jeden geschuldeten Steuerfranken dem Staat zurückzahlen müssen und Andere auf einen Schlag ein Millionengeschenk erhalten.
Anstelle des definitiven Erlasses sollte für alle eine sogenannte „Stundung auf unbestimmte Zeit“ verfügt werden, resp. solange es sich der Schuldner nicht leisten kann die Steuerschulden zu bezahlen. D.h. die Steuerschulden würden, wenn notwendig, bis ans Lebensende gestundet bleiben.
Das Steuergeheimnis soll analog zu verschiedenen anderen Kantonen insofern aufgehoben werden, als Steuerakten auch Dritten zugänglich zu machen sind. Es ist befremdend, dass Steuerungerechtigkeiten durch das Steuergeheimnis geschützt werden. Zusätzlich soll bei Erlassgesuchen über Fr. 5000.- zukünftig der Gesamtregierungsrat die Entscheidung treffen und nicht wie bis anhin lediglich das Finanzdepartement.
Deshalb laden die Unterzeichnenden die Regierung ein:
1. Art. 122 Abs. 2 des Kantonalen Steuergesetzes ist dahingehend zu ändern, als auch Dritten Einsicht in die Steuerakten zu gewähren ist.
2. Art. 156 Abs 3 lit. b) des Kantonalen Steuergesetzes zu ändern, damit die Gesamtregierung bei Erlassen über Fr. 5000.- zu entscheiden hat.
Chur, 16. April 2007
Name: Bucher-Brini, Menge, Baselgia-Brunner, Arquint, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel
Session: 16.04.2007
Vorstoss: dt Auftrag