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Session: 18.04.2007
Nachdem im Kanton Graubünden das Wasserkraftpotenzial in grossen Anlagen grösstenteils ausgeschöpft ist, dürfte im Leistungsbereich von 1-10 MW und in Kleinkraftwerken bis 1 MW durchaus noch Potenzial vorhanden sein. Gemäss Bundesamt für Energie sollen in der Schweiz bis 2020 zusätzlich 70 neue Kleinwasserkraftwerke mit durchschnittlich 5 MW neu gebaut werden. Wie das mittlerweile realisierbar gewordene Projekt Taschinasbach im Prättigau zeigt, werden auch solche Projekte im Zuge der Energieverknappung durchaus interessant. Das Problem stellt sich nun darin, dass solche unausgeschöpften Potenziale vor allem in finanzschwachen Gemeinden noch möglich wären, diese aber nicht in der Lage sind, das Projekt anzustossen, zu realisieren oder sich wenigstens daran zu beteiligen.

Nebst der Tatsache, dass die Kleinwasserkraft mit der garantierten Einspeisevergütung durchaus wirtschaftlich sein kann, sind auch die Bestrebungen der zukünftigen Regionalpolitik so ausgelegt, dass nicht mehr Infrastrukturvorhaben sondern Projekte mit Wertschöpfungscharakter zu fördern sind. Mit einer adäquaten kantonalen Unterstützung solcher Projekte würden „potenzialarme Gemeinden“ in die Lage versetzt, mit der Produktion von ökologisch erzeugter Energie eine neue Einnahmequelle zu erschliessen und damit etwas mehr Spielraum zu gewinnen.

Die Unterzeichneten laden die Regierung zur Beantwortung folgender Fragen ein:
- sieht sie das Potenzial im Wasserschlosskanton Graubünden als förderungswürdig an?
- bestehen schon heute gesetzliche Grundlagen um solche Projekte zu unterstützen?
- ist die Regierung im Rahmen des Projektes „potenzialarme Räume“ bereit, eine solche Unterstützung vorzusehen?
- ist der Kanton bereit, die Kleinwasserkraftbetreiber aktiv zu unterstützen, um die Möglichkeiten der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung auszuschöpfen?
- ist der Kanton bereit, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass bei einer Revision des Gewässerschutzgesetzes die Kantone abschliessend über Wasserentnahmen und Schutz- und Nutzungsplanungen befinden können?

Chur, 18. April 2007

Name: Stoffel, Donatsch, Buchli, Augustin, Bachmann, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bezzola (Zernez), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Brantschen, Brüesch, Bucher-Brini, Bundi, Butzerin, Caduff, Cahannes Renggli, Campell, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Conrad, Dermont, Farrér, Fasani, Federspiel, Feltscher, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Giovanoli, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Heinz, Jaag, Janom Steiner, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Loepfe, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Marti, Michel, Möhr, Montalta, Parolini, Parpan, Pedrini, Peer, Perl, Pfister, Portner, Quinter, Ragettli, Ratti, Righetti, Rizzi, Sax, Stiffler, Tenchio, Thomann, Thöny, Tscholl, Vetsch (Klosters), Vetsch (Pragg-Jenaz), Candinas (Disentis), Foffa

Session: 18.04.2007
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Das theoretische Produktionspotenzial für Energie aus Wasserkraft im Kanton Graubünden beträgt rund 12'500 Millionen Kilowattstunden (1 Mio. kWh = 1 GWh) pro Jahr. Von diesem Potenzial werden heute rund 2/3 bzw. knapp 7'800 GWh pro Jahr genutzt. Davon entfallen 0.4% auf Kleinstkraftwerke mit einer Leistung bis 0.3 Megawatt (MW), 6.2% auf Werke mit einer Leistung zwischen 0.3 und 10 MW und 93.4% auf Kraftwerke über 10 MW.
Das Bündner Wasserrechtsgesetz bezweckt im Sinne der rationellen Wasserkraftnutzung, vom Potenzial einer Gewässerstrecke einen möglichst hohen Anteil zu nutzen und in elektrische Energie umzuwandeln. Daher kommen für das noch nicht ausgeschöpfte Wasserkraftpotenzial nicht nur kleinere Kraftwerke in Frage. Aus volkswirtschaftlicher Sicht gilt es, aus dem vorhandenen Wasserkraftpotenzial eine möglichst grosse Wertschöpfung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu generieren.

Beantwortung der Fragen:

1. Die geltenden energiepolitischen Ziele der Regierung vom 10. Januar 2000 sehen u.a. den energiewirtschaftlich sinnvollen und umweltmässig verantwortbaren Weiterausbau der Wasserkräfte vor. In diesem Sinne wird das verbleibende Wasserkraftpotenzial weiterhin als förderungswürdig angesehen.

2. Das eidgenössische Energiegesetz (EnG) sah bis anhin für unabhängige Produzenten, welche Kleinkraftwerke bis 1 MW betreiben, eine kostendeckende Einspeisevergütung für angebotene Überschussenergie vor. Das im Frühjahr 2007 durch die eidgenössischen Räte verabschiedete Stromversorgungsgesetz (StromVG) beinhaltet nun eine Ausdehnung dieser Regelung. Demnach sollen Kleinwasserkraftwerke, welche eine mittlere mechanische Bruttoleistung von bis zu 10 MW aufweisen und nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen oder erheblich erweitert bzw. erneuert wurden, künftig von einer kostendeckenden Einspeisevergütung profitieren. Die konkreten Einspeisetarife und Rahmenbedingungen werden derzeit durch den Bund erarbeitet.

3. Im Rahmen der Diskussionen rund um die Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) hat Graubünden zusammen mit dem Kanton Uri und dem „Netzwerk ländlicher Raum“ ein Pilotprojekt „Potenzialarme Räume Umgang mit ungenutzten Potenzialen, Entwicklungsstrategie Graubünden/Uri“ lanciert. Bei diesem Vorhaben geht es darum, Diskussionsgrundlagen zu erarbeiten, eine kantonale Strategie zur Förderung potenzialarmer Räume unter Einbezug aller relevanten Sachpolitiken zu entwickeln sowie Massnahmen für die Umsetzung der Strategie zu eruieren. Der Abschlussbericht dieses Projekts liegt noch nicht vor. Eine direkte Unterstützung von kleineren Wasserkraftwerken durch das Projekt „Potenzialarme Räume“ fällt allerdings ausser Betracht, da dieses Vorhaben lediglich mögliche Entscheidungsgrundlagen aufarbeitet.

4. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird sich der Kanton weiterhin dafür einsetzen, Gesuchsteller zu beraten und zu unterstützen, damit solche Kraftwerksprojekte ohne unnötige Verzögerungen realisiert werden können. Dadurch soll ein möglichst grosser Teil der Förderungsgelder in Graubünden eingesetzt werden. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Kantons, konkrete Projekte selbst auszuarbeiten.

5. Der Kanton hat sich bereits direkt und im Rahmen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) mehrfach beim Bund dafür eingesetzt, dass die Kompetenz zur Erteilung von Wasserkraftkonzessionen umfassend (inklusive Schutz- und Nutzungsplanungen) auf die jeweilige Bewilligungsinstanz (Grenzgewässer: Bund; andere Gewässer: Kantone) übertragen wird. Der Kanton und die RKGK werden sich auch künftig dafür einsetzen.

Datum: 4. Juli 2007