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Session: 11.06.2007
Der Kanton Graubünden kann seit mehreren Jahren die finanzpolitischen Vorgaben einhalten, ja sogar übertreffen.

Mit Blick in die Zukunft darf aufgrund der heutigen Wirtschaftlage, aufgrund der Wirtschaftsentwicklung und aufgrund der guten Eigenkapitalbasis des Kantons mit weitaus besseren Jahresergebnissen gerechnet werden, als dies die Finanzplanung aufzeigt.

Die Wirtschaftsentwicklung wird nämlich kurz und mittelfristig zu Mehreinnahmen an Steuern führen. Die heutige Eigenkapitalbasis des Kantons ist zudem so solide, dass im Rahmen von ausgeglichenen Budgets in der Zukunft kleinere Abweichungen durchaus verkraftbar sind.

Im Rahmen der Ausgaben verlangt die FDP seit Jahren, dass die verfügbaren Mittel immer wieder hinterfragt und neu priorisiert werden. Es ist zukünftig durchaus möglich, auch neue Aufgaben innerhalb des bestehenden Haushalts neutral zu finanzieren, wenn bestehende Ausgaben hinterfragt werden, und damit allenfalls günstiger wahrgenommen werden können oder je nach Entwicklung sogar gar nicht mehr nötig sind und damit entfallen.

Mit der heutigen Gesetzgebung werden mehr Steuereinnahmen als nötig und als geplant in Zukunft generiert. Damit wird genügend Eigenkapital auf Vorrat geschaffen, um auch schlechte Finanzjahre bewältigen zu können.

Bereits in der letzten Botschaft wies die Regierung darauf hin, dass auch die Kapitalsteuer massiv gesenkt werden müsste, um interkantonal konkurrenzfähig zu bleiben (Botschaft S. 1165). Wie ein Belastungsvergleich zeigt, ist die Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Kanton Graubünden unangemessen hoch. Nach dem Index der Kapitalbelastung aus dem Jahre 2005 liegt Graubünden mit 231.7 Punkten abgeschlagen auf dem letzten Platz, woran auch die eben abgeschaffte Sonderabgabe auf dem Kapital nichts ändert. Entsprechend fällt auch der Vergleich zu anderen Kantonen aus:

Kt. GR: 2.3‰ auf den ersten CHF 4 Mio. und 2.5‰ auf dem Restbetrag (Holdingges. usw. 0.05‰)

Kt. SG: 0.2‰ (Holdinggesellschaften: 0.01‰)

Die Kapitalsteuer ist deshalb erheblich zu reduzieren.

Auch bei der Vermögenssteuer hat die Regierung in ihrer letzten Botschaft zum Steuergesetz feststellen müssen, dass der Kanton Graubünden die Vermögen vergleichsweise hoch besteuert (Botschaft S. 1176). Im Gesamtindex der Vermögensbelastung nahm Graubünden mit 118 Punkten einen Rang im hinteren Drittel der Kantone ein. Die Sondervermögensteuer wurde daraufhin abgeschafft, jedoch genügt dies nicht, um unseren Kanton als attraktiven Wohnsitzkanton (namentlich für Rentner) zu positionieren. Auch hier sind wesentliche Erleichterungen notwendig.

Die letzte Revision hat eine erhebliche Reduktion bei den Gewinnsteuern gebracht. Andere Kantone legen aber wieder vor (AR mit einer Reduktion auf gesamthaft 6%) und international gehört man erst mit einer Steuerbelastung auf allen Ebenen von gesamthaft 10-12% (Irland, Zypern) zu den besten Standorten. Hier werden der Bund, aber auch die Kantone noch stark gefordert sein. Mit einem Grenzsteuersatz von gesamthaft 14% besteuert Graubünden die Gewinne immer noch erheblich. Ausserdem sind namentlich die kleinen Gesellschaften mit tieferen Gewinnen bei der letzten Revision zu kurz gekommen. Dies wäre bei einer weiteren Reduktion des Maximalsatzes unter Anpassung des progressiven Tarifs erfolgreich zu korrigieren.

Die Regierung wird daher beauftragt, im Rahmen einer Teilrevision der Steuergesetzgebung dem Grossen Rat oben erwähnte Massnahmen für die Kapital-, Vermögen- und Gewinnsteuer vorzuschlagen.

Chur, 11. Juni 2007

Name: Hanimann, Bachmann, Barandun, Bezzola (Zernez), Bischoff, Bühler-Flury, Casparis-Nigg, Caviezel (Pitasch), Claus, Clavadetscher, Feltscher, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Kessler, Kunz (Chur), Marti, Meyer-Grass (Klosters), Michel, Nick, Perl, Pfäffli, Ragettli, Rathgeb, Rizzi, Thomann, Toschini, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Hauser, Just, Kunz (Fläsch)

Session: 11.06.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Die letzte grosse Teilrevision des Steuergesetzes, mit welcher für die natürlichen Personen und vor allem auch für die juristischen Personen sehr starke Entlastungen erzielt werden können, wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die sehr gute Wirtschaftslage führt dazu, dass die noch in der Botschaft prognostizierten Defizite in der laufenden Rechnung kaum eintreten werden. Zudem kann der Kanton bis zum Ende des kommenden Jahres wesentlich mehr Eigenkapital aufbauen als ursprünglich geschätzt wurde. Damit besteht ein finanzpolitischer Spielraum für weitere, als dringend beurteilte Revisionspunkte im kantonalen Steuergesetz.

Die Regierung hat bereits im Zuge der letzten Teilrevision des Steuergesetzes erkannt, dass die Substanzsteuern, d.h. die Vermögenssteuer für die natürlichen Personen und die Kapitalsteuer für die juristischen Personen, zu hoch sind. Mehr als die Abschaffung der Sonderabgabe auf dem Vermögen und dem Kapital konnte damals aber nicht realisiert werden; der finanzpolitische Spielraum war ausgereizt und für zusätzliche Massnahmen bestand kein Platz mehr. Interkantonale und internationale Belastungsvergleiche zeigen mit aller Deutlichkeit, dass die Substanzsteuern in der heutigen Höhe einen erheblichen Standortnachteil darstellen. Das ist auch der Grund dafür, dass die Regierung die Reduktion der Vermögenssteuer und der Kapitalsteuer einleiten wird.

Mit Blick auf die interkantonalen und internationalen Belastungsvergleiche müsste eine Steuerbelastung im Mittelfeld der deutschschweizer Kantone angestrebt werden. Das Ausmass einer möglichen Senkung der Substanzsteuern hängt aber nicht allein von den Belastungsvergleichen ab, sondern auch sehr stark von den finanziellen Möglichkeiten des Kantons und der Gemeinden. Dabei gilt zu beachten, dass die Einnahmen aus der Vermögenssteuer im Jahre 2006 allein für den Kanton rund Fr. 66 Mio. und jene aus der Kapitalsteuer rund Fr. 17 Mio. betrugen. Hinzu kommen Einnahmen der Gemeinden in etwa der gleichen Höhe sowie die Erträge der Landeskirchen und ihrer Kirchgemeinden. Eine massive Reduktion der Substanzsteuern würde daher auch sehr starke Mindereinnahmen bei allen Hoheitsträgern bewirken. Hier wird zwischen dem angestrebten Ziel und den finanziellen Möglichkeiten ein auch politisch gangbarer Weg zu finden sein.

Mit der letzten Teilrevision des Steuergesetzes wurde die Höhe der Gewinnsteuer mehr als halbiert. Damit kann im interkantonalen Vergleich kein Spitzenrang erreicht werden. Graubünden weist aber eine ähnlich hohe Belastung auf wie St. Gallen und eine tiefere Belastung als beispielsweise Zürich. Die Steuerbelastung in der Gewinnsteuer entspricht ab dem kommenden Jahr den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Kantons Graubünden. Ein Konkurrenzieren mit den Kantonen Zug und Schwyz oder mit den Kleinkantonen Obwalden und Appenzell Ausserrhoden wird sich Graubünden kaum je leisten können. Ob in einer kommenden Revision aufgrund interkantonaler Vergleiche eine weitere, geringfügige Reduktion der Gewinnsteuer notwendig sein wird, kann aber heute nicht abschliessend beurteilt werden.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag zur Senkung der Vermögenssteuer und der Kapitalsteuer entgegen zu nehmen und im Zuge dieser Gesetzesrevision den Handlungsbedarf hinsichtlich der Gewinnsteuer zu prüfen. Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung kann diese Revision früher als ursprünglich geplant an die Hand genommen werden, so dass bereits in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres mit einem Vernehmlassungsverfahren gerechnet werden kann.

Datum: 14. August 2007