Der Kanton Graubünden kann seit mehreren Jahren die finanzpolitischen Vorgaben einhalten, ja sogar übertreffen.
Mit Blick in die Zukunft darf aufgrund der heutigen Wirtschaftlage, aufgrund der Wirtschaftsentwicklung und aufgrund der guten Eigenkapitalbasis des Kantons mit weitaus besseren Jahresergebnissen gerechnet werden, als dies die Finanzplanung aufzeigt.
Die Wirtschaftsentwicklung wird nämlich kurz und mittelfristig zu Mehreinnahmen an Steuern führen. Die heutige Eigenkapitalbasis des Kantons ist zudem so solide, dass im Rahmen von ausgeglichenen Budgets in der Zukunft kleinere Abweichungen durchaus verkraftbar sind.
Im Rahmen der Ausgaben verlangt die FDP seit Jahren, dass die verfügbaren Mittel immer wieder hinterfragt und neu priorisiert werden. Es ist zukünftig durchaus möglich, auch neue Aufgaben innerhalb des bestehenden Haushalts neutral zu finanzieren, wenn bestehende Ausgaben hinterfragt werden, und damit allenfalls günstiger wahrgenommen werden können oder je nach Entwicklung sogar gar nicht mehr nötig sind und damit entfallen.
Mit der heutigen Gesetzgebung werden mehr Steuereinnahmen als nötig und als geplant in Zukunft generiert. Damit wird genügend Eigenkapital auf Vorrat geschaffen, um auch schlechte Finanzjahre bewältigen zu können.
Bereits in der letzten Botschaft wies die Regierung darauf hin, dass auch die Kapitalsteuer massiv gesenkt werden müsste, um interkantonal konkurrenzfähig zu bleiben (Botschaft S. 1165). Wie ein Belastungsvergleich zeigt, ist die Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Kanton Graubünden unangemessen hoch. Nach dem Index der Kapitalbelastung aus dem Jahre 2005 liegt Graubünden mit 231.7 Punkten abgeschlagen auf dem letzten Platz, woran auch die eben abgeschaffte Sonderabgabe auf dem Kapital nichts ändert. Entsprechend fällt auch der Vergleich zu anderen Kantonen aus:
Kt. GR: 2.3‰ auf den ersten CHF 4 Mio. und 2.5‰ auf dem Restbetrag (Holdingges. usw. 0.05‰)
Kt. SG: 0.2‰ (Holdinggesellschaften: 0.01‰)
Die Kapitalsteuer ist deshalb erheblich zu reduzieren.
Auch bei der Vermögenssteuer hat die Regierung in ihrer letzten Botschaft zum Steuergesetz feststellen müssen, dass der Kanton Graubünden die Vermögen vergleichsweise hoch besteuert (Botschaft S. 1176). Im Gesamtindex der Vermögensbelastung nahm Graubünden mit 118 Punkten einen Rang im hinteren Drittel der Kantone ein. Die Sondervermögensteuer wurde daraufhin abgeschafft, jedoch genügt dies nicht, um unseren Kanton als attraktiven Wohnsitzkanton (namentlich für Rentner) zu positionieren. Auch hier sind wesentliche Erleichterungen notwendig.
Die letzte Revision hat eine erhebliche Reduktion bei den Gewinnsteuern gebracht. Andere Kantone legen aber wieder vor (AR mit einer Reduktion auf gesamthaft 6%) und international gehört man erst mit einer Steuerbelastung auf allen Ebenen von gesamthaft 10-12% (Irland, Zypern) zu den besten Standorten. Hier werden der Bund, aber auch die Kantone noch stark gefordert sein. Mit einem Grenzsteuersatz von gesamthaft 14% besteuert Graubünden die Gewinne immer noch erheblich. Ausserdem sind namentlich die kleinen Gesellschaften mit tieferen Gewinnen bei der letzten Revision zu kurz gekommen. Dies wäre bei einer weiteren Reduktion des Maximalsatzes unter Anpassung des progressiven Tarifs erfolgreich zu korrigieren.
Die Regierung wird daher beauftragt, im Rahmen einer Teilrevision der Steuergesetzgebung dem Grossen Rat oben erwähnte Massnahmen für die Kapital-, Vermögen- und Gewinnsteuer vorzuschlagen.
Chur, 11. Juni 2007
Name: Hanimann, Bachmann, Barandun, Bezzola (Zernez), Bischoff, Bühler-Flury, Casparis-Nigg, Caviezel (Pitasch), Claus, Clavadetscher, Feltscher, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Kessler, Kunz (Chur), Marti, Meyer-Grass (Klosters), Michel, Nick, Perl, Pfäffli, Ragettli, Rathgeb, Rizzi, Thomann, Toschini, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Hauser, Just, Kunz (Fläsch)
Session: 11.06.2007
Vorstoss: dt Auftrag