Die Schweiz verfügt über einen Ausländeranteil von 20,7 Prozent (Stand 2005). Das Zusammentreffen verschiedener Völker und Kulturen war schon seit jeher eine Triebfeder für Fortschritt in Forschung, Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft. Aus demographischer Sicht erweist sich die Immigration gar als Notwendigkeit. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung sind wir auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Die Schweiz ist ein Einwanderungsland und sie wird es auch in Zukunft bleiben.
Immigration birgt neben Chancen auch Risiken. Wo verschiedene kulturelle Hintergründe aufeinander treffen, entstehen auch Missverständnisse, Konkurrenz und Missgunst. Immigration erzeugt gesellschaftliche Reibungen zwischen Eingewanderten und Einheimischen. Es ist deshalb eine zentrale Aufgabe, unbestritten vorhandene Probleme im Zusammenhang mit der Immigration in ihrer real existierenden Grösse zu erfassen und weder populistisch aufzublähen noch zu bagatellisieren.
In sämtlichen relevanten Kennzahlen (Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeabhängigkeit, Schulbildung, Integration ins Erwerbsleben, Gesundheit, Straffälligkeit etc.) weist die ausländische Bevölkerung im Durchschnitt schlechtere Werte auf. Das Problem, mit dem wir heute primär konfrontiert sind, ist die Folge des Familiennachzugs der zweiten Einwanderungsphase, der in den 90er-Jahren stattfand. Das führte unter anderem dazu, dass Frauen und Kinder ehemaliger Gastarbeiter in hoher Zahl in die Schweiz nachgezogen sind und sich, nicht zuletzt aufgrund einer mangelnden Integrationspolitik, relativ schlecht ins Erwerbsleben und in die Gesellschaft integrieren konnten - mit allen damit verbundenen negativen Folgen.
Eine erfolgreiche Integration ist ein gegenseitiger Prozess und setzt den Willen und die Integrationsbereitschaft aller Beteiligten voraus. Dabei braucht es auch verpflichtende Instrumente. Ein wesentlicher Grundsatz ist jener der „Integration der ersten Stunde“: Unmittelbar nach Ankunft in der Schweiz muss der Integrationsprozess beginnen und sich permanent fortsetzen.
Ziel der Integration ist das Erreichen der umfassenden Chancengleichheit. Integration ist dann wirklich gelungen, wenn Migrantinnen und Migranten in den verschiedenen Integrationsbereichen vergleichbare Kennzahlen wie die Schweizerinnen und Schweizer aufweisen beispielsweise hinsichtlich Bildungsniveau, Erwerbslosenquote, Sozialhilfeabhängigkeit, Armutsrisiko, Invalidität, Kriminalität oder Gesundheit.
Gesellschaft und Wirtschaft profitieren von einer gut integrierten ausländischen Bevölkerung. Die Integration findet dabei auf mehreren Ebenen statt. Die strukturelle Integration soll den Zugang der Eingewanderten zu den relevanten Integrationsbereichen wie Schule, Berufsbildung und Arbeitsmarkt gewährleisten. Die kulturelle und soziale Integration spielt sich im gesellschaftlichen Leben, im Wohnquartier oder dem Freizeitbereich ab. Sie soll zum Verständnis der Grundwerte, der Regeln des Zusammenlebens und der Rechtsordnung beitragen. Die politische Integration soll schliesslich dazu führen, dass Eingewanderte in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden.
Eine erfolgreiche Integration erleichtert das Zusammenleben zwischen SchweizerInnen und MigrantInnen. Es ermöglicht auch MigrantInnen, ihre Fähigkeiten voll zu nutzen und sich in der Gesellschaft (Vereine, Nachbarschaft, Behördentätigkeit, gesamter ehrenamtlicher Bereich) einzubringen. Darüber hinaus trägt die ausländische Wohnbevölkerung aber auch wesentlich zu einer Stärkung der kulturellen Vielfalt bei.
Eine verbesserte Integration der ausländischen Bevölkerung trägt letztlich zu einem steigenden Steueraufkommen und zu geringeren Kosten bei den Sozialausgaben bei, sie vermindert andererseits durch mangelhafte Integration entstehende Folgekosten (Nachbesserung Schulbereich, Kosten Gesundheitswesen, Strafverfolgung und Strafvollzug).
Am 18. April 2007 verabschiedete der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt ein umfassendes Integrationsgesetz, welches schon jetzt als Meilenstein der schweizerischen Integrationsgesetzgebung gilt. Als erstes schweizerisches Gesetz im Bereich der Integration verpflichtet es sowohl Individuen als auch den Staat zu gegenseitigem konstruktivem Engagement in Bezug auf die Integrationsziele.
Die Unterzeichneten laden die Regierung ein, ein auf die speziellen Bedürfnisse des Kantons Graubünden ausgerichtetes Integrationsgesetz zu erarbeiten.
Chur, 11. Juni 2007
Name: Pfiffner-Bearth, Peyer, Trepp, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Pfenninger, Thöny, Pedrini (Soazza)
Session: 11.06.2007
Vorstoss: dt Auftrag