Die Schweiz feiert 2007 ein besonderes Jubiläum: das 10 jährige Jubiläum der Ratifikation des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes aus dem Jahre 1989. Mit dieser Ratifizierung hat sich die Schweiz verpflichtet, die in der Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte zu achten und sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne Diskriminierung zu gewährleisten. Zudem muss die Schweiz als Vertragsstaat gemäss Art. 4 alle geeigneten Gesetzgebungs-Verwaltungs- und sonstige Massnahmen zur Verwirklichung der in der Kinderrechtskonvention (KRK) anerkannten Rechte treffen. Das revidierte Asylgesetz und das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG), wie auch das neue Ausländergesetz(AUG) stehen aber in einem Spannungsfeld, wenn nicht gar zum Teil im Widerspruch zur KRK.
Die Umsetzung zahlreicher Kinderrechte fällt in die Kompetenz der Kantone so zum Beispiel:
Art. 12 Recht auf Anhörung und Achtung der Meinung, Art. 15 Recht auf Zusammenschlüsse und freie Versammlung (gewissen Kantone verbieten Kindern immer noch die Zugehörigkeit zu Erwachsenenvereinen), Art. 18, Art. 23, Art. 24 (gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsdiensten), Art26/27, Art.28/29 (Chancengleichheit im Bildungsbereich), Art. 19 und 33-36, 39, Art. 40.
Schwerpunktmässig sind Defizite in der Einhaltung der KRK bezüglich Aufenthalt, Zwangsmassnahmen, Schule und Bildung zu erwarten und zu überprüfen.
Die Unterzeichnenden möchten der Regierung auf Grund obiger Ausführungen folgende Fragen stellen?
1. In welchen Bereichen bestehen auf kantonaler Ebene in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention noch Lücken und welche Massnahmen gedenkt die Regierung einzuleiten, diese zu füllen?
2. Warum hat die Regierung wissentlich im Fall Wiesen, (sie wurde im Vorfelde der Ausweisung auf die Verletzung mehrerer Kinderrechtsartikel aufmerksam gemacht), die Kinderrechtskonvention verletzt?
3. Welche Rechtsgüter hat sie über das Kindswohl im Fall Wiesen gesetzt? Art. 9 Abs.1 statuiert: Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, Art.10 Abs.1: Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Art. 1 werden von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Einreise in einen Vertragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und beschleunigt bearbeitet. Art. 18 Abs.1 Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, dass das Kindeswohl als übergeordneter Grundsatz respektiert wird, insbesondere auch gegenüber MigrantInnen ohne gefestigtes Anwesenheitsrecht?
5. Im Kanton Graubünden gibt es im Gegensatz zu anderen Kantonen, keine/n kantonale/n Jugendbeauftragte/n. Es gibt keine Stelle, die sich im Bereiche Kinder und Jugendliche engagiert, welche Kantonsbeiträge erhält. Im Gegensatz zu Pro Senectute und Pro Infirmis, die durch die AHV resp. IV eine gesetzliche Grundlage haben und dadurch Kantons-resp. Bundesbeiträge erhalten, hat der ganze Bereich Jugendarbeit keine gesetzliche Grundlage, welche Beiträge erlauben würden.
Ist die Regierung bereit in diesem Bereiche tätig zu werden und vorhanden Lücken zu schliessen? (Jugendförderungsgesetz, Jugendbeauftragte/r)
6. Ende 2007 ist die zweite Berichterstattung der Schweiz zum Stande der Umsetzung der Kinderrechtskonvention an den zuständigen UN-Ausschuss geplant, dabei sollen die Kantone ebenfalls miteinbezogen werden. Ist die Regierung bereit bei der Berichterstattung die Defizite in unserem Kanton schonungslos aufzuzeigen? Ist sie bereit für ihren allfälligen Bericht auch Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Rechte des Kindes einsetzen mit einzubeziehen und deren Meinung anzuhören?
Chur, 12. Juni 2007
Name: Trepp, Meyer Persili (Chur), Jäger, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Menge, Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Pedrini
Session: 12.06.2007
Vorstoss: dt Anfrage