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Session: 13.06.2007
Die psychischen Probleme und Erkrankungen in der Gesamtbevölkerung nehmen zu. Diese Tatsache betrifft vollumfänglich auch den Kanton Graubünden. Durch die geografischen Besonderheiten ist die psychiatrische Versorgung nicht in allen Regionen gleichmässig gewährleistet.

Der Schwerpunkt der Versorgung der Bevölkerung des Kantons auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychiatrie liegt bei den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten Graubünden sowie den Psychiatrischen Diensten Graubünden.

Die Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Graubünden und die Psychiatrischen Dienste Graubünden stellen sowohl im stationären, teilstationären wie auch im ambulanten Bereich die Versorgung der Kinder und Jugendlichen, wie auch der Erwachsenen sicher.

Damit die fachlich hoch stehende und qualitativ dem heutigen Stand des Wissens entsprechende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet bleibt, braucht es auch in Zukunft eine optimale Struktur, genügend Personal und finanzielle Mittel. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Koordination der jeweiligen Dienstleistungen zwischen den bestehenden Diensten.

Ebenso ist der Einbezug aller Dienste, die fachlich für die Betreuung von psychisch auffälligen Menschen zuständig sind (Heilpädagogischer Dienst, Schulpsychologischer Dienst, Bündnerische Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Spitex) unabdingbar.

Auf schweizerischer Ebene hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren einen Leitfaden zur Psychiatrieplanung erstellt(27.11.2006).

Mit diesem Leitfaden sollen drei wichtige Ziele erreicht werden:

1. Unterstützung der Kantone bei der Planung einer dem KVG genügenden psychiatrischen Versorgung.

2. Adäquatere Berücksichtigung der ambulanten Leistungserbringung im Rahmen der Spitalplanung.

3. Durchführung von Modellprogrammen, da sie eine unverzichtbare Voraussetzung sind, um Elemente der psychiatrischen Versorgung patientengerecht zu entwickeln.

Die von der Regierung eingesetzte Psychiatriekommission hat den Psychiatriebericht 2005 erarbeitet und beim Gesundheitsdepartement deponiert. Dieser Bericht sowie auch der vorangehende Psychiatriebericht 1995 weisen auf die Notwendigkeit einer gemeinsamen und übergreifenden Konzeptplanung für die psychiatrische Versorgung der Bevölkerung des Kantons hin.

Deshalb laden die Unterzeichnenden die Regierung ein, ein kantonales Psychiatriekonzept zu erarbeiten, welches dienstübergreifende Versorgungsvarianten aufzeigt.

Chur, 13. Juni 2007

Name: Bucher-Brini, Marti, Butzerin, Arquint, Bachmann, Barandun, Baselgia-Brunner, Bischoff, Brandenburger, Candinas, Casutt, Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Christoffel-Casty, Clavadetscher, Conrad, Darms-Landolt, Felix, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Giovanoli, Hanimann, Jäger, Jenny, Keller, Kessler, Koch, Kollegger, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters), Noi-Togni, Pedrini (Roveredo), Pfäffli, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Portner, Quinter, Righetti, Thöny, Trepp, Troncana-Sauer, Valär, Pedrini (Soazza), Hauser

Session: 13.06.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Wie im Auftrag zutreffend aufgeführt wird, liegt der Schwerpunkt der psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung des Kantons bei den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Graubünden (KJPD). Entsprechend ist die Koordination der Leistungen der beiden Dienste ein wichtiges Element in der psychiatrischen Versorgung.

Der bevorstehende Chefarztwechsel beim KJPD bietet eine gute Gelegenheit, die Zusammenarbeit zwischen dem KJPD und den PDGR neu zu beleuchten und nach Möglichkeit zu intensivieren oder gar zu institutionalisieren. Der Stiftungsrat des KJPD hat am 25. Juni 2007 eine entsprechende Anfrage des Departements positiv beantwortet.

Das Departement hat in der Folge zur Prüfung der Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen dem KJPD und den PDGR eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Eine Variante stellt dabei die Übertragung der Betriebsführung des KJPD an die PDGR dar. Auf diese Möglichkeit hat die Regierung in ihrer Vorlage zur Verselbständigung der Psychiatrischen Kliniken Waldhaus und Beverin im Jahre 2000 hingewiesen. (B 2000-2001 S. 533)

Zu dem im Auftrag angesprochenen Leitfaden der GDK zur Psychiatrieplanung vom 27. November 2006 ist festzuhalten, dass der im Leitfaden anvisierte Einbezug der in der ambulanten psychiatrischen Versorgung freiberuflich tätigen Leistungserbringer (insbesondere Psychiater und Psychotherapeuten) in eine rechtlich verbindliche Planung mit den heute geltenden rechtlichen Grundlagen des KVG nicht möglich ist. Der Einfluss der Kantone auf die ambulante Versorgung beschränkt sich zurzeit im Wesentlichen auf die Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten des KVG. Durch Einbezug der freiberuflich tätigen Leistungserbringer in die Psychiatrieplanung könnte im Übrigen die Koordination ihrer Tätigkeit mit den übrigen Leistungserbringern nicht sichergestellt werden.

Die Regierung kann zur Optimierung der psychiatrischen Versorgung einzig auf diejenigen Elemente, welche durch den Kanton mitfinanziert werden, Einfluss nehmen und diese aufeinander abstimmen. Die Einflussmöglichkeiten des Kantons beschränken sich somit im Wesentlichen auf die Angebote der Psychiatrischen Dienste Graubünden und des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Graubünden, der Spitex-Dienste, des Schulpsychologischen Dienstes und des Heilpädagogischen Dienstes.

Die Psychiatriekommission ist derzeit damit befasst, den Psychiatriebericht aus dem Jahre 1995 zu aktualisieren. Eine definitive Fassung des aktualisierten Berichtes liegt noch nicht vor. Im Rahmen der verbleibenden Arbeiten geht es vor allem darum, die im Berichtsentwurf enthaltenen Massnahmen auf ihre Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit hin zu überprüfen.

Die Regierung geht davon aus, dass im Bericht unter anderem auch im Sinne des vorliegenden Auftrages die Zusammenarbeit zwischen denjenigen Diensten, die vom Kanton mitfinanziert werden, thematisiert wird. In die definitive Fassung des aktualisierten Psychiatrieberichtes sind schliesslich auch die Ergebnisse der Abklärungen der vorerwähnten Arbeitsgruppe über die Intensivierung der Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen den PDGR und den KJPD zweckmässigerweise einzubauen.

Die Regierung beantragt, den Auftrag im Sinne der Ausführungen zu überweisen.

Datum: 14. August 2007