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Session: 13.06.2007
„Kinder müssen betreut und begleitet werden. Zahlreiche Eltern können oder wollen aus unterschiedlichen Gründen diese Aufgabe nicht immer oder nicht umfassend selbst wahrnehmen. Aus diesem Grund ist die Nachfrage nach familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten entstanden.“ Dies sind die einleitenden Sätze der Botschaft zum Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden, mit denen die Regierung gestützt auf eine überwiesene Motion Robustelli im Herbst 2002 dem Grossen Rat den Erlass dieses Gesetzes beantragt hat. In den Ausführungen wird als ein Kernpunkt der Vorlage die Beschränkung auf die Kinderbetreuung im ausserschulischen Bereich bezeichnet, mit der Begründung, dass die Zeit dränge, und es einfacher sei, vorerst eine Lösung für den ausserschulischen Bereich zu schaffen. Eine gemeinsame Vorlage für den ausserschulischen und den schulischen Bereich würden zu einer zeitlichen Verzögerung führen (Botschaften, Heft Nr. 5/2002-2003, S. 196)

Seit damals sind bald fünf Jahre vergangen; Die einleitenden Sätze der Botschaft haben nichts an Aktualität eingebüsst und die Dringlichkeit einer Regelung auch für den schulischen Bereich ist noch grösser geworden. Die starke Zunahme von Familien mit nur einem Elternteil, die wachsende wirtschaftliche Notwendigkeit, dass beide Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, aber auch das Bedürfnis von zunehmend besser ausgebildeten Frauen und Männern, auch mit schulpflichtigen Kindern einer wenigstens teilweisen Erwerbstätigkeit nachzugehen, führen dazu, dass die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten ständig wächst.

In diesem Zusammenhang kommen Angeboten von Tagesschulen und Blockzeitenunterricht ebenfalls vermehrte Bedeutung zu. Ein Blockzeitenunterricht ist aber gerade auf Primarschul-Stufe ohne ein gutes Betreuungsangebot undenkbar. Aus diesem Grund hat der Bund seine Anschubfinanzierung ausdrücklich auch auf die schulergänzende Betreuung ausgedehnt. Im Kanton Graubünden ist dies derzeit nicht möglich.

Beim Erlass des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung ging man davon aus, dass schulergänzende Angebote wie die blockweise Gestaltung des Schulunterrichtes folgen werden. Die Beratung des Familienberichtes in der Februarsession des Grossen Rates hat die Dringlichkeit entsprechender Angebote verdeutlicht.. Bis entsprechende Änderungen in der Schulgesetzgebung umgesetzt werden, dauert es aber zulange.

Sofern sich eine Gemeinde heute dazu entschliesst, ein Hortangebot aufzubauen, muss sie dies entweder ohne die finanzielle Unterstützung durch den Kanton tun, welche für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgesehen ist, oder sie wird zu unangemessenen juristischen Kunstgriffen gezwungen.

Eine Ausdehnung der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf den schulischen Bereich würde demgegenüber die Bereitschaft der Gemeinden erhöhen, das dringend benötigte Hortangebot zu schaffen, und würde damit einen Beitrag leisten, um ein dringendes und wichtiges familienpolitisches Postulat umzusetzen.

Die Regierung wird deshalb eingeladen, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, um die Subventionierung der schulergänzenden Kinderbetreuung sicherzustellen oder als - Alternative die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf den schulischen Bereich auszudehnen. Die Vorlage soll sicherstellen, dass eine subsidiäre Finanzierung von Angeboten an Betreuungsplätzen in Horten nicht nur für private Trägerschaften, sondern auch für Gemeinden und Gemeindeverbände sichergestellt wird.

Chur, 13. Juni 2007

Name: Wettstein, Cahannes Renggli, Baselgia-Brunner, Arquint, Bachmann, Berther (Sedrun), Bischoff, Brandenburger, Brüesch, Bucher-Brini, Caduff, Casparis-Nigg, Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Clavadetscher, Darms-Landolt, Feltscher, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hanimann, Hardegger, Hasler, Jaag, Jäger, Jenny, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Kunz (Chur), Mani-Heldstab, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters), Möhr, Nick, Niederer, Noi-Togni, Pedrini, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Pfister, Portner, Quinter, Rathgeb, Rizzi, Stiffler, Thomann, Thöny, Thurner-Steier, Toschini, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Vetsch, Just, Kunz (Fläsch), Joos

Session: 13.06.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Der Auftrag hat zum Ziel, die Subventionierung der Kinderbetreuung, welche im Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden vom 18.05.2003 (BR 548.300) auf den familiären Bereich begrenzt ist, so schnell als möglich auch im schulischen Bereich zu ermöglichen. Im Hinblick auf eine Lösung wird die Regierung eingeladen, „dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, um die Subventionierung der schulergänzenden Kinderbetreuung sicherzustellen oder als Alternative die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf den schulischen Bereich auszudehnen.“

Im Mittelpunkt des Vorstosses steht der Versuch, allen Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kinderbetreuung an der Schnittstelle von Elternhaus und Schule ergeben, durch eine einzige Regelung gerecht zu werden. Im Umgang mit diesem Anliegen ist zu berücksichtigen, dass die Zuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung und die Zuständigkeit für die schulergänzende Kinderbetreuung auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sind. Während die schulergänzenden Angebote (Blockzeiten, Zwischenstunden, Randstunden etc.), welche für alle Kinder gedacht und somit obligatorisch sind, von der Schule finanziert werden, handelt es sich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung (Hort, Krippe, Mittagstisch etc.) um fakultative Angebote, von welchen nicht alle Kinder betroffen sind. Deren Finanzierung gehört somit nicht in den Kompetenzbereich der Schule. Nach Auffassung der Regierung müssen sich diese unterschiedlichen Zuständigkeiten auch in der angestrebten Regelung spiegeln.

Den Vorschlag, die Subventionierung einer schulergänzenden Kinderbetreuung durch eine eigene Vorlage an den Grossen Rat zu regeln, erachtet die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend. Das Ergebnis wäre eine punktuelle Massnahme, welche bereits nach kurzer Zeit überarbeitet und in die für das Jahr 2010 geplante Gesamtrevision der Schulgesetzgebung integriert werden müsste.

Die - als Alternative vorgeschlagene - Ausweitung des 2003 in Kraft gesetzten Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf den schulischen Bereich wäre nach Auffassung der Regierung ebenfalls keine zweckmässige Lösung. Sie widerspräche sowohl der seinerzeit von Regierung und Parlament bewusst gewählten Philosophie als auch der darauf aufbauenden Systematik des bestehenden Gesetzes. Dieses würde zu einem „Flickwerk“, welches bereits nach kurzer Zeit im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision der Schulgesetzgebung wieder in seinen jetzigen Zustand zurückgeführt werden müsste.

Nach Ansicht der Regierung besteht die beste Lösung darin, die Subventionierung der schulergänzenden Kinderbetreuung als ein Element der in den kommenden Jahren anstehenden Gesamtrevision der Schulgesetzgebung zu betrachten. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten können bereits im Jahr 2009 begonnen und laufend mit den anderen Neuerungen sowie mit dem Projekt Bündner NFA koordiniert werden. Ein solches Vorgehen ermöglicht es, die zur Verfügung stehenden Ressourcen an Zeit, Geld und Energie gezielt einzusetzen.

Gemäss diesen Ausführungen ersucht die Regierung den Grossen Rat, den Auftrag nicht als punktuelle Massnahme, sondern als einen wichtigen Teil der anstehenden Gesamtrevision der Schulgesetzgebung zu überweisen. In diesem Sinne wurde auch der Familienbericht im Grossen Rat diskutiert.

Datum: 7. September 2007