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Session: 31.08.2007
Die Turnübungen bei Abstimmungen im Grossen Rat sind zweifellos belebend. Zudem erfüllen sie auch den Anspruch der Transparenz zumindest vorübergehend. Der Grosse Rat debattiert laut Art. 47, Abs 1 der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) öffentlich. Wenn man aber einige Tage später nachvollziehen will, wer wie abgestimmt hat, so wird das nicht gelingen.

Weiter ist festzustellen, dass gegen Schluss des Tages die Reihen im Grossratsaal immer lichter werden. Die Beschlussfähigkeit des Grossen Rates wurde vereinzelt stark strapaziert. Es wäre wünschenswert, ein Instrument zu haben, welches solchem Verhalten Einhalt gebietet.

Der Nationalrat und verschiedene Kantonsparlamente wie Bern (seit 1997), Freiburg (seit 2000), Waadt und Wallis (seit 2001), Genf und St.Gallen (seit 2002), Tessin (seit 2003), Basel-Landschaft, Appenzell A.-Rh., Aargau (seit 2005) und Zürich (seit 2007) nehmen diese Anliegen mittels des Instruments der elektronischen Abstimmung wahr. Die Kantonsparlamente weisen eine Mitgliederzahl von 65 (Appenzell A.-Rh.) bis 180 (Zürich) aus.

Der Vorteil eines elektronischen Abstimmungssystems liegt darin, dass das Abstimmungsverhalten unbürokratisch sichtbar gemacht werden kann. Sichtbar sofort und Wochen nach der Session. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons haben das Anrecht, jederzeit nachvollziehen zu können, wie ihre VolksvertreterInnen im Rat abstimmen.

Mit einer solchen Anlage können aber auch Fehler bei Auszählungen verhindert werden, was bei sehr knappen Entscheiden nicht unbedeutend ist.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mittels eines Knopfdrucks anzuzeigen, wenn man ein Votum halten möchte. Das Standespräsidium wird dabei entlastet, nach hochgestreckten Händen Ausschau zu halten und das gelegentliche Klopfen mit den Kugelschreibern gehört der Vergangenheit an.

Die Kosten für die Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems bewegen sich laut den Zahlen aus anderen Kantonen in der Grössenordnung von CHF 500'000.

Gestützt auf Art. 50 Grossratsgesetz kann der Grosse Rat mittels Direktbeschluss im Bereich seiner Zuständigkeit einen Beschluss fassen.

Die Unterzeichnenden beantragen dem Grossen Rat unter der Leitung der Präsidentenkonferenz ein elektronisches Abstimmungssystem im Grossratsaal zu realisieren. Hierzu ist die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) anzupassen.

Chur, 31. August 2007

Name: Thöny, Rathgeb, Loepfe, Augustin, Bachmann, Baselgia-Brunner, Berther (Sedrun), Bischoff, Bondolfi, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Fasani, Felix, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Kleis-Kümin, Kunz, Menge, Meyer Persili (Chur), Parolini, Peyer, Pfäffli, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Pfister, Tenchio, Thomann, Trepp, Tuor, Wettstein, Flütsch

Session: 31.08.2007
Vorstoss: dt Antrag auf Direktbeschluss