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Session: 06.12.2007
Die Bündner Parteien erfüllen eine zentrale Aufgabe für die politische Bildung im Allgemeinen und die politische Meinungsbildung im Kanton Graubünden im Besonderen. Trotz dieser unbestrittenen Arbeit sind die Parteien kaum in der Lage, eine einigermassen professionelle Infrastruktur aufrecht zu erhalten, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Im Gegensatz zu den Parteien in den Nachbarländern erhalten sie auch kaum finanzielle Unterstützung durch den Staat, obwohl sie diesen auch von staatbürgerlichen Aufgaben entlasten.

Das Gesetz über die politischen Rechte GPR sieht in Artikel 7 die Parteienförderung explizit vor. Als förderungsberechtigt im Sinne einer politischen Partei gelten „alle Vereinigungen, die an Grossrats-, Regierungsrats-, Nationalrats- oder Ständeratswahlen teilnehmen."

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung deshalb, so rasch als möglich eine Teilrevision des GPR vorzulegen, welche den Parteien eine Grundausstattung mit finanziellen Mitteln ermöglicht und dabei die Kräfteverhältnisse angemessen berücksichtigt.

Eine entsprechende Gesetzesrevision soll wenn mögliche folgende zwei Parameter vorsehen:

Art. X neu: Parteienentschädigung

Parteien im Sinne von Artikel 7 dieses Gesetzes erhalten in den vier Jahren nach den Nationalratswahlen eine Entschädigung von Fr. 1'000.- für jedes auf sie fallende Prozent der abgegebenen Stimmen.

Parteien im Sinne von Artikel 7 dieses Gesetzes, die bei Nationalratswahlen mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erreichen, erhalten in den vier folgenden Jahren eine Grundentschädigung von Fr. 10'000.- jährlich.

Chur, 6. Dezember 2007

Name: Peyer, Janom Steiner, Cavigelli, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berther (Sedrun), Bleiker, Bondolfi, Brandenburger, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Campell, Candinas (Rabius), Casty, Caviezel-Sutter (Thusis), Conrad, Dudli, Felix, Feltscher, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Giovanoli, Hasler, Jaag, Jäger, Krättli-Lori, Loepfe, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters), Möhr, Montalta, Parpan, Pedrini, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Portner, Rathgeb, Righetti, Stiffler, Thöny, Trepp, Tuor, Brunold, Caluori, Mainetti

Session: 06.12.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Die Frage einer staatlichen Parteienfinanzierung war im Grossen Rat erst kürzlich ein heftig umstrittenes Thema, nämlich im Zusammenhang mit der Totalrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 17. Juni 2005, die auf 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist. In Konkretisierung von Art. 20 Abs. 2 der Kantonsverfassung, der die Möglichkeit der Unterstützung der politischen Parteien durch den Kanton vorsieht, hatte die Regierung in ihrer Botschaft an den Grossen Rat die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an die politischen Parteien vorgesehen (vgl. Botschaft der Regierung vom 25. Januar 2005, Botschaftenheft Nr. 1/2005-2006, S. 1ff). Nach dem Vorschlag der Regierung sollten politische Parteien, die bei den zwei vorangegangenen Grossratswahlen mindestens in je drei Wahlkreisen teilgenommen und dabei jedes Mal mindestens ein Grossratsmandat erreicht haben, jährlich Beiträge von 2'000 Franken pro Ratsmitglied ausgerichtet werden. Das hätte jährlich wiederkehrende Kosten von maximal 240'000 Franken verursacht. Eine Mehrheit der grossrätlichen Vorberatungskommission, der sich auch die Regierung anschloss, beantragte eine Reduktion des jährlichen Beitrags pro Ratsmitglied auf 1'000 Franken. Die jährlichen Kosten wären somit noch auf maximal 120'000 Franken zu liegen gekommen. Doch auch in dieser modifizierten Form fand der Vorschlag im Grossen Rat keine genügende Unterstützung. Nach längerer Diskussion lehnte der Grosse Rat eine staatliche Parteienfinanzierung mit 64 zu 37 Stimmen relativ deutlich ab (vgl. Grossratsprotokoll Junisession 2005, S. 144ff.).

Mit dem vorliegenden Vorstoss wird nun das Anliegen einer staatlichen Parteienfinanzierung wieder aufgegriffen. Die Haltung der Regierung in dieser Frage hat sich in dieser kurzen Zeit nicht verändert. Vor dem Hintergrund der erwähnten Verfassungsbestimmung und in Berücksichtigung, dass die Parteien im politischen System eines demokratischen Staates wichtige Aufgaben übernehmen und so eine staatstragende Funktion ausüben, erachtet die Regierung eine verhältnismässige staatliche Parteifinanzierung nach wie vor als grundsätzlich gerechtfertigt.

Skeptisch beurteilt die Regierung hingegen das im Auftrag skizzierte Beitragsmodell. Es erscheint staatspolitisch fraglich, bei der finanziellen Unterstützung von kantonalen Parteien an das Ergebnis von eidgenössischen Wahlen anzuknüpfen. Dieses Ergebnis wird nämlich jeweils nicht unwesentlich auch von nationalen Trends beeinflusst und widerspiegelt deshalb nur bedingt das innerkantonale Kräfteverhältnis unter den Parteien. Nach Ansicht der Regierung sollten weiter auch nur jene politische Parteien auf eine direkte finanzielle Unterstützung des Staates zählen dürfen, welche ihre Aufgaben mit einer gewissen Regelmässigkeit und in einem bestimmten Umfang wahrnehmen. Die ohnehin beschränkten staatlichen Mittel sollten gezielt den staatstragenden Parteien zugute kommen und nicht im Giesskannenprinzip an kurzlebige Gruppierungen oder Bewegungen ausgeschüttet werden. Diesen wichtigen Aspekten trägt das im Auftrag propagierte Modell zu wenig Rechnung. Wie die praktische Anwendung dieses Modells auf die Nationalratswahlen 2007 zeigt, würden bereits 2'652 Stimmen (also 531 virtuelle Wähler/innen) genügen, damit eine Gruppierung dann 4 Jahre lang in den Genuss staatlicher Gelder gelangt. Die Regierung befürwortet deshalb ein Beitragsmodell, das an die Vertretung der Parteien im Grossen Rat anknüpft, wie sie es schon seinerzeit in der Botschaft zur Totalrevision des GPR vorgeschlagen hatte (vgl. oben).

Als durchaus angemessen erachtet die Regierung die Gesamtsumme, welche nach dem vorgeschlagenen Beitragsmodell unter dem Titel der staatlichen Parteienförderung an die Parteien ausgeschüttet werden soll. Die konkrete Berechnung am Beispiel der Nationalratswahlen 2007 zeigt, dass die gesamten Beiträge etwa in der Grössenordnung von 140'000 Franken liegen würden. Diese setzen sich zusammen aus einer Grundentschädigung von je 10'000 Franken an vier Parteien (SVP, SP, CVP, FDP) und den zusätzlich prozentual auf die Parteien zu verteilenden 100'000 Franken.

Nach dem Aufgeführten ist die Regierung bereit, den Auftrag mit den bezüglich des Beitragsmodells erwähnten Einschränkungen entgegen zu nehmen.

Datum: 15. Februar 2008