Der Entscheid der ständerätlichen WBK, das Transitverbot von Schlachttiertransporten nicht in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, setzt ein falsches Signal gegenüber der EU. Nur ein explizites Verbot auf lange Sicht wird EU-Transporteure daran hindern, mit ihrer Lebendfracht die Schweiz zu durchqueren.
Schätzungsweise 30 Millionen Pferde, Rinder, Schweine und Schafe werden jährlich über extreme Distanzen von bis zu 2’500 Kilometern und maximal 90 Stunden durch ganz Europa gekarrt. Die Tiere sind in riesigen, bis zu vierstöckigen Camions eng zusammengepfercht. Dabei existiert nicht einmal eine Transportzeitbeschränkung, sondern lediglich die Vorschrift, nach 24 Stunden Fahrt eine Versorgungspause einzulegen.
Vor derartigen Zuständen ist die Schweiz bisher zum Glück verschont geblieben, da solche Schlachttiertransporte durch die Schweiz bis heute verboten sind. Bei einer Öffnung der Grenzen müsste die Schweiz mit denselben Problemen kämpfen mit denen die EU selbst nicht fertig wird. Transportverstösse bei Langstreckentransporten gehören zur Normalität in der EU. Die häufigsten Verstösse sind Langzeitüberschreitungen, zu hohe Ladedichte, nicht eingehaltene Tränke- und Fütterungsintervalle, fehlende Trennwände, unvollständige und gefälschte Begleitpapiere sowie ungeeignete Fahrzeuge. Hinzu kommt die Gefahr der Einschleppung von Seuchen.
Die geltende Verordnung erlaubt die Durchfuhr von Rindvieh, Wasserbüffeln, Schafen, Ziegen und Schweinen nur im Bahn- oder Luftverkehr (Art 57), (der Transport von Eseln, Pferden und Geflügel ist nicht geregelt). Der Bundesrat kann diese Bestimmung in Eigenkompetenz aus der Verordnung kippen. Bis anhin hat er der Öffentlichkeit zwar mehrfach versichert, dieses Verbot nicht preiszugeben. Es gilt nun eine Lösung für alle Schlachttiere per Gesetz zu finden, damit der Bundesrat auch rechtlich nicht mehr die Möglichkeit hat, diese Bestimmung bei den Verhandlungen mit der EU zu opfern. Die WBK des Nationalrates hatte im letzten Jahr einstimmig die parlamentarische Initiative Marty Kälin gut geheissen, die ein Verbot des Transports von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz sowie verstärkte Grenzkontrollen bei Tiertransporten forderte. Die WBK-S hat nun überraschend mit 6:4 die parlamentarische Initiative zurückgewiesen. Mit einer Oeffnung der Grenzen für internationale Tiertransporte könnte die Schweiz zur Drehscheibe für die skandalösen Schlachttiertransporte der EU werden. Sie würde sich damit mitschuldig machen an den grausamen Tierquälereien auf Europas Strassen. Das Ziel sollte sein, dass Tiere, welche zur Schlachtung bestimmt sind, nicht lebend quer durch Europa und durch die Schweiz gefahren werden. Langfristiges Ziel sollte die Schlachtung von Tieren in der Nähe ihres Herkunftsortes sein.
Die Regierung wird nun ersucht, sich für ein generelles Verbot zur Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz einzusetzen und bei den zuständigen Bundesstellen entsprechend zu intervenieren.
Chur, 12. Februar 2008
Name: Gartmann-Albin, Stiffler, Pfenninger, Arquint, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bleiker, Blumenthal, Brüesch, Bucher-Brini, Bundi, Campell, Casty, Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Dermont, Dudli, Federspiel, Frigg-Walt, Hasler, Jaag, Jäger, Märchy-Michel, Menge, Montalta, Pfiffner-Bearth, Pfister, Stoffel, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Vetsch (Klosters Dorf), Grendelmeier, Locher Benguerel, Loi, Monigatti
Session: 12.02.2008
Vorstoss: dt Auftrag