Fraktionsauftrag SP betreffend Förderung von Windenergie (Erstunterzeichner Menge)
Session: 12.02.2008
Nebst der Wasserkraft wird die Verstromung der erneuerbaren Energien im Kanton Graubünden zu wenig gefördert. Der Handlungsbedarf zur Förderung dieser sauberen und günstigen Energiegewinnung ist sehr gross. Die Nachfrage von Konsumentinnen nach sauberer Energie steigt kontinuierlich an. Alleine schon diese Gründe sprechen für eine Planung von Windenergieanlagen. Hinzu kommt die sich abzeichnende Verknappung und damit einhergehende Verteuerung der Energieträger Öl und Gas.
In den letzten Jahren haben mehrere europäische Länder bewiesen, dass Windenergie Zukunft hat. Österreich und Deutschland verfolgen seit vielen Jahren eine sehr aktive Windenergie-Politik. Die Schweiz und im speziellen Graubünden stehen abseits.
Die Nutzung der Windenergie wird kaum vorangetrieben. Politische Lösungen sind jetzt gefragt. Bei der Umsetzung der geforderten Massnahmen soll das bestehende Konzept Windenergie Schweiz beigezogen werden. Bei Interessenabwägungen sind Anliegen des Landschafts- und Naturschutzes mit einzubeziehen.
Gemäss dem Schlussbericht "Nutzung der Windenergie im Kanton Graubünden" aus dem Jahre 2003 ist durchaus ein gewisses Potenzial vorhanden. Da die Studie davon ausgeht, dass die weiteren Entscheidungen bezüglich der Realisation einzelner Windanlagen vor allem bei den zuständigen Energieversorgern liegen, gilt es seitens des Kantons entsprechende Anreize zu schaffen.
Keinesfalls macht es Sinn, wie von der Regierung im Rahmen der Fragestunde zur Frage Stoffel ausgeführt, erst bei einem Boom tätig zu werden. Hier kann der Kanton eine gewichtige Vorreiterrolle für eine nachhaltige und landschaftsverträgliche Energieproduktion einnehmen.
Die Regierung wird beauftragt:
1. Eine detaillierte Machbarkeitsstudie über die Realisierung von Windkraftwerken im Kanton Graubünden unter Berücksichtigung des Landschafts- und Naturschutzes einzuholen.
2. Die erforderlichen raumplanerischen Massnahmen zu ergreifen, damit Windkraftwerke an geeigneten Standorten im Kanton Graubünden rasch realisiert werden können.
3. Anreize zur Erstellung von einzelnen Windturbinen oder, wo mit der Landschaft verträglich, Windpärken zu schaffen.
Chur, 12. Februar 2008
Name: Menge, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel, Monigatti
Session: 12.02.2008
Vorstoss: dt Auftrag
Antwort der Regierung
Das revidierte Energiegesetz des Bundes schreibt vor, dass die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um mindestens 5400 GWh zu erhöhen ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen auch Windkraftanlagen gefördert werden. Diesem Zweck dient die Einspeisevergütung, die den Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien über eine bestimmte Zeitspanne hinweg festgelegte Abnahmepreise garantiert. Überdies haben das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ein "Konzept Windenergie Schweiz" erarbeiten lassen. Dieses wurde im Jahre 2004 publiziert. Eine andere Studie, welche vom BFE in Auftrag gegeben wurde, mündete im Schlussbericht "Nutzung der Windenergie im Kanton Graubünden" aus dem Jahre 2003. Ziel dieses Projekts war es, im Konsens mit Gemeinden, zuständigen kantonalen Stellen sowie Heimat-, Umwelt- und Naturschutzverbänden mögliche Standorte sowohl für grosse Windanlagen als auch für kleinere Lichtwindanlagen im Raum Graubünden zu evaluieren. Daraus resultierte eine Liste mit potentiellen Standorten für Windanlagen in Graubünden.
Die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien durch den Bund wird begrüsst. Die verstärkte Verwendung von neuen erneuerbaren Energien zur CO2-freien Elektrizitätserzeugung dient der Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeitsziele. Aus energiepolitischer Sicht ebenso unterstützenswert ist eine Diversifizierung des Kraftwerkparkes, um nicht von einzelnen Energieträgern abhängig zu sein. Allerdings zeigen die vorgenannten Studien auf, dass sich die Windkraftnutzung in der Schweiz in engen Grenzen bewegt. Die Schweiz ist kein Windenergie-Land. Insbesondere in Graubünden gibt es nur wenige Standorte, die sich zur Windkraftnutzung eignen. Die Machbarkeit von Windkraftprojekten hängt in erster Linie von den Windverhältnissen ab, wobei der Windkonstanz hohes Gewicht zukommt. In diesem Bereich leidet der Standort Schweiz im Vergleich etwa zu Küstengebieten an einem erheblichen Nachteil. Hinzu kommt das Konfliktpotential mit dem Natur- und Landschaftsschutz sowie mit dem Tourismus. Weiter stellen sich Fragen bezüglich der Erschliessung des Anlagenstandortes sowie der raumplanerischen Voraussetzungen für den Bau von Windkraftanlagen. Dennoch spricht sich die Regierung für die Nutzung der Windenergie in Graubünden an sinnvollen Standorten aus. Die Planung, Projektierung und Umsetzung einer Windkraftanlage ist aber Sache der Produzenten.
Zur Beurteilung der Gesamtsituation in Graubünden liegen mit den beiden vorerwähnten Studien über die Windenergienutzung genügend Abklärungen vor. Es ist nach Auffassung der Regierung nicht Aufgabe des Kantons, Machbarkeitsstudien für konkrete Einzelprojekte zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen. Allerdings ist derzeit eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Amtes für Raumentwicklung, des Amtes für Energie und Verkehr sowie des Amtes für Natur und Umwelt damit beschäftigt, einen Sachplan Windenergie zu erstellen. Dieser soll der Grundlagenerarbeitung dienen und bis im Herbst 2008 vorliegen.
Über die Einspeisevergütung im revidierten eidgenössischen Energiegesetz, welches voraussichtlich per 1. Januar 2009 in Kraft treten wird, stehen zur Förderung von erneuerbaren Energien bereits 320 Millionen Franken zur Verfügung. Dieses Instrument ermöglicht einen wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen an sinnvollen Standorten. Seitens des Kantons sind deshalb keine zusätzlichen Fördergelder zur Verfügung zu stellen. Vielmehr soll die bisherige und bewährte Förderstrategie des Kantons im Bereich der rationellen Energienutzung bzw. bei der Substitution fossiler Energieträger fortgeführt werden.
Aus den dargelegten Gründen beantragt die Regierung, den Auftrag abzulehnen.
Datum: 11. April 2008