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Session: 23.04.2008
Im Kanton erteilen verschiedene Schulen der Sekundarstufe II Romanisch- und Italienischunterricht. Dieser verursacht im Vergleich mit anderen Schulen Mehrkosten, die durch die Kantonspauschale pro Schüler nicht berücksichtigt werden. Die Pauschale ist für alle betreffenden Schulen gleich hoch, unabhängig davon, ob Romanisch und Italienisch unterrichtet wird oder nicht.

Sinkende Schülerzahlen und Kostendruck drängen die Schulen dazu, den Romanisch- und Italienischunterricht abzubauen. Er droht, den Sparanstrengungen zum Opfer zu fallen.

Dies bringt vor allem für die Ausbildung künftiger Lehrpersonen grosse Probleme, denn an der PH wird eine genügend hohe Sprachkompetenz vorausgesetzt und nur noch didaktischer Unterricht erteilt. Würde in Zukunft aber die Ausbildung in Romanisch und Italienisch statt mit der Matura bereits mit der 9. Klasse abgeschlossen, so wären genügende Vorkenntnisse im Romanischen immer weniger gegeben.

So droht zukünftig ein Mangel an romanischen Lehrpersonen. Ohne eine Lehrerschaft mit hoher Sprachkompetenz ist die romanische Volksschule aber gefährdet. Aus diesem Grund sind Massnahmen zur Aufrechterhaltung von romanischem und italienischem Unterricht (unter anderem auch für die Matura Bilingua) erforderlich.

Gemäss Bundesverfassung und kantonaler Verfassung unterstützen Bund und Kanton Massnahmen, um die romanische und die italienische Sprache zu erhalten und zu fördern. Der Sprachenartikel ruft nun nach der entsprechenden Umsetzung auch in der Sekundarstufe II.

Es wäre gerechter und unserer Minderheitensprachen dienlich, wenn die effektiven Mehrkosten für Romanisch und Italienisch den Schulen vom Kanton separat entschädigt würden. Damit könnte, was den Sprachenunterricht anbelangt, der Stand gewährleistet werden, welcher vor Jahren am Lehrerseminar bestand. Die Schulen würden dadurch keinen wirtschaftlichen Profit erzielen, sondern wären besser in der Lage, den sprachpolitisch geforderten Romanisch- und Italienischunterricht anzubieten.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung deshalb, so bald als möglich Vorschläge für gesetzliche Anpassungen für eine aufwandbasierte Finanzierung des Romanisch- und Italienischunterrichts in der Sekundarstufe II vorzulegen, welche der besonderen Förderabsicht gemäss Sprachgesetz gerecht werden und dazu beitragen, dessen Durchführung im Schulalltag zu stützen.

Chur, 23. April 2008

Name: Bezzola (Samedan), Berther (Disentis), Baselgia-Brunner, Arquint, Bezzola (Zernez), Bischoff, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Bundi, Caduff, Candinas, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Conrad, Darms-Landolt, Fallet, Fasani, Giovanoli, Hartmann (Champfèr), Jäger, Jenny, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters-Dorf), Noi-Togni, Parolini, Peer, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfister, Portner, Ragettli, Thomann, Toschini, Troncana-Sauer, Wettstein, Furrer-Cabalzar, Locher Benguerel, Michel (Chur)

Session: 23.04.2008
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Auf der Sekundarstufe II werden an den Berufsfachschulen die Aufwändungen für Unterricht in Romanisch und Italienisch als anrechenbarer Aufwand anerkannt und finanziert. Für die Finanzierung der nicht vom Kanton getragenen Mittelschulen enthält Art. 17 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes ein System mit einem Pauschalbeitrag pro Schülerin oder Schüler. Der Kantonsbeitrag wird jährlich ausgerichtet und entspricht in seiner Höhe den Nettokosten, welche dem Kanton für einen Schüler beziehungsweise eine Schülerin an der Bündner Kantonsschule entstehen. Bei der Kostenberechnung werden Aufwändungen für den Neubau, den umfassenden Umbau und die Erweiterung von Schulanlagen mit einer Investitionspauschale von 9 Prozent der Nettobetriebskosten berücksichtigt. Der Verwaltungskostenanteil von 2.5% wird auf die Nettobetriebskosten inklusive Investitionspauschale gewährt.

Das für die Bemessung des Kantonsbeitrages kostenwirksame Ausbildungsangebot der Kantonsschule umfasst alle Mittelschulabteilungen (Gymnasium, Fach-, Handelsmittelschule, Berufsmatura), die zweisprachigen Maturitäten tudestg-rumantsch, tedesco-italiano und deutsch-italienisch, alle Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer (Gymnasium) sowie alle Berufsfelder (Fachmittelschule). Aufgrund der Grösse der Kantonsschule können einerseits Synergien genutzt werden, andererseits führt das umfassende Angebot insbesondere im Bereich der zweisprachigen Ausbildungen auch zu bedeutenden Mehrkosten. Im Budget 2009 sind für die zweisprachigen Ausbildungen Mehrkosten von Fr. 694'000.- ausgewiesen, was dazu führt, dass sich der Kantonsbeitrag pro Schüler oder Schülerin um ca. Fr. 530.- erhöht.

Nach geltender Regelung erhält jede private Mittelschule den Kantonsbeitrag pro Schüler bzw. Schülerin (Schuljahr 2007/08: Fr. 20'199.-) unabhängig davon, welche Teilleistungen des Kantonsschulangebots sie erbringt. Im Rahmen der Mittelschulreform 98 wurde geprüft, ob nach Ausbildungsangebot differenzierte Kantonsbeiträge ausgerichtet werden sollen. Damals entschied man sich im Interesse der privaten Mittelschulen für die Beibehaltung des nicht differenzierenden Pauschalbeitrages. Der Kantonsbeitrag an die privaten Mittelschulen enthält somit auch einen Kostenanteil für die zweisprachige Maturität.

Eine zusätzliche Finanzierung dieser Ausbildung auf der Grundlage des Sprachengesetzes (BR 492.100) wäre problembeladen, weil der Kanton das gleiche Ausbildungsangebot zweimal finanzieren würde. Hingegen besteht die Möglichkeit, die Aufwändungen der Kantonsschule für die zweisprachige Maturität aus dem Pauschalansatz zu entfernen und diesen Beitrag nur noch für diejenigen Schülerinnen und Schüler auszubezahlen, welche eine zweisprachige Maturität mit den Kantonssprachen Italienisch oder Romanisch oder das Angebot mit Romanisch auf der Grundlage von Art. 13 des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) besuchen. Eine Folge davon wäre allerdings, dass sich der Kantonsbeitrag für diejenigen Mittelschülerinnen und -schüler, welche kein solches Unterrichtsprogramm belegen, reduzieren würde.

Nun deckt sich aber das im vorliegenden Auftrag formulierte Anliegen mit Ziff. 3 des als Postulat überwiesenen Vorstosses Bischoff (GRP 4|2002/2003, S 528 f), wonach an privaten Mittelschulen schwierig umsetzbare Angebote (z. B. zweisprachige Maturität) angemessen in der Beitragsbemessung berücksichtigt werden sollen. Angesichts der auch im Zusammenhang mit dem Neuen Bündner Finanzausgleich geplanten Anpassungen bei der Beitragsbemessung an die privaten Mittelschulen ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen und zeitgleich mit dem Postulat Bischoff zu bearbeiten.

Datum: 26. Juni 2008