Gemäss Bundesratsbeschluss wird die Schweiz die Schengenabkommen per 1.11.2008 umsetzen. Unter anderem soll in der Schweiz auch der Europäische Waffenpass eingeführt werden. Dieser soll durch kantonale Waffenbüros ausgestellt werden und ist für Sportschützen und Jäger vorgesehen, welche mit ihren Waffen in ein EU-Land reisen wollen.
Aufgrund der uns von JagdSchweiz zur Verfügung gestellten Informationen müssen Interessierte dem kantonalen Waffenbüro ein entsprechendes Gesuch mit folgenden Unterlagen einreichen:
- ein Auszug aus dem schweizerischen Zentralstrafregister, ausgestellt höchstens drei Monate vor Einreichung des Gesuchs
- eine Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte und
- zwei aktuelle Passfotos.
Im Hinblick auf das in Kraft treten dieser neuen Bestimmungen möchten die Unterzeichneten von der Regierung wissen, ob der Kanton Graubünden auf die Umsetzung des Schengenabkommens vorbereitet ist.
Aus diesem Grund stellen wir der Regierung folgende Fragen:
1. Trifft es zu, dass die Kantone ab dem 1.11.08 in der Lage sein müssen, den Europäischen Waffenpass auszustellen? Wenn ja: wird diese Aufgabe einem kantonale Waffenbüro übertragen?
2. Entsprechen die oben aufgeführten Modalitäten den Anforderungen oder müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden? Wenn ja, welche?
3. Welche Vorschriften bzw. Einschränkungen betreffend des Waffentransportes gilt es zu beachten, wenn der Jäger oder Schütze im Besitze des Europäischen Waffenpasses ist?
4. Wie hoch werden die Kosten für die Ausstellung eines Waffenpasses sein?
5. Ist der Kanton Graubünden am 1.11.08 bereit für die Ausstellung des Europäischen Waffenpasses?
Chur, 23. April 2008
Name: Conrad, Barandun, Berther (Disentis), Bezzola (Zernez), Bleiker, Campell, Casty, Geisseler, Hartmann (Champfèr), Keller, Kessler, Michel (Davos-Monstein), Möhr, Parolini, Peer, Ragettli, Ratti, Thomann, Grass
Session: 23.04.2008
Vorstoss: dt Anfrage