Das Beurkundungswesen obliegt nach der in der Bundesverfassung getroffenen Verteilung der Kompetenzen den Kantonen. Der Kanton Graubünden hat sich betreffend das Notariatswesen für ein System der Mischform zwischen Amts- und Berufsnotariat entschieden. So gelten als Notariatspersonen im Sinne des kantonalen Notariatsgesetzes (a) die patentierten Notarinnen und Notare, (b) die Kreisnotarinnen und Kreisnotare und (c) die Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Zuständigkeiten dieser Notariatspersonen überschneiden sich vielfach. So sind die Grundbuchverwalter für die Beurkundung von Rechtsgeschäften betreffend die Grundstücke in ihrem Grundbuchkreis zuständig. Diese Beurkundungen können indes auch von den patentierten Notaren (auf dem ganzen Kantonsgebiet) und den Kreisnotaren (für das jeweilige Kreisgebiet) vorgenommen werden.
Notariatspersonen sind für ihre Tätigkeit im Immobiliarsachenrecht auf die Beschriebe der Grundstücke, wie diese aktuell im Grundbuch enthalten sind (Grundbuchauszüge), angewiesen. Im Handelsregisterwesen können in elektronischer Form aktuelle Auszüge abgerufen werden. Dies stellt eine Arbeitserleichterung auf Seiten der Urkundsparteien, aber ebengleich auf Seiten des Amtes selbst dar, wird doch dadurch mindestens ein Arbeitsgang und unnötige Korrespondenz überflüssig. Die Erfahrung mit diesem Instrumentarium hat auf beiden Seiten eine grosse Effizienz und Befriedigung gezeigt. Es ist nicht erkennbar, weshalb dieses elektronische Hilfsmittel nicht auch im Grundbuchwesen Anwendung finden sollte, würden doch dadurch gerade die in aller Regel überlasteten Grundbuchämter entlastet. Hinzu kommt, dass sich dadurch der patentierte Notar und der Kreisnotar ohne Zeitverlust und ohne unnötige Umtriebe und Aufwand - welcher schliesslich den Urkundsparteien überbunden werden muss -, die für eine sorgfältige Ausübung ihrer Funktion von ihnen benötigten Grundbuchauszüge in den Händen hätten. Nicht zu guter Letzt würden dadurch auch gleich lange Spiesse für sämtliche Notariatspersonen im Kanton Graubünden geschaffen werden, haben doch Grundbuchverwalter bereits heute aufgrund ihres Amtes direkten und unentgeltlichen Zugang zu sämtlichen Grundbucheinträgen.
Aus hiervor genannten Gründen wird die Regierung beauftragt, die Rechtsgrundlagen, welche allen Urkundspersonen im Kanton den direkten und unentgeltlichen Zugang zu sämtlichen grundbuchlichen Einträgen ermöglichen, zu schaffen. Zumindest ist den Notariatspersonen in einer Übergangsphase bis zur Implementierung des direkten Zugriffs der Grundbuchauszug postalisch oder elektronisch, rasch und kostenlos zuzustellen.
Chur, 10. Juni 2008
Name: Bondolfi, Kunz, Augustin, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Blumenthal, Bundi, Caduff, Cahannes Renggli, Candinas, Claus, Fallet, Hartmann (Chur), Jenny, Keller, Kessler, Niederer, Parolini, Peyer, Plozza, Portner, Righetti, Tenchio, Tuor, Furrer-Cabalzar, Patt, Pedrini (Soazza)
Session: 10.06.2008
Vorstoss: dt Auftrag