Die Bundesversammlung hat am 13.6.2008 das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet. Derzeit läuft zwar noch die Referendumsfrist, ohne dass damit zu rechnen ist, dass effektiv dasselbe ergriffen wird. Gemäss dem Gesetz bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. Es ist noch unklar, wann das neue Gesetz effektiv in Kraft treten wird. Mutmasslich dürfte es der 1.1.2010, allenfalls auch schon der 1.7.2009 sein.
Gemäss der neuen gesetzlichen Regelung gilt im Bereich der (Langzeit-) Pflege (Spitex bzw. Pflegeheime) folgendes: Die Krankenversicherer zahlen einen vom Bundesrat festgelegten Franken-Beitrag. Dabei darf bei Inkrafttreten die Gesamtsumme die Summe der bisherigen Beiträge nicht übersteigen (Kostenneutralität für die Versicherungen). Die Pflegebedürftigen ihrerseits zahlen für die (Langzeit-) Pflege neu eine Patientenbeteiligung von höchstens 20% des höchsten vom Bundesrat festgelegten Pflegebeitrags. In den parlamentarischen Beratungen ging man davon aus, dass dies für den Bereich Spitex ca. Fr. 15.00 pro Pflegestunde, in den Pflegeheimen ca. Fr. 7'200.00 pro Jahr (ca. Fr. 20.00/Tag) betrage. Die ungedeckten Restkosten müssen durch die öffentliche Hand (Kanton? Gemeinden?) übernommen werden. Nach einem Spitalaufenthalt wird die notwendige Akut- und Übergangspflege während zwei Wochen durch die Krankenversicherer bzw. die Kantone übernommen. Versicherer und Kantone teilen sich die Kosten (45%/55%).
Vor dieser neuen rechtlichen Ausgangslage wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Wie beurteilt die Regierung die neue Pflegefinanzierung ganz generell?
2. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Regierung für die notwendige Akut- und Übergangspflege nach Spitalaufenthalt?
3. Mit welchen Kosten der öffentlichen Hand rechnet die Regierung für die (Langzeit-) Pflege insgesamt pro 2010 und welche Prognosen können für das Jahr 2015 bzw. für das Jahr 2020 gemacht werden? Welches ist die entsprechende Aufteilung zwischen Kosten der Spitex und Kosten in Pflegeheimen?
4. Wer soll nach Ansicht der Regierung für die ungedeckten Restkosten der Langzeitpflege (Spitex bzw. Pflegeheime) aufkommen? Der Kanton oder/und die Gemeinden?
5. Teilt die Regierung die Ansicht, dass die Neuregelung der Pflegefinanzierung auch entsprechende Konsequenzen für das Projekt NFA GR hat? Wie gedenkt die Regierung die neue Ausgangslage in das Projekt NFA GR zu integrieren?
Chur, 28. August 2008
Augustin, Berther (Disentis), Blumenthal, Bundi, Cahannes Renggli, Candinas, Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Fallet, Fasani, Federspiel, Geisseler, Kleis-Kümin, Kollegger, Parpan, Pfister, Righetti, Sax, Thurner-Steier, Tuor
Session: 28.08.2008
Vorstoss: dt Anfrage