Unter den verschiedenen Energieträgern, die für die Gewinnung von Heizenergie zur Anwendung gelangen ist die Elektrizität eine der Umstrittensten. Der Wirkungsgrad für Heizungszwecke ist schlecht. Jede Kilowattstunde Strom braucht dreimal soviel Ausgangsenergie. Es ist unsinnig, die hochwertige Elektrizität zu verheizen. Die rund 240'000 Elektroheizungen in der Schweiz sind nicht zu unterschätzende Stromfresser und verbrauchen zwischen 9 und 14% des jährlichen Landesverbrauchs. Alleine in den kalten Wintermonaten November bis Februar absorbieren 6,7% der Wohnungen rund die Hälfte der gesamten AKW-Kapazität. Mit 14'660 Elektroheizungen sind auch in Graubünden rund 11,4% der Wohnungen mit elektrischer Energie beheizt. Diese verbrauchen hochgerechnet bis ca. 15 % des bündnerischen Stromverbrauches. Der Anteil der Bündner Elektroheizungen an der gesamtschweizerischen Zahl ist beträchtlich und beträgt gut 6 %.
Unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz und einem haushälterischen und nachhaltigen Umgang mit Energie sollte auf den Einsatz von neuen Elektroheizungen gänzlich verzichtet werden. Noch wichtiger ist ein Ersatzprogramm für die bestehenden Elektroheizungen wovon viele über 25-jährig sind. Der Problematik bei den Zweitwohnungen soll durch entsprechende Übergangsfristen bei der Ersatzpflicht Rechnung getragen werden. Wichtig ist, dass auch bei Altbauten bezüglich Wärmedämmung, aber auch in der Gebäudetechnik die heutigen Möglichkeiten genutzt werden. Diese reduzieren den Energieverbrauch auf ein Minimum. Der Restenergiebedarf kann durch auch modernen Ansprüchen genügende neuere Heiztechnik (z.B. Holzpellets) gedeckt werden. Von den Elektroheizungen sind zudem rund die Hälfte zentrale Anlagen, die in der Regel durch bescheidene technische Massnahmen umgerüstet werden können.
Die Massnahmen von Bund und Kanton sind mit ihren Aktionsprogrammen klar auf die Förderung der Energieeffizienz ausgerichtet. Im Gebäudebereich bestehen dabei die grössten Potenziale. Dies gilt es konsequent umzusetzen. Der Einsatz von Elektroheizungen steht dem diametral entgegen.
Bei der kommenden Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes ist der oben geschilderten Problematik Rechnung zu tragen. Das Verbot von Elektroheizungen (Neuanlagen), gemäss den neuen Mustervorschriften (MuKEn 2008) der Energiedirektorenkonferenz (EnDK), soll ins kantonale Energiegesetz aufgenommen werden.
Im neuen Energiegesetz soll zudem festgeschrieben werden, dass bestehende Elektroheizungen nicht erneuert werden dürfen und ab Inkrafttreten des Energiegesetzes durch andere Heizsysteme ersetzt werden müssen. Im Weiteren soll für alle Elektroheizungen eine Ersatzpflicht mit einer Übergangsfrist bis längstens 2030 vorgesehen werden.
Chur, 28. August 2008
Pfenninger, Bucher-Brini, Baselgia-Brunner, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Menge, Meyer-Persili (Chur), Peyer, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Fischer, Locher Benguerel
Session: 28.08.2008
Vorstoss: dt Auftrag