Navigation

Inhaltsbereich

Session: 29.08.2008
Die Diskussionen um die Kapazitätsgrenzen der bestehenden Infrastruktur im Bereich der Datenübertragung haben in letzter Zeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere hat die Strategie von Swisscom, die nun grosse Investitionen in diesen Bereich tätigen will, aufhorchen lassen. So sollen in nächster Zeit vor allem in den Grossstädten entsprechende Glasfasernetze entstehen. Zudem hat z.B. die Stadt St.Gallen entschieden, selber in ein solches Netz zu investieren. Im Weiteren gibt es verschiedene private Unternehmungen, die solche Netze besitzen bzw. betreiben. Den Überblick zu behalten, über die Notwendigkeit solcher neuer Netze, die Versorgungssicherheit aber auch den Zugang und die Besitzverhältnisse ist schwierig. Aufgrund der schwierigen Topographie und Siedlungsstruktur Graubündens stellen sich zusätzliche Fragen.

1. Wie beurteilt die Regierung die Notwendigkeit in Graubünden ein Glasfasernetz aufzubauen?
 
2. Welche Glasfasernetze bestehen in Graubünden bereits und wie werden sie genutzt?

3. Wie gedenkt die Regierung die Versorgungssicherheit und den flächendeckenden Zugang zu den modernen Datennetzen für alle Bündnerinnen und Bündner sicher zu stellen?

4. Besteht die Gefahr, dass Graubünden als peripherer, topographisch schwieriger und somit marktwirtschaftlich uninteressanter Kanton beim Ausbau der Datennetze benachteiligt wird?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung Einfluss zu nehmen, damit Graubünden innert nützlicher Frist mit dieser Technologie flächendeckend „ausgerüstet“ wird?

6. Ist eine Koordination durch den Kanton zwischen den verschiedenen Netzbetreibern bzw. möglichen Investoren vorgesehen? Wurde auch die Möglichkeit einer kantonalen Netzgesellschaft geprüft?

Chur, 29. August 2008

Pfenninger, Thöny, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Peyer, Pfiffner-Bearth, Trepp, Locher Benguerel

Session: 29.08.2008
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Die Bedeutung von Telekommunikationsnetzen mit hohen Übertragungskapazitäten, sogenannter „Daten-Autobahnen“, ist gross und wird in Zukunft noch zunehmen. Direkte Anschlüsse an diese Hochleistungsnetze stellen für moderne oder interaktive Kommunikations- und Informationsdienste die notwendigen hohen Übertragungskapazitäten bereit und sind dadurch für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ein grosser Gewinn.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Fernmeldegesetzes am 1. April 2007 ist eine Entbündelung der letzten Meile des schweizerischen Telekommunikationsnetzes für mehr als ein Drittel der Haushalte bereits zur möglichen Realität geworden. In der Konzession für die Grundversorgung, welche Swisscom bis im Jahr 2017 erteilt worden ist, ist – weltweit einzigartig - ein Breitbandanschluss (0.6 Mb/s) vorgeschrieben. Alle Anbieter sind jedoch bestrebt höhere Übertragungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Der Anteil von Anschlüssen in Graubünden mit einer Kapazität, die nur unwesentlich über der Grundversorgung liegt, beträgt deutlich weniger als ein Prozent.
Nebst den schier unbegrenzten Übertragungskapazitäten von Glasfasern kommt deren weiterer Verbreitung eine technische Besonderheit zunutze. Glasfaserkabel können ohne Einschränkungen mit Stromleitungen in deren bestehendes oder ein anderes Kanalsystem bis in Haushalte verlegt werden. Diese Möglichkeit wird von Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen ins Auge gefasst. Dabei treten Elektrizitätswerke als Anbieter offener Glasfasernetze auf, welche konkurrierenden Telekommunikationsanbietern zur Verfügung gestellt werden. Sie werden dabei teils von der öffentlichen Hand, den Städten, unterstützt. Schweizweit haben sich zu diesem Zweck bereits mehr als zehn Stadtwerke (Bsp. St. Gallen) in einem Verband zusammengeschlossen. Von dieser Möglichkeit haben die Elektrizitätsversorger in Graubünden bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Initiative für den Ausbau von Glasfasernetzen geht in der Regel von neuen Anbietern aus.

Zu den Fragen:

1. Obiger Erläuterungen folgend steht ausser Zweifel, dass auch die in Graubünden vorhandenen Glasfasernetzwerke auszubauen sind.

2. Die Swisscom betreibt in Graubünden ein Telekommunikationsglasfasernetz für Ihre öffentlichen Angebote. Primär für den Eigenbedarf betreiben die Bahnen und die Elektrizitätswerke eigene Glasfasernetze, die teils auch anderen Nutzern offen stehen.

3. Die Versorgungssicherheit wird durch Auflagen in der Bundesgesetzgebung sichergestellt und laufend angepasst. Das Bündner Glasfasernetz der Swisscom wächst kontinuierlich über das Basisnetz zur Verbindung der Zentralen hinaus, so dass bereits heute ein Anteil von über 99% der Bevölkerung Übertragungskapazitäten nutzen kann, die deutlich über der vorgeschriebenen Grundversorgung liegen. Chur gehört für die Swisscom zu den ersten zwanzig Schweizer Städten, wo künftig Glasfasern bis zu Haushalten geführt werden sollen. Auch an abgelegenen Orten (>15 km zu einer Zentrale) wir die Kapazität der Grundversorgung in den meisten Fällen übertroffen.

4. Für topographisch schwierige oder dünn besiedelte Gebiete besteht tatsächlich die Gefahr, dass nur zögerlich höhere Übertragungskapazitäten geschaffen werden, welche wesentlich über die Leistung der Grundversorgung hinausgehen.

5. Der Kanton unternimmt alles, um eine flächendeckende Grundversorgung in der Bundesgesetzgebung zu verankern. Die Revision des Fernmeldegesetzes ermöglicht dank technischer Alternativen eine Marktöffnung. Es kann davon ausgegangen werden, dass konkurrierende Anbieter das Tempo des Ausbaus von Glasfasernetzen steigern werden.

6. Die Anbieter und Netzbetreiber sind bestrebt, sich künftige Marktanteile zu sichern. Dieses Ziel verfolgen sie mit einem zügigen Ausbau ihrer Glasfasernetze. Eine Koordination dieser Aktivitäten ist kaum möglich und aus diesem Grund auch nicht vorgesehen. Im topographisch schwierigen Gelände des Kantons Graubünden scheint es kaum möglich zu sein, mit einem vertretbaren Aufwand neben der Swisscom mit einer kantonalen Netzgesellschaft die Grundversorgung flächendeckend wesentlich auszubauen. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit einer kantonalen Netzgesellschaft bisher nicht geprüft worden.

Datum: 31. Oktober 2008