Navigation

Inhaltsbereich

Session: 29.08.2008
Das grösste Energiesparpotential liegt bei älteren Bauten. Der Energieverbrauch kann hier um ein Mehrfaches gesenkt werden und das Bauhaupt- und Nebengewerbe würde rund 12 Jahre lang schweizweit mit rund 3.5 Mrd. und im Kanton mit rund 100 Mio. pro Jahr massiv profitieren. Gemäss der Volkszählung im Jahr 1990 waren rund 1 Mio. und gemäss jener von 2000 sind in der Schweiz 1.5 Mio. Wohnungen seit mehr als zwanzig Jahren nicht renoviert worden. Das Potential ist gross und wächst zudem stetig. Die Diskussion um den Energievorstoss der FDP GR im 2007 und den KUVE-Vorstoss im 2008 haben aufgezeigt, dass der Kanton mit finanziellen Beiträgen Anreiz zur Energiesanierung schaffen kann. Die Mittel sind aber beschränkt und können deshalb noch keinen Sanierungssog auslösen. Eine Kombination von kantonalen Beitragsanreizen mit fiskalischen Anreizen des Bundes und der Kantone könnten hier die Wirkung erhöhen.

Der Bundesrat sollte in der eigenen Gesetzgebung sowie über die Steuerharmonisierungsgesetzgebung Vorschläge zuhanden der Bundesversammlung für fiskalische Anreize zur energieeffizienten Haussanierung ausarbeiten. So könnten zum Beispiel mit der Anpassung von Artikel 8 der Abzugsverordnung für Liegenschaften (SR 642.116) ähnlich wie bei Liegenschaften des Geschäftsvermögens, Energiesanierungsmassnahmen in den ersten 5 Jahren nach Erwerb auch zu 100 statt nur zu 50 % abgezogen werden. Im Rahmen der Vermögenssteuer könnte der Steuerwert während einer bestimmten Dauer herabgesetzt werden.

Energieeffizienz im Rahmen der Haussanierungen kann beispielsweise mit einer Anpassung des Bundessteuergesetzes (SR 642.11) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (SR 642.14) gefördert werden.

Eine Standesinitiative mit ähnlichem Inhalt wurde vom Grossen Rat des Kantons Aargau mit nur einer Gegenstimme angenommen.

Der Grosse Rat beauftragt die Bundesversammlung mit einer Standesinitiative die Rechtsgrundlagen zur Förderung der energetischen Sanierung älterer Bauten durch fiskalische Anreize zu schaffen.

Chur, 29. August 2008

Feltscher, Parpan, Thöny, Arquint, Barandun, Baselgia-Brunner, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Bischoff, Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli, Bühler-Flury, Bundi, Caduff, Candinas, Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Casutt, Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Clavadetscher, Conrad, Darms-Landolt, Donatsch, Fallet, Frigg-Walt, Geisseler, Giovanoli, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jaag, Jäger, Jenny, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Loepfe, Mani-Heldstab, Marti, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel, Montalta, Nick, Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Peer, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfiffner-Bearth, Pfister, Ragettli, Sax, Stiffler, Stoffel, Thomann, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Zanetti (Li Curt), Engler, Fischer, Flütsch, Furrer-Cabalzar, Hartmann (Küblis), Locher Benguerel, Mainetti

Session: 29.08.2008
Vorstoss: dt Antrag auf Direktbeschluss