Immer wieder kommt es leider vor, dass bei der Jagd Wildtiere angeschossen werden.
Die Nachsuchen werden dann in aller Regel durch Jäger mit ausgebildeten Schweisshunden getätigt, welche auf einer Pikettliste eintragen sind.
Wird nun ein Tier angeschossen, darf die vor Ort anwesende Wildhut mit ihrem Schweisshund die Nachsuche nicht aufnehmen, da dafür die Jäger auf der Pikettliste aufgeboten werden. Dies auch dann, wenn die Wildhut für die Nachsuche Zeit hätte. Für die abgelegenen Gebiete haben diese Jäger jedoch oftmals einen langen Weg, bis sie vor Ort sind. Wird das Wildtier kurz vor der Dunkelheit angeschossen, wird mit der Nachsuche nicht selten erst am nächsten Tag begonnen. Für das angeschossene Tier bedeutet dies stundenlanges, unnötiges Leiden.
Aus diesem Grunde gelangen wir mit folgenden Fragen an die Regierung:
1. Ist die Regierung nicht auch der Ansicht, dass angeschossene Tiere raschmöglichst gesucht und erlegt werden sollten, damit das Leiden nicht unnötig verlängert wird?
2. Wie ist die Nachsuche im Kanton organisiert, wie erfolgt die Schulung von Hund und Hundeführer, wie hoch liegt die Erfolgsquote?
3. Teilt die Regierung die Meinung, dass insbesondere in abgelegenen Talschaften zuerst die Wildhut, sofern sie über einen ausgebildeten Schweisshund verfügt, aufgeboten werden sollte, welche dann selbständig entscheiden kann, ob sie Zeit für die Nachsuche hat und diese selber aufnimmt oder ob sie einen Jäger mit Schweisshund aufbietet? Was ist der Grund für die Regelung, wonach die Wildhut mit Schweisshund erst in zweiter Linie für Nachsuchen aufgeboten werden darf?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, die Nachsuche auf der Bündner Hochjagd und allenfalls die Jägerausbildung zu optimieren, um angeschossene Wildtiere schnellstmöglichst von ihren Leiden zu befreien?
Chur, 20. Oktober 2008
Gartmann-Albin, Frigg, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel, Michel (Chur)
Session: 20.10.2008
Vorstoss: dt Anfrage