Die Konzentration des Treibhausgases CO2 ist in den letzten 50 Jahren um 20 Prozent angestiegen. Die von Menschen gemachte Zunahme an Treibhausgasen führt zu einer globalen Erwärmung. Für die kommenden 100 Jahre sagen die Klimamodelle einen weiteren erheblichen globalen Temperaturanstieg voraus. Weil sich die Wirkung zeitverzögert entfacht und das CO2 nur langsam abgebaut wird, ist die bereits verursachte Klimaänderung über Generationen hinweg nicht korrigierbar. Emissionsreduktionen können die erwartete Erwärmung dämpfen oder im Laufe dieses Jahrhunderts stoppen. Sofortige Massnahmen sind jedoch unerlässlich.
Die Folgen wie Dürre und Überschwemmungen werden immense Kosten verursachen. Schätzungen der Schadens- und Anpassungskosten weisen eine Grössenordnung von 5-20 Prozent des weltweiten BIP aus. Die Kosten zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen hingegen liegen um ein Mehrfaches darunter und werden mit rund 1 Prozent des weltweiten BIP angegeben.
Bund und Kantone haben die Sachlage erkannt und beschlossen, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Verschiedenste Massnahmenpakete sind hierzu bereits verabschiedet worden oder stehen in Diskussion.
Ein Aspekt wurde bis jetzt allerdings kaum betrachtet: Durch kantonale Gesetze und Verordnungen wird teilweise – direkt und indirekt – der Ausstoss von CO2 gefördert oder sogar subventioniert. Die Akademie der Wissenschaften Schweiz macht in Ihrer „Denk-Schrift Energie“ aus dem Jahre 2007 darauf aufmerksam und fordert „die Aufhebung von Gesetzen und Subventionen, welche den Treibhausgasausstoss fördern“ (S. 29). Es ist wahrscheinlich, dass auch im Kanton Graubünden derartige Gesetze und Verordnungen bestehen.
Falls tatsächlich solche Bestimmungen bestehen, wäre das nicht mehr zeitgemäss und würde den Klimazielen widersprechen. Es ist absurd, wenn die öffentliche Hand einerseits den CO2-Ausstoss einschränkt und andererseits subventioniert.
Die Unterzeichnenden fordern die Regierung auf:
1. die kantonalen Gesetze und Verordnungen auf Bestimmungen, die den CO2-Austoss fördern, zu überprüfen und aufzulisten;
2. Vorschläge zu deren Anpassung auszuarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen.
Chur, 21. Oktober 2008
Thöny, Feltscher, Arquint, Baselgia-Brunner, Berni, Bezzola (Samedan), Buchli, Candinas (Rabius), Cavigelli, Clavadetscher, Dermont, Frigg, Giovanoli, Jäger, Jenny, Kleis-Kümin, Kollegger, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Niederer, Perl, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Rizzi, Toschini, Trepp, Furrer-Cabalzar, Grendelmeier, Hartmann (Küblis), Locher Benguerel, Michel (Chur)
Session: 21.10.2008
Vorstoss: dt Auftrag