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Session: 21.10.2008
Im Dezember 1967 fand die Eröffnung des San Bernardino Tunnels statt. Die Bevölkerung feierte dies mit einem Fest. Man war damals stolz auf diesen neuen Lebensnerv, der N 13, durch unsere Region.

In den Jahren 1996-2006 wurde der 6,6 Kilometer lange San-Bernardino-Strassentunnel für ca. 236 Millionen Franken saniert.

Die Bevölkerung entlang der A 13 fühlt sich durch die Zunahme der Immissionen, verursacht durch häufigere Umleitungen des Verkehrs von der Gotthard- auf die San-Bernardino-Route, vermehrt gestört.

In Rothenbrunnen und in Grono sind Mess-Stationen des Amtes für Natur und Umwelt Graubünden entlang der A 13 installiert.

Im Bewusstsein, dass der Bund für das Nationalstrassennetz zuständig ist, erlauben wir uns, folgende Fragen zu stellen:

1. Schlägt sich das Verkehrsaufkommen bei den Messungen nieder?

2. Kann der Kanton zur Verringerung der Immissionen einen Beitrag leisten?

3. Könnte bei der Erstellung von Lärmschutzwänden oder eines Einbaus von Flüsterbelag in Kooperation mit den Gemeinden mit der Unterstützung des Kantons Graubünden gerechnet werden?

4. In einigen Jahren soll der Gotthardtunnel für mehrere Jahre geschlossen und total saniert werden. Besteht für diese Zeit ein Verkehrskonzept für die A 13?


Chur, 21. Oktober 2008

Castelberg-Fleischhauer, Stoffel, Fasani, Bleiker, Brüesch, Buchli, Campell, Casparis-Nigg, Casty, Christoffel-Casty, Clavadetscher, Feltscher, Florin-Caluori, Giovanoli, Hardegger, Heinz, Jenny, Keller, Kleis-Kümin, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Marti, Montalta, Nigg, Parolini, Pedrini, Plozza, Quinter, Righetti, Rizzi, Sax, Stiffler, Toschini, Vetsch (Klosters-Dorf), Wettstein, Grass (Urmein)

Session: 21.10.2008
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Der Kanton Graubünden unternimmt permanent Anstrengungen, die durch den Nationalstrassenverkehr bedingten Immissionen auf die Bevölkerung zu reduzieren.

So konnten in den vergangenen Jahren verschiedene Lärmschutzbauten entlang der Nationalstrasse A13 realisiert werden. Zur weitergehenden Minimierung der Lärmbelastung haben das Amt für Natur und Umwelt (ANU) und das Tiefbauamt (TBA) weitergehende Lärmschutzmassnahmen abgeklärt und in einem Bericht zusammengefasst. Anstoss dafür gab die Verlagerung des Verkehrs auf die San Bernardino-Route während der Gotthardsperrung. Leider wurden die beantragten weitergehenden Massnahmen durch den Bund abgelehnt.

Mit der NFA sind bekanntlich die Nationalstrassen auf den 1. Januar 2008 in die alleinige Verantwortung des Bundes übergegangen. Für die Realisierung von Massnahmen zur Verringerung der Emissionen entlang der A13 ist seitdem der Bund zuständig. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) entscheidet somit abschliessend über die Notwendigkeit allfälliger Massnahmen. Dabei hält es sich strikte an den Kriterien der Überschreitung von Belastungsgrenzwerten.

Zu den konkreten Fragen äussert sich die Regierung wie folgt:

1. Bei den Luftschadstoffen zeigen die Messungen des ANU erwartungsgemäss einen Zusammenhang mit dem Verkehrsaufkommen - je mehr Verkehr desto höher ist die Luftbelastung. Eine Verdoppelung des Verkehrs führt zu einer Zunahme der LRV-relevanten Luftschadstoffe (NO2 und PM10) um rund die Hälfte. Der Einfluss des Verkehrs auf die Luftbelastung ist indes abhängig von Standort und Jahreszeit und wird zudem von der Topografie sowie der Witterung mitbestimmt. Besonders deutlich zeigte sich der Einfluss des Verkehrs auf die Luftbelastung während den mehrmonatigen Umleitungen der A2 im Jahr 2001 (Oktober bis Dezember) und 2006 (Juni).

Der Lärmbeurteilungspegel reagiert hingegen nur wenig bei Veränderungen des Verkehrsaufkommens. So braucht es eine Verdoppelung des Verkehrs, damit er sich um 3 Dezibel erhöht.

2. Der Kanton kann von sich aus direkt keine betrieblichen oder baulichen Massnahmen anordnen, welche zu einer Verringerung der Immissionen entlang der Nationalstrasse führen. Er wird jedoch durch eine permanente Umweltbeobachtung die Entwicklung im Auge behalten und bei einer Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben intervenieren.

3. Umweltrechtlich notwendige Massnahmen an der A13 sind durch das ASTRA zu realisieren und zu finanzieren. Bei freiwilligen Massnahmen seitens der Gemeinden leistet der Kanton keine finanziellen Beiträge. Hingegen bietet er fachliche Unterstützung bei der Abwicklung der nötigen Bewilligungsverfahren an.

4. Zum heutigen Zeitpunkt besteht noch kein Verkehrskonzept für die A13 während den Erneuerungsarbeiten im Gotthardtunnel. Die Regierung wird sich rechtzeitig und mit Nachdruck beim Bund dafür einsetzen, die negativen Auswirkungen als Folge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens möglichst gering zu halten.

Datum: 9. Januar 2009