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Session: 22.10.2008
Am 2. September 2008 wurde die Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen des Kantons Graubünden von der Regierung geändert.

Unter Art. 18 der erwähnten Verordnung werden die Prüfungsfächer für die Aufnahme an die Mittelschulen des Kantons Graubünden definiert. In Abschnitt 2 von Art. 18 wird neu für die Übertretenden aus der 8. Volksschulklasse in die Mittelschule Englisch anstelle von Italienisch als Prüfungsfach vorgegeben.

Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welches sind die Gründe für den Wechsel von Italienisch zu Englisch im Aufnahmeverfahren für die Mittelschulen?

2. Ist sich die Regierung der Konsequenzen dieses Wechsels für die italienische Sprache in unserem Kanton bewusst, nachdem sich der Grosse Rat unlängst zu Italienisch als erster Fremdsprache bekannt hat?

3. Können der Volksschule und den Mittelschulen durch das vorgegebene Tempo der Änderung des Aufnahmeverfahrens (erste Prüfungen im März 2009) in organisatorischer Hinsicht Probleme erwachsen?


Chur, 22. Oktober 2008

Niederer, Kleis-Kümin, Zanetti, Augustin, Berni, Berther (Sedrun), Blumenthal, Cahannes Renggli, Candinas (Rabius), Darms-Landolt, Dermont, Fallet, Fasani, Florin-Caluori, Keller, Kollegger, Mengotti, Plozza, Portner, Quinter, Righetti, Tenchio, Thomann, Thurner-Steier, Tuor, Bürkli-Wolf, Candinas (Disentis/Mustér), Degonda, Grendelmeier

Session: 22.10.2008
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Mit dem Aufnahmeverfahren an die Mittelschulen soll sichergestellt werden, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler an eine Mittelschulabteilung aufgenommen werden, welche einerseits über die Leistungsfähigkeit verfügen eine Mittelschule zu besuchen und andererseits auch bereit sind, die dazu erforderlichen schulischen Mehrleistungen zu erbringen. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Anforderungen eines Hochschulstudiums oder einer Höheren Berufsausbildung. Unter Beachtung dieses Leitgedankens lassen sich die Fragen folgendermassen beantworten:

Zu Frage 1
Verschiedene Beschwerdeentscheide und politische Aktivitäten der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass die Prüfung einer zweiten Kantonssprache für die Romanisch- und Italienischsprachigen kaum mehr durchführbar ist. Der hohe Differenzierungsgrad bei der Berücksichtigung der sprachlichen Vorbildung in der zweiten Kantonssprache hatte zur Folge, dass Sprachprüfungen teilweise nur noch für einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten durchzuführen waren. Für die deutschsprachige Schülerschaft wurde Italienisch zwar geprüft, die Schülerinnen und Schüler konnten beim Eintritt in die Mittelschule Italienisch aber ohne weiteren Unterricht sofort abwählen. In dieser Situation und unter Beachtung der anerkannten Bedeutung des Englischen für weiterführende Ausbildungen sowie des angestrebten Lernziels mit Niveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen GER hat die Regierung als zweites zu prüfendes Sprachfach Englisch gewählt. Falls die Schulen des Kantons das vorgegebene Lehrmittel auch einsetzen, erlaubt dieses Prüfungsfach zukünftig einen kantonalen Vergleich der Schülerleistungen.

Zu Frage 2
Vor 15 Jahren erlernte die deutschsprachige Schülerschaft an der Volksschuloberstufe im Kanton als einzige Fremdsprache Französisch. Heute werden zwei Kantonssprachen und Englisch unterrichtet. Die Kantonssprachen Romanisch und Italienisch werden in Zukunft noch mehr gestärkt, indem ab der dritten Klasse der Volksschule eine zweite Kantonssprache für Deutschsprechende obligatorisch wird. In den ersten beiden Jahren des sechsjährigen Gymnasiums (Untergymnasium) ist als zweite Landessprache ebenfalls eine Kantonssprache obligatorisch. Die zweisprachigen Maturitäten rumantsch/tudestg und italiano/tedesco werden am Gymnasium weiter geführt und für die Fachmittelschule ist ein ähnliches Angebot in Planung. Gerade die Entscheide der vergangenen Jahre zur Stärkung und Förderung der Kantonssprachen erlauben die Vereinfachung des Aufnahmeverfahrens.

Zu Frage 3
Die Umsetzung der neuen Vorgaben erfolgt pragmatisch und unter Berücksichtigung der aktuellen schulischen Gegebenheiten. So wird die Englischprüfung des Jahres 2009 mit zwei Niveaus durchgeführt, weil sich gezeigt hat, dass in den verschiedenen Sprachregionen nicht alle Oberstufen das gleiche Ausbildungsniveau erreicht haben. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die Aufnahmeprüfung von der 6. Primarklasse in die 1. Klasse des sechsjährigen Gymnasiums keine Änderung erfährt und für die Prüfung von der 2. Sekundarklasse in die 3. Klasse einer Mittelschulabteilung die Erstsprache und Mathematik wie bisher geprüft werden. Die Änderung bei den Prüfungsfächern betrifft somit ausschliesslich die zweite Sprache, was zu keinen zusätzlichen organisatorischen Schwierigkeiten führt.

Datum: 18. Dezember 2008