In der Februarsession 2008 hat der Grosse Rat der Regierung den Auftrag Candinas betreffend Realisierung von Sportförderklassen auf Sekundarstufe I (7. – 9. Kl.) mit über 90 Stimmen überwiesen. In der damaligen Antwort der Regierung wurde ausgeführt, dass die vom geltenden Schulgesetz gesetzten Rahmenbedingungen (Lehrplan, Stundentafel) einzuhalten seien und dass Abweichungen davon aufgrund des Grundauftrages der Volksschule gar der Bewilligung eines Schulversuches i.S. von Art. 6 des geltenden Schulgesetzes entgegen stünden.
Zwischenzeitlich sind an verschiedenen Standorten unseres Kantons grosse Anstrengungen unternommen worden, um in dem von der Regierung in ihrer Antwort skizzierten Rahmen Talentklassen (Sport, Musik und Kunst) realisieren zu können. Dabei hat es sich erfreulicherweise ergeben, dass zum einen seitens möglicher Talente grosses Interesse an (separat und/oder integriert geführten) Klassen besteht und dass zum andern auch öffentlich-rechtliche Schulträger (Schulverband Ilanz; Stadtschule Chur) vorhanden sind, welche grundsätzlich Bereitschaft zeigen, Talentklassen auf der Sekundarschulstufe zu führen. Es hat sich aber auch gezeigt, dass aufgrund der geltenden, schulischen Rahmenbedingungen gemäss Schulgesetz, den Talenten und deren Eltern bestenfalls suboptimale Bedingungen (Stundentafel, Schulgeldausgleich) geboten werden können, was letztlich für die Einführung und Umsetzung von Talentklassen sehr hinderlich ist bzw. diese zum heutigen Zeitpunkt gar verunmöglichen.
Es hat sich also gezeigt, dass Regelungsbedarf besteht, weil die geltende Stundentafel zu umfangreich ist, um nebst dem Schulangebot auch noch die notwendigen Regenerations- und Trainingsphasen bereitzustellen. Ebenso wurde offenkundig, dass mangels einer fehlenden gesetzlichen Grundlage, welche die Gemeinden zum interkommunalen Schulgeldausgleich verpflichten würde, vielen Talenten der Zugang zu einem solchen Angebot wenn nicht gar verunmöglicht, so doch zumindest erschwert würde. In anderen Kantonen (z.B. Kanton St. Gallen) sind diese Themata (generelle Reduktion der Stundentafel; Verpflichtung der Gemeinden, z.B. bei fehlendem vergleichbarem Angebot in der Gemeinde, den Schulgeldausgleich zu übernehmen) bereits diskutiert und in der Folge auf Gesetzesstufe geregelt worden.
Daher fragen die Unterzeichneten die Regierung an, ob sie bereit ist, im Rahmen der anstehenden Revision des kantonalen Schulgesetzes für Talentklassen:
1. den Umfang der Stundentafel der Bündner Volksschüler, insbesondere auf der Sekundarstufe I (7.-9. Kl.), allenfalls unter Einbezug der interessierten Kreise aus Schule, Kultur und Sport, einer vertieften Überprüfung zu unterziehen und insbesondere Stundenreduktionen zu prüfen,
2. die Verpflichtung der Gemeinden zur Übernahme des Schulgeldausgleiches (unter noch näher zu definierenden Voraussetzungen) auf Gesetzesstufe zu prüfen.
Chur, 22. Oktober 2008
Perl, Hasler, Candinas (Rabius), Barandun, Bezzola (Samedan), Bleiker, Blumenthal, Brantschen, Brüesch, Bucher-Brini, Bühler-Flury, Campell, Casty, Casutt, Christoffel-Casty, Claus, Clavadetscher, Darms-Landolt, Donatsch, Federspiel, Feltscher, Giovanoli, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Kessler, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Loepfe, Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Montalta, Nick, Niederer, Parpan, Pedrini, Pfäffli, Ratti, Rizzi, Sax, Stiffler, Thurner-Steier, Toschini, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Candinas (Disentis/Mustér), Furrer-Cabalzar, Strimer, Züst
Session: 22.10.2008
Vorstoss: dt Anfrage