In der Schweiz werden DRG’s im Jahre 2012 eingeführt. Im Kanton Graubünden haben wir schon seit 3 Jahren Fallpauschalen.
In Neuseeland ist man daran, das DRG System wieder zu verlassen. In Deutschland wurden neben guten zum Teil auch sehr negative Erfahrungen mit DRG’s gemacht.
Anfang Sept. 2008 hat die schweizerische Ethikkommission für den Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) auf eine ganze Reihe von möglichen Problemen hingewiesen, die damit zusammenhängen, dass DRG’s alle Akteure im Spital in ein ökonomisches Korsett einbinden und sie zwingen Kosten zu reduzieren, die für bestimmte Leistungen entstehen.
Das kann nebst wünschbaren auch problematische Auswirkungen haben wie:
- allzu frühe Entlassungen (Drehtüreffekt);
- ungenügendes Interesse, den Gesundheitszustand umfassend genug abzuklären;
- Optimierungsanreize wie das „upcoding“ (Spital verdient mehr);
- Verlangsamung von medizinischen Innovationen (mangelnde oder einseitige Investitionsbereitschaft);
- therapeutisch kontraproduktive Anreize mit negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und die Verteilungsgerechtigkeit von Spitalleistungen;
- Bevorzugung von maximal invasiven Massnahmen und lukrativen Patientengruppen zu Ungunsten psychosozialer Betreuung und unlukrativen Patientengruppen.
Die nationale Ethikkommission fordert mit Nachdruck eine öffentliche Debatte über die vor- aber auch möglichen nachteiligen Effekte bei der Einführung von DRG’s.
- Die Debatte soll über Fachkreise hinaus in die Öffentlichkeit getragen werden.
- Erfahrungen aus anderen Ländern sollten systematisch ausgewertet werden.
- Zur Einführung des Systems sollen alle betroffenen Berufsgruppen inklusive Ärzteschaft und Pflege ausreichend informiert und ausgebildet werden.
- Es ist noch vor Einführung des DRG-Systems eine interdisziplinäre Begleitforschung mit genügend Mitteln einzurichten. Diese muss unabhängig sein und qualitativ und quantitativ erfassen, wie sich die Arbeitssituation von verschiedenen Berufsgruppen verändert und wie das neue System sich auf die Versorgung der Kranken sowie auf ihre Angehörigen auswirkt. Daraus sollen rechtzeitig entsprechende Korrekturmassnahmen abgeleitet und implementiert werden.
Graubünden fungiert neben dem Kanton Tessin sozusagen wie ein DRG-Pilotprojekt.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Ist die Regierung bereit, den Forderungen der eidgenössischen Ethikkommission nachzukommen?
2. Ist die Regierung bereit, bisher noch nicht durchgeführte Begleitmassnahmen nachzuholen?
3. Ist die Regierung bereit, mit der nationalen Ethikkommission in Kontakt zu treten und die notwendige unabhängige Begleitforschung aktiv zu unterstützen und so bald als möglich in die Wege zu leiten?
Chur, 10. Dezember 2008
Trepp, Portner, Arquint, Bucher-Brini, Bühler-Flury, Bundi, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Kleis-Kümin, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Brasser, Locher Benguerel, Michel (Chur)
Session: 10.12.2008
Vorstoss: dt Anfrage