Vor einigen Jahren hat der Grosse Rat im Rahmen der Parlamentsreform beschlossen, sich zu professionalisieren und zu diesem Zwecke zur Vorbereitung der Geschäfte in der Regel ständige Kommissionen zu bestellen. Ständige Kommissionen können sich in ihrem Gebiet vertiefte Sachkenntnisse aneignen und so den Informationsrückstand zu Regierung und Verwaltung zumindest teilweise verringern. Damit können sie auch wesentlich dazu beitragen, Sachvorlagen kritisch zu durchleuchten, diese allfällig zu verbessern und ihnen politisch zum Durchbruch zu verhelfen.
In den letzten Jahren wurden aus nicht nachvollziehbaren Gründen wieder vermehrt - auch bei eindeutig einer bestimmten Kommission zuweisbaren Vorlagen - ad hoc Kommissionen eingesetzt. Damit wird den Intensionen der Parlamentsreform nur noch teilweise entsprochen und die Sachkompetenz des Grossen Rates tendenziell geschwächt.
Die Unterzeichnenden beantragen, Artikel 19 des Gesetzes über den Grossen Rat (170.100) mit dem Ziel, in der Regel wirklich die ständigen Kommissionen einzusetzen, wie folgt abzuändern:
„Der Grosse Rat kann für die Vorberatung von Geschäften nichtständige Kommissionen einsetzen, wenn das Geschäft nicht in den Aufgabenbereich einer ständigen Kommission fällt. Die nichtständigen Kommissionen konstituieren sich selbst.“
Chur, 10. Dezember 2008
Trepp, Rizzi, Portner, Augustin, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Brasser, Locher-Benguerel, Michel (Chur)
Session: 10.12.2008
Vorstoss: dt Antrag auf Direktbeschluss