Der Grosse Rat hat für das Bündner Interventionsprojekt gegen Häusliche Gewalt von 2004-2006 mit Verlängerung bis 2009 einen Verpflichtungskredit von jährlich Fr. 72’500.-- bzw. ab 2007 von Fr. 62’000.-- gesprochen. Neben diesen Projektgeldern stellte die Stabsstelle für Chancengleichheit die Projektleitung mit 30-40 Stellenprozenten zur Verfügung. Insgesamt wurde das Projekt mit ca. 70 Stellenprozenten geführt. Ende 2009 läuft nun dieses Interventionsprojekt aus. Bisher wurde sehr viel erreicht (Runder Tisch der involvierten Institutionen, Beratungsstelle für Gewalt ausübende Personen, Verbesserungen im Bereich Kindesschutz, Sensibilisierung der Lehrpersonen durch Broschüren, Schulung der Sozialarbeitenden, Präventionsprojekt „Respekt im Treff“ mit Jugendlichen, diverse Publikationen etc.). Die Bekämpfung der häuslichen Gewalt bedarf einer langfristigen Aufmerksamkeit und einer optimalen institutionellen Zusammenarbeit. Daher ist die Verankerung des Projekts nach dem Beispiel anderer Kantone angezeigt. Eine Fachstelle Häusliche Gewalt und weitere gesetzliche Verbesserungen im Opfer- und Tatpersonenbereich stellen sicher, dass dieses Thema auch in Zukunft effizient und kompetent betreut werden kann.
Häusliche Gewalt wird allgemein als ein Problem der öffentlichen Sicherheit anerkannt. Der Staat hat die Aufgabe, häusliche Gewalt zu verhindern, bei bestehender Gewalt einzugreifen, die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten und die gewaltausübenden Personen zur Verantwortung zu ziehen. Häusliche Gewalt ist die häufigste Menschenrechtsverletzung in unserem Land und ist mit Entschiedenheit zu bekämpfen. Gesamtschweizerisch interveniert die Polizei pro Jahr ca. 10’000-mal, d.h. jede Stunde erfolgt ein Einsatz und in jeder zweiten Stunde sind Kinder mitbetroffen! Sie betrifft Frauen (ca. jede 5. Frau erlebt im Laufe ihres Lebens häusliche Gewalt), Kinder und Männer (die kantonale Polizeistatistik weist einen Anteil von ca. 8% betroffener Männer aus). Häusliche Gewalt ist ein Nährboden für spätere Jugend- und Erwachsenengewalt. 10-30% aller Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Familie Zeugen von häuslicher Gewalt. 30-60% davon sind selber Opfer von Gewalt. Graubünden verzeichnet für das Jahr 2007 zwei Tötungsdelikte an Frauen im Rahmen von häuslicher Gewalt.
Die Regierung wird daher eingeladen, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Aufgaben des Bündner Interventionsprojekts gegen häusliche Gewalt auf institutioneller Ebene weitergeführt werden können.
Chur, 10. Dezember 2008
Meyer Persili (Chur), Kunz (Chur), Mani-Heldstab, Arquint, Bischoff, Brandenburger, Brüesch, Bucher-Brini, Bühler-Flury, Caduff, Cahannes Renggli, Casparis-Nigg, Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Dermont, Feltscher, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hardegger, Hartmann (Chur), Jaag, Jäger, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Märchy-Michel (Malans), Marti, Menge, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Niederer, Noi-Togni, Parpan, Peer, Perl, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Portner, Quinter, Stiffler, Stoffel, Tenchio, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Valär, Brasser, Caluori, Cattaneo, Clalüna, Furrer-Cabalzar, Locher Benguerel, Märchy-Caduff (Domat/Ems), Michel (Chur), Niederberger
Session: 10.12.2008
Vorstoss: dt Auftrag