Im Kanton Graubünden sind im Jahre 2008 gesamthaft 2’216 Arbeitsbewilligungen (für insgesamt 4’492 Arbeitskräfte) für eine Maximaldauer von 90 Tagen an ausländische Entsendebetriebe erteilt worden. Deren 897 (für insgesamt 1'500 Arbeitskräfte) sind an italienische Unternehmungen gegangen. Bündnerische Firmen, welche eine entsprechende Arbeitsbewilligung für Italien erhalten haben, sind demgegenüber kaum vorhanden.
Mit rund 60% Ja-Stimmen haben sich die Bündner Stimmberechtigten am 8. Februar 2009 für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union ausgesprochen. Fast geschlossen gegen diese Vorlage äusserte sich hingegen das „Italienischbünden“. Von den sechs Kreisen Bregaglia, Brusio, Poschiavo, Mesocco, Roveredo und Calanca sagte nur gerade der Kreis Bregaglia knapp Ja zur Vorlage. In allen anderen Kreisen resultierte ein Nein (den höchsten Nein-Stimmenanteil gab es mit 75% im Kreis Roveredo, gefolgt von Brusio mit 70%). Damit zeigen sich ähnliche Verhältnisse wie im Kanton Tessin. Dort ist die Ablehnung gegen die Personenfreizügigkeit offenbar nicht zuletzt auch auf die zugesicherte, aber nicht umgesetzte Reziprozität in der Anwendung der Bilateralen Verträge in Italien zurückzuführen. So ist im Kanton Tessin eingereichten parlamentarischen Vorstössen zu entnehmen, dass die italienischen Behörden die entsprechenden Verfahren zum Erhalt der Arbeitsbewilligungen für schweizerische Entsendebetriebe oft nicht kennen sollen, und die schweizerischen Ansprecher nicht selten mit allerlei formalistischen Hürden sogar dazu bringen sollen, ihre Bemühungen um Erhalt einer Arbeitsbewilligung in Italien aus Resignation aufzugeben.
Fragen:
1. Auf welche konkreten Umstände führt die Regierung die Tatsache zurück, dass zwar viele italienische indes wenige bündnerische Betriebe vom Entsenderecht im jeweiligen Nachbarland profitieren?
2. Falls eines dieser Umstände auf eine mangelnde Reziprozität in der Anwendung der bilateralen Verträge zurückzuführen ist, welche Massnahmen gedenkt die Regierung (gegenüber welchen Institutionen) innert welchen Fristen zu ergreifen?
Chur, 10. Februar 2009
Bondolfi, Arquint, Augustin, Berther (Sedrun), Bischoff, Blumenthal, Buchli, Butzerin, Cahannes Renggli, Campell, Candinas, Casutt, Cavigelli, Christoffel-Casty, Claus, Conrad, Darms-Landolt, Fasani, Feltscher, Geisseler, Hardegger, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Kollegger, Kunz, Parpan, Plozza, Quinter, Ragettli, Righetti, Sax, Thomann, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Tscholl, Tuor, Wettstein
Session: 10.02.2009
Vorstoss: dt Anfrage