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Session: 10.02.2009
Mit der Revision des eidgenössischen Waffengesetzes (WG), in Kraft seit 12. Dezember 2008, sind für die schweizerische Bevölkerung neue Melde- und Bewilligungspflichten geschaffen worden. Davon ist auch betroffen, wer bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision im Besitz einer Schusswaffe gewesen ist. Der Besitz von Feuerwaffen ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen (vgl. v.a. die Ausnahmen gemäss Art. 42a Abs. 2 WG) - innerhalb eines Jahres der kantonalen Meldestelle anzumelden.

Nach Art. 31a WG sind die Kantone neu verpflichtet, u.a. Waffen und Munition, an denen der Besitzer kein Interesse mehr hat und die er abgeben möchte, gebührenfrei entgegenzunehmen.

Es ist heute nicht bekannt, wie viele Waffen in Schweizer Haushalten vorhanden sind. Schätzungen des Bundes gehen von ca. 2.3 Millionen Schusswaffen aus, davon 1.6 Millionen ehemalige Ordonanzwaffen. Die meisten dieser Waffen sind nirgends registriert. Teilweise wurden Waffen und Munition vererbt und werden nun mangels Kenntnissen über eine Entsorgungsmöglichkeit weiterhin gelagert, obwohl man diese gerne loswerden möchte.

Mit einer Kampagne für die freiwillige Rückgabe von Schusswaffen und Munition und durch die Einrichtung von dezentral auf die Regionen verteilten Abgabestellen könnte eine grosse Zahl von Schusswaffen und Munition aus dem Verkehr gezogen und durch den Kanton fachgerecht entsorgt werden. Dies trägt mit dazu bei, dass solche Waffen und Munition, an denen der Besitzer kein Interesse mehr hat, nicht missbraucht werden oder in falsche Hände gelangen (bspw. bei Wohnungsauflösungen oder Einbruchdiebstählen). Die Möglichkeit, eine nicht mehr benötigte Waffe samt Munition unkompliziert und gebührenfrei abgeben zu können, reduziert ausserdem sowohl beim Besitzer als auch beim Staat unnötige Bürokratie.

Die Unterzeichnenden fordern die Regierung daher auf:

1. Die Regierung soll regionale Meldestellen bezeichnen, wo die Bündner Bevölkerung innerhalb der gesetzlichen Meldefrist bis zum 12. Dezember 2009 ihre Waffen und Munition, die sie nicht mehr benötigt und an deren Besitz sie kein Interesse mehr hat, freiwillig abgeben kann.

2. Die Regierung soll diese regionale Einsammelaktion für die freiwillige Abgabe von Waffen und Munition während des Jahres 2009 öffentlich bekannt machen.

3. Die Regierung soll der Bündner Bevölkerung auch während der Folgejahre periodisch die Möglichkeit bekannt machen, dass nicht mehr benötigte Waffen und Munition dem Kanton freiwillig abgegeben werden könne. Gleichzeitig soll die Regierung den Gemeinden entsprechende Merkblätter zur Verfügung stellen.

Chur, 10. Februar 2009

Cavigelli, Baselgia-Brunner, Barandun, Arquint, Augustin, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli, Candinas, Casparis-Nigg, Casutt, Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Clavadetscher, Darms-Landolt, Dermont, Fallet, Felix, Feltscher, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hartmann (Chur), Jäger, Jenny, Kessler, Kollegger, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Niederer, Nigg, Noi-Togni, Parpan, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Quinter, Thomann, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Valär, Locher Benguerel

Session: 10.02.2009
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Die Teilrevision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz; WG), die seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft ist, hat neue Melde- und Bewilligungspflichten geschaffen und die Kantone verpflichtet, Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile gebührenfrei entgegenzunehmen (Art. 31a WG).

1. Im Kanton Graubünden nehmen bereits heute alle Kantonspolizeiposten, Verkehrspolizeistützpunkte und das Polizeikommando, Fachstelle Waffen, in Chur Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile gebührenfrei entgegen.
Es ist zudem vorgesehen, unter Führung der Fachstelle Waffen der Kantonspolizei, vom 19. bis 31. Oktober 2009 eine dezentrale Sammelaktion durchzuführen. Anschliessend werden die Waffen und die Munition von der Kantonspolizei sachgerecht entsorgt.

2. Die geplante Sammelaktion wird in den Medien vorgängig publiziert. Zugleich orientiert eine Broschüre des Bundesamtes für Polizei über die neuen Melde- und Bewilligungspflichten. Die Broschüre liegt bei jeder Dienststelle der Kantonspolizei Graubünden auf. Die Kantonspolizei wird auch die Gemeinden über die Sammelaktion informieren und ihnen die Broschüre des Bundesamtes für Polizei zustellen, damit diese auch in den Gemeinden öffentlich aufgelegt werden kann. Bereits haben zahlreiche Besitzerinnen und Besitzer von Waffen und Munition die Broschüre zur Kenntnis genommen. Umfassende Informationen zum Waffenrecht lassen sich auch der Internetseite der Zentralstelle Waffen (http://waffen.fedpol.admin.ch) entnehmen.

3. Bereits vor, aber auch über die vorgesehene Sammelaktion hinaus ist es jedem Privaten jederzeit möglich, bei jedem Kantonspolizeiposten, den Verkehrspolizeistützpunkten und dem Polizeikommando, Fachstelle Waffen, in Chur Waffen gebührenfrei abzugeben. Sollte sich der Bedarf für weitere Aktionen in den Folgejahren ergeben, so werden solche durchgeführt.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

8. Mai 2009