Eine aussagekräftige Rechnungslegung nach einheitlichen Richtlinien ist eine unerlässliche Voraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Sie schafft die Basis, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Entscheide über Budget und Jahresabschlüsse in Kenntnis der tatsächlichen finanziellen Verhältnisse fällen und sich bewusst sind, wie mit ihren Steuern umgegangen wird.
Mit dem harmonisierten Rechnungsmodell 1 wurde anfangs der Siebziger Jahre die Grundlage geschaffen, um das Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte nach einheitlichen Kriterien zu gestalten. Damit wurde es möglich, die Rechnungen von Kantonen und Gemeinden zu vergleichen und verlässliche Aussagen über die Finanzkraft der öffentlichen Gemeinwesen zu machen.
Seither hat sich das öffentliche Rechnungswesen weiter entwickelt, weil höhere Anforderungen an die Transparenz gestellt werden und Leistungs- und Kostenrechnungen an Bedeutung gewonnen haben. Das NRM 1 wurde deshalb ebenfalls überarbeitet und als harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM 2) im Januar 2007 von der Konferenz der kant. Finanzdirektoren genehmigt. Mit HRM 2 wird das Rechnungswesen der öffentlichen Hand transparenter und vergleichbarer und es werden die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Finanzausgleich geschaffen. Trotzdem behalten die Exekutiven die Freiheit, eine aktive und wirkungsvolle Finanzpolitik zu betreiben.
Konsequenterweise wendet der Kanton Graubünden das harmonisierte Rechnungsmodell 1 seit vielen Jahren an und auch viele Gemeinden erstellen ihre Jahresrechnungen heute nach diesem Modell. Somit bestehen gute Voraussetzungen, nun zu HRM 2 zu wechseln. Gemäss der Auskunft von Herrn Regierungsrat Schmid auf die Frage von Grossrat Tscholl anlässlich der letzten Fragestunde beabsichtigt die Regierung denn auch, HRM 2 einzuführen und auch die Gemeinden dazu zu verpflichten. Dies setzt aber voraus, dass entsprechende fachliche Grundlagen geschaffen werden und dass die Gemeinden bei der Einführung von HRM 2 unterstützt werden. Die Unterzeichner laden die Regierung deshalb ein,
o HRM 2 ab Budgetjahr 2011 für das Rechnungswesen des Kantons anzuwenden;
o die Grundlage zu schaffen, dass HRM 2 auch in den Gemeinden spätestens ab dem Budgetjahr 2012 angewendet wird;
o die Gemeinden bei der Einführung von HRM 2 und den dafür erforderlichen Umstellungen umfassend zu unterstützen.
Chur, 10. Februar 2009
Wettstein, Tscholl, Zanetti, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berni, Bezzola (Samedan), Bischoff, Bleiker, Bucher-Brini, Bundi, Campell, Casparis-Nigg, Casty, Caviezel (Pitasch), Claus, Clavadetscher, Conrad, Donatsch, Federspiel, Feltscher, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Hasler, Jeker, Jenny, Keller, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Marti, Michel, Montalta, Nick, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfenninger, Ragettli, Rizzi, Stiffler, Thomann, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Furrer-Cabalzar, Züst
Session: 10.02.2009
Vorstoss: dt Auftrag