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Session: 11.02.2009
Das Forschungsinstitut gfs.bern führte im September 2006 eine repräsentative Umfrage durch. Dabei wurde unter anderem folgende Frage gestellt: «Was ist Ihre Einschätzung, ist die Luftqualität heute besser oder schlechter als vor 15 Jahren? Sagen Sie mir bitte, ob die Luftqualität ihrer Ansicht nach viel besser, eher besser, eher schlechter oder viel schlechter ist als vor 15 Jahren?»

Das Ergebnis sieht wie folgt aus:
Viel besser: 2%
Eher besser: 16%
Eher schlechter: 49%
Viel schlechter: 21%
Keine Antwort: 12%.

Die Entwicklung der Luftqualität lässt sich anhand der Messreihen von Bund (NABEL) und Kantonen für die verschiedensten Luftschadstoffe beurteilen. Ausser beim Ozon zeigen die Messreihen für sämtliche Luftschadstoffe seit Messbeginn meist deutlich rückläufige Werte. Beim Ozon ist mittlerweile bekannt, dass es stark von der europaweiten Grundbelastung und von der Meteorologie dominiert wird und sich — im Gegensatz zu den anderen Luftschadstoffen — auch mit einer deutlichen Verminderung der Abgasemissionen in der Schweiz kaum beeinflussen lässt.

Zur Entwicklung der Luftbelastung hat sich Dr. Bruno Oberle, Direktor des BAFU, am 15. März 2007 wie folgt geäussert: «.... Seit Mitte der 1980-er Jahre haben Bund, Kantone und Gemeinden eine Vielzahl von Luftreinhalte-Massnahmen getroffen und vollzogen. Dadurch haben der Schadstoffausstoss und die Luftbelastung stark abgenommen ».
 
Bei der Umfrage haben somit nur 2% der Befragten richtig geantwortet, 16% lagen im Trend richtig und 70% lagen völlig falsch. Die Bevölkerung ist somit über den Zustand unserer Luft grossmehrheitlich falsch informiert.

Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz, Artikel 6, ist die sachgerechte Information über den Umweltschutz und den Stand der Umweltbelastung Aufgabe der Behörden. Wenn die Bevölkerung grossmehrheitlich falsch informiert ist, liegt es demnach auch an einer nicht sachgerechten Information durch die Behörden.

Ich bitte deshalb die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Regierungsrat die Beurteilung des BAFU-Direktors, dass sich die Luftqualität in den letzten Jahrzehnten stark verbessert hat?
2. Was gedenkt der Regierungsrat an seiner Informationspolitik zu ändern, damit die Bevölkerung künftig richtig informiert wird und nicht mehr vom Gegenteil der Realität überzeugt ist?

3. Ist der Regierungsrat bereit, der Bevölkerung den Unterschied zwischen Grenzwert und Alarmwert zu erklären?

Chur, 11. Februar 2009

Plozza, Claus, Righetti, Augustin, Berther (Disentis), Bondolfi, Bundi, Cahannes Renggli, Candinas, Cavigelli, Donatsch, Fasani, Federspiel, Gartmann-Albin, Geisseler, Giovanoli, Hartmann (Champfèr), Keller, Marti, Parpan, Pedrini, Quinter, Tenchio, Tuor

Session: 11.02.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Die Luft in der Schweiz und auch in Graubünden ist heute nachweisbar sauberer als früher. Dies lässt sich anhand langjähriger publizierter Messreihen aufzeigen (www.umwelt-gr.ch, www.ostluft.ch). Die Werte von Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2) gelten heute als unbedenklich. Nach wie vor zu hoch ist aber die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) Feinstaub (PM10) und Ozon (O3). Seit dem Jahr 2000 wird in Strassennähe sogar ein Anstieg der NO2-Belastung beobachtet, welcher wahrscheinlich auf die Zunahme der Personenwagen mit Dieselmotoren zurückzuführen ist.

Im Hitzesommer 2003 wurden das Ozon und damit der Sommersmog, im Winter 2006 der Feinstaub respektive der Wintersmog zum medialen Thema. Die in diesen Jahren beobachteten Werte wurden bis heute jedoch nicht mehr erreicht. Ab dem Jahr 2006 wurden vor allem die Inhaltstoffe des Feinstaubs (Dieselruss, Holzfeuerungspartikel) und dessen Quellen breit diskutiert. Die extremen Feinstaub-Belastungen von 2006 traten auf, als die in der Anfrage erwähnte Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern über die Luftqualität durchgeführt wurde. Es ist somit anzunehmen, dass der Befragungszeitpunkt das Ergebnis wesentlich beeinflusst hat. Folglich widerspiegelt die Befragung nicht die Wahrnehmung der effektiven Luftqualität, sondern jene der aktuellen Diskussion und Berichterstattung zur Feinstaubproblematik im Winter 2006.

Trotz der allgemeinen technischen Fortschritte ist das Problem der Luftverschmutzung durch Feinstaub und Ozon noch nicht gelöst. Das ANU führt deshalb eine Fortschrittskontrolle der bestehenden Luftreinhalte-Massnahmen durch und zeigt im Massnahmenplan Luft die künftigen Handlungsfelder auf. Mit RB Nr. 627 vom 15. Mai 2007 beschloss die Regierung zahlreiche Massnahmen zur Ausführung. Bei stark erhöhter Feinstaub- und Ozon-Belastung sind zudem temporäre Sofortmassnahmen vorgesehen, die in den interkantonalen Interventionskonzepten der BPUK festgehalten werden. Die Konzepte bestehen aus zwei Stufen:
• Informationsstufe mit verstärkter Informationstätigkeit;
• Interventionsstufe mit behördlich angeordneten temporären Massnahmen.

Die Stufen richten sich nach den in der LuftreinhalteVerordnung (LRV) verankerten Immissionsgrenzwerten (IGW) für Ozon und Feinstaub. Die Informationsstufe ist dann erreicht, wenn die IGW um den Faktor 1.5 überschritten werden; bei der Interventionsstufe gilt eine Überschreitung der IGW um den Faktor 2 als Auslöser.

Im Umweltschutzgesetz (USG) wird der IGW als diejenige Schwelle bezeichnet, ab welcher Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen lästig oder gar schädlich sind (Art. 13). Zudem sieht das USG beim Lärm Alarmwerte (AW) und Planungswerte (PW) vor (Art. 19 und Art. 23). Die AW dienen dabei zur Beurteilung der Dringlichkeit von Sanierungen und liegen über den IGW; die PW sind ein Instrument der Vorsorge und liegen unter den IGW. In ihrer Gesamtheit werden PW, IGW und AW als Belastungsgrenzwerte bezeichnet.

Bei der Beurteilung der Luftverunreinigung kennt das Bundesgesetz keine Dreistufigkeit wie bei der Beurteilung des Lärms. Deshalb sind in der LRV nur IGW zu finden. Das oben beschriebene Interventionskonzept der BPUK kommt jedoch der erwähnten Dreistufigkeit sehr nahe, indem gerade die Interventionsstufe als Alarmwert interpretiert werden kann, bei dessen Erreichen die Dringlichkeit von temporären Massnahmen gegeben ist.

Antworten auf die Fragen:

1. Die Regierung teilt die Beurteilung des BAFU-Direktors, dass sich die Luftqualität in den letzten Jahrzehnten verbessert hat. Dennoch besteht beim Ozon (O3), beim Feinstaub (PM10) und beim Stickstoffdioxid (NO2) weiterhin Handlungsbedarf. Diese Schadstoffe müssen deshalb weiterhin überwacht werden. Massnahmen zu deren Reduktion sind konsequent umzusetzen. Vor allem die NO2-Belastung muss im Auge behalten werden, da hier eine Trendumkehr stattgefunden hat.

2. Das ANU wird in seinen Informationsschriften in Zukunft wie bisher auf die längerfristigen Trends bei der Entwicklung der Luftqualität hinweisen und bei Extremwetterlagen, die mit hohen Schadstoffbelastungen verbunden sind, vermehrt auf den Ausnahmecharakter solcher Ereignisse hinweisen. Das ANU arbeitet dabei im Bereich Medienarbeit eng mit den Ostluft-Kantonen unter Einbezug von Medienspezialisten zusammen.

3. Der Grosse Rat und die Bevölkerung werden eingeladen, in die Homepage des ANU Einsicht zu nehmen, auf welcher die Bedeutung von Belastungsgrenzwert und Alarmwert erklärt werden (www.umwelt-gr.ch - Lärm - Belastungsgrenzwerte).

Datum: 8. Mai 2009