Gemäss Art. 6 der Postverordnung (VPG; SR 783.01) betreibt die Post landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz und stellt sicher, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erhältlich sind. In den Poststellen sind die Dienstleistungen des Universaldienstes anzubieten. Die Post sorgt ferner im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten für eine kundenorientierte Weiterentwicklung des Poststellennetzes.
Das Poststellennetz ist seit Jahren im Um- und Abbau. Seit dem Jahr 2001 sank die Anzahl der Poststellen in der Schweiz von 3200 auf 2380, mithin um mehr als 25%. Die Schweizerische Post hat ferner 2008 ein solides Ergebnis erzielt. Mit einem Konzerngewinn von 825 Millionen Franken blieb es um 84 Millionen Franken unter demjenigen des Vorjahres (909 Millionen).
Das Poststellennetz soll im Hinblick auf die im Jahr 2012 vorgesehene totale Öffnung des Poststellenmarktes erneut restrukturiert werden. Je nach Ergebnis könnte ein Teil der Poststellen geschlossen oder zu einer Agentur oder Hausservice umgebaut werden, wobei Schliessungen – so die Schweizerische Post – kein Ziel seien. Die Schweizerische Post hat im Internet eine Liste vom 14. April 2009 der bis 2011 zu überprüfenden Standorte aufgeschaltet, gemäss welcher Poststellen in folgenden 47 Ortschaften im Kanton Graubündens betroffen sind:
Alvaneu Dorf, Ardez, Champfèr, Cresta (Avers), Curaglia, Danis, Donat, Falera, Fideris, Filisur, Ftan, Haldenstein, Jenaz, Langwies, Lawin, Li Curt, Lostallo, Lumbrein, Maladers, Morissen, Obersaxen Affeier, Paspels, Rabius, Riom, Rodels, Rothenbrunnen, San Bernardino, San Carlo (Poschiavo), San Vittore, Saas im Prättigau, Safien Platz, Sagogn, Samnaun-Compatsch, Schanf, Scharans, Seewis Dorf, Stampa, Sumvitg, Tamins, Tarasp, Tschiertschen, Tschierv, Uors (Lumnezia), Vicosoprano, Vrin, Waltensburg/Vuorz, Wiesen.
Die Überprüfung will die Post nach „klaren Kriterien“, „im Dialog mit allen Betroffenen“ sowie „im Einvernehmen mit den Gemeinden“ durchführen. Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, stehe es den Gemeinden frei, die vom UVEK eingesetzte unabhängige Kommission Poststellen anzurufen. Die Schweizerische Post, so ihre Aussage, werde sich an alle Empfehlungen der Kommission halten, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet wäre. Die Post entscheidet endgültig (Art. 7 VPG).
Schliesst eine Poststelle oder wird der Service eingeschränkt, folgen ihr häufig auch andere Geschäfte, worauf die Gemeinde – neben den Arbeitsplatzverlusten – an Attraktivität verliert und ausbluten kann. Ferner ist die Post gemäss einer UVEK-Studie vom Sommer 2008 das wichtigste Geldinstitut für den Zahlungsverkehr und die Bargeldversorgung in der Schweiz, besonders in den ländlichen Gebieten. Es ist deshalb nach den bereits vollzogenen und mitunter massiven Restrukturierungen der letzten Jahre zu fordern, dass das heutige Poststellennetz erhalten bleibt.
Fragen:
1. Wie viele Arbeitsplätze wurden im Kanton Graubünden seit 2001 bis heute mit dem Umbau der Poststellen abgebaut?
2. In ihren Antworten vom 27. Februar 2001 und vom 11. Mai 2004 auf parlamentarische Vorstösse wies die Regierung darauf hin, dass sie ihre regelmässigen Gespräche mit den Verantwortlichen der Post weiterführen werde und die Interessen des Kantons wahren würde. Welches waren die konkreten Resultate der seit Mai 2004 geführten Gespräche, insbesondere betreffend möglichem Abbau von Poststellen im Kanton Graubünden?
3. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat im Jahre 2000 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich mit dem Service public und dem Arbeitsplatzabbau im Berggebiet beschäftigte. Die Regierungskonferenz – so die Regierung in einer Antwort vom 27. Februar 2001 auf einen parlamentarischen Vorstoss – werde sich mit der aktuellen Frage des Poststellennetzes beschäftigen und ihre Vorstellungen auf Bundesebene einbringen. Welches waren die Erfolge der genannten Regierungskonferenz?
4. Gedenkt die Regierung im Rahmen der Evaluierung, ob die genannten Bündner Poststellen abgebaut werden sollen oder nicht, Hand zu bieten bzw. Hilfe zu leisten, etwa im Rahmen der Stellungnahmen und der weiteren Verfahren auf Bundesebene? Wenn ja, mit welchen konkreten Massnahmen und Vorkehrungen? Koordiniert der Kanton seine Massnahmen mit allfälligen Massnahmen der Regionen?
5. Wie schätzt die Regierung die Auswirkungen auf den Kanton Graubünden ein als Folge der totalen Öffnung des Poststellenmarktes im Jahre 2012?
Chur, 21. April 2009
Tenchio, Casty, Michel (Davos Monstein), Augustin, Barandun, Berni, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bezzola (Zernez), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Brantschen, Brüesch, Buchli, Bundi, Caduff, Cahannes Renggli, Campell, Candinas, Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casutt (Falera), Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christoffel-Casty, Clavadetscher, Darms-Landolt, Dermont, Dudli, Fallet, Fasani, Federspiel, Felix, Florin-Caluori, Geisseler, Giovanoli, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Jeker, Jenny, Keller, Kleis-Kümin, Koch, Loepfe, Märchy-Michel, Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Möhr, Niederer, Noi-Togni, Parolini, Parpan, Pedrini, Peer, Perl, Pfäffli, Pfister, Plozza, Portner, Quinter, Ragettli, Righetti, Sax, Stiffler, Thomann, Thurner-Steier, Toschini, Troncana-Sauer, Tuor, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Wettstein, Casutt-Derungs (Falera), Gunzinger
Session: 21.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage