Die Gemeindeautonomie wird in Graubünden hoch gehalten. So haben Gemeinden auch betreffend des Stimm- und Wahlrechts Freiheiten, die ihnen von Seiten des Kantons garantiert werden. Als aktuelles Beispiel kann die Möglichkeit gelten, ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Einige Gemeinden haben davon in der Zwischenzeit Gebrauch gemacht. In früheren Jahren wurde auch das Stimmrechtsalter 18 resp. sogar das Frauenstimmrecht – dank entsprechender Kompetenzzuweisung – zunächst in einzelnen Bündner Gemeinden eingeführt, bevor die Änderung anschliessend kantonsweit Geltung erhielt.
Im Kanton Glarus stimmte im Jahr 2007 die Landsgemeinde dem aktiven Stimm- und Wahlrechtsalter 16 zu. In einigen anderen Kantonen sind Bestrebungen dazu ebenfalls am Laufen. Der Grosse Rat in Graubünden hat einen entsprechenden Auftrag, trotz Unterstützung der Regierung, in der Junisession 2007 ganz knapp mit 45 zu 44 Stimmen abgelehnt.
Ein tieferes Stimmrecht auf Gemeindeebene würde es Jugendlichen vor allem auch in geneigten Gemeinden ermöglichen, sich für einzelne Sachthemen einzusetzen und dazu beispielsweise an Gemeindeversammlungen mitzureden. Die direkte Demokratie und die Möglichkeit Jugendlicher, sich zu Themen einzubringen, die sie auf lokaler Ebene ganz besonders betreffen, würden gestärkt. Jugendlichen kann und soll nach Ansicht der Unterzeichnenden durchaus mehr Mitsprache eingeräumt werden. Ohne obligatorische flächendeckende Einführung wird allerdings gleichzeitig den Vorbehalten der Gegner eines kantonalen Stimmrechtsalters 16 Rechnung getragen.
Die Regierung wird somit aufgefordert, dem Grossen Rat eine Änderung der kantonalen Gesetzgebung mit dem Ziel zu unterbreiten, Gemeinden die Einführung eines kommunalen Stimm- und Wahlrechts 16 zu ermöglichen.
Poschiavo, 16. Juni 2009
Gartmann-Albin, Zurfluh, Jäger, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Jaag, Menge, Meyer Persili (Chur), Peyer, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel
Session: 16.06.2009
Vorstoss: dt Auftrag