Der Grosse Rat hat es in der Juni-Session 2009 abgelehnt, das Mantelgesetz über den neuen Finanzausgleich dem freiwilligen Referendum gemäss Kantonsverfassung Art. 16 Ziff. 6 zu unterstellen. Damit hat der Grosse Rat seit der Einführung dieser Verfassungsbestimmung nie Gebrauch von diesem Instrument gemacht.
Der Ursprung von Art. 16 Ziff. 6 ist mit der Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums anlässlich der Totalrevision der Bündner Kantonsverfassung verknüpft, welche vom Volk am 18. Mai 2003/14. September 2003 angenommen wurde. Die Vorberatungskommission des Grossen Rates wollte mit dieser Bestimmung dem Parlament die Möglichkeit geben, wichtige Gesetzesvorlagen von sich aus dem Volksreferendum zu unterstellen. Diese sollte eine flankierende Massnahme zur Einführung des fakultativen Referendums darstellen.
Seit der Einführung des freiwilligen Referendums wurden gemäss breitem Empfinden wichtige Gesetzesvorlagen, wie beispielsweise das Sparpaket des Kantons, das Sprachengesetz, das Wirtschaftsförderungsgesetz und die Steuergesetzrevision vom Grossen Rat nicht dem freiwilligen Referendum unterstellt. Das freiwillige Referendum zeigt sich damit als untaugliches Instrument, da der Grosse Rat bisher nicht willens war, davon Gebrauch zu machen. Gleichzeitig hat die bisherige Erfahrung (Jagdgesetz, Rauchverbot) gezeigt, dass die Hürde für das Ergreifen des fakultativen Referendums gemäss Art. 17 KV so tief liegt, dass die direkte Mitwirkung des Volkes nicht eingeschränkt wurde. In der Ratsdebatte der Juni-Session 2009 wurde von einzelnen Votanten auch offen in Zweifel gestellt, dass das freiwillige Referendum jemals beschlossen werden wird, und sie haben offen dessen Abschaffung gefordert.
Die Unterzeichnenden fordern daher die Regierung auf, bei der nächsten Teilrevision der Kantonsverfassung Ziffer 6 von Artikel 16 ersatzlos zu streichen.
Poschiavo, 17. Juni 2009
Loepfe, Kessler, Peyer, Augustin, Barandun, Berni, Bezzola (Samedan), Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Bühler-Flury, Bundi, Caduff, Cahannes Renggli, Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Claus, Clavadetscher, Donatsch, Fasani, Feltscher, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Geisseler, Giovanoli, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Keller, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Mani-Heldstab, Marti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel, Möhr, Nick, Niederer, Nigg, Noi-Togni, Parpan, Peer, Perl, Pfäffli, Pfister, Plozza, Portner, Quinter, Ragettli, Righetti, Rizzi, Stiffler, Stoffel, Thomann, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Tscholl, Tuor, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Zanetti, Candinas (Disentis/Mustér), Furrer-Cabalzar, Gunzinger, Märchy-Caduff (Domat/Ems)
Session: 17.06.2009
Vorstoss: dt Auftrag