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Session: 17.06.2009
Am 13.3.2009 hat die Direktion der Kantonalen Pensionskasse Graubünden ihre Versicherten über die Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise informiert.

Unter anderem wurde mitgeteilt, dass die KPG per 31.12.2008 einen Deckungsgrad von 92.8 % ausweist. Die seit der Ausfinanzierung im Jahr 2005 aufgebaute Wertschwankungsreserve musste aufgelöst werden. Abgesehen von der Reduktion des technischen Zinsfusses auf 3.5 % und der Senkung des Umwandlungssatzes um 0.2 % will die Verwaltungskommission zurzeit auf Sanierungsschritte verzichten.

Gemäss Beschluss des Grossen Rates vom 2.10.2000 ist die KPG auf den 1.1.2012 rechtlich und organisatorisch zu verselbstständigen. Die Staatsgarantie entfällt auf diesen Zeitpunkt. Ein Deckungsfehlbetrag ist bis spätestens 31.12.2011 abzutragen.

Im Jahr 2005 hat der Kanton und die Gemeinden die KPG vollständig ausfinanziert. Die Landschaft Davos Gemeinde leistete Beiträge von Fr. 5.3 Mio. Diese Zahlungen wurden getätigt in der Ansicht, dass keine weiteren Ansprüche bis zur Verselbstständigung der KPG entstehen.

Ausgehend von der heute bekannten Situation ersuchen wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt die Regierung die Entwicklung des Deckungsgrades der KPG bis zum 31.12.2011?

2. Welche Massnahmen sind allenfalls geplant, um eine Deckungslücke per 31.12.2011 zu verhindern?

3. Sollte per 31.12.2011 dennoch eine Deckungslücke bestehen, werden die Gemeinden voraussichtlich wiederum zu einer anteiligen Ausfinanzierung verpflichtet? Falls ja, wie hoch wäre dieser Anteil gemäss heutigen Erkenntnissen?

4. Besteht sinngemäss allenfalls sogar die Pflicht, bis zum Jahre 2015 die Wertschwankungsreserve von 15% aufzubauen oder einzuzahlen?

Poschiavo, 17. Juni 2009

Michel, Valär, Arquint, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Blumenthal, Buchli, Butzerin, Campell, Casparis-Nigg, Casty, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Christoffel- Casty, Clavadetscher, Conrad, Felix, Geisseler, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jeker, Jenny, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Loepfe, Mani-Heldstab, Märchy-Michel (Malans), Marti, Menge, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Möhr, Noi-Togni, Parolini, Peer, Perl, Pfäffli, Pfister, Portner, Quinter, Ragettli, Rizzi, Sax, Stiffler, Stoffel, Thomann, Thurner-Steier, Toschini, Troncana-Sauer, Tscholl, Tuor, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Zanetti, Candinas (Disentis/Mustér), Casutt-Derungs (Falera), Gunzinger, Locher Benguerel

Session: 17.06.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Der Grosse Rat beauftragte die Regierung mit Beschluss vom 2. Oktober 2000, die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse Graubünden (KPG) bis spätestens 31. Dezember 2011 vorzunehmen und die Kasse auf den 1. Januar 2012 zu verselbstständigen. Die Ausfinanzierung konnte bereits im Jahre 2005 abgeschlossen werden. Am 12. Juni 2007 stimmte der Grosse Rat einer Teilrevision des Gesetzes über die KPG zu und realisierte damit die rechtliche und organisatorische Verselbstständigung der Kasse. Die KPG ist seit dem 1. Januar 2008 eine selbstständige öffentlichrechtliche Anstalt des Kantons.
Die beschränkte Staatsgarantie, welche der Kasse zum Aufbau von Wertschwankungsreserven eingeräumt wurde, läuft am 31. Dezember 2015 ab. Das in der Anfrage mehrmals erwähnte Datum vom 31. Dezember 2011 hat für die KPG keine Relevanz mehr.

1. Der Deckungsgrad der KPG hat sich seit dem 31. Dezember 2008 etwas erholt und liegt zurzeit im Bereich von 94 %. Exakte Angaben lassen sich indessen erst Ende Jahr machen, wenn auch versicherungstechnische Erhebungen vorliegen. Der Deckungsgrad allein ist jedoch nicht ausschlaggebend für die Beurteilung der finanziellen Lage einer Kasse. Sehr wichtig ist auch die Struktur einer Kasse, beispielsweise das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern. Dieses gibt Auskunft über die Fähigkeit einer Kasse, sich finanziell zu erholen. Die diesbezüglichen Chancen der KPG sind aufgrund der anteilsmässig geringeren Zahl von Rentnern intakt (7‘449 Erwerbstätige, 2‘875 Rentner). Die ECOFINStudie, in welcher Ende 2008 die finanzielle Situation der Kasse analysiert wurde, beurteilte die Anlagestrategie der Kasse als geeignet, Wertschwankungsreserven aufzubauen. Die Studie stellte der gewählten Anlagestrategie ein gutes Zeugnis aus. Dieser Beurteilung schliesst sich die Regierung an. Die Regierung kann jedoch keine Prognosen abgeben zur Entwicklung des Deckungsgrades bis am 31. Dezember 2011. Sie erachtet jedoch die von der Verwaltungskommission der KPG eingeleiteten und geplanten Massnahmen als geeignet, mittelfristig die finanzielle Situation der KPG zu stabilisieren und zu verbessern.

2. Die Verwaltungskommission hat bereits anfangs März 2009 einen Massnahmeplan beschlossen, der festhält, welche Massnahmen zur Stabilisierung der Kasse bei welchem Deckungsgrad geprüft werden. Über diesen Massnahmeplan wurden alle Versicherten informiert. Er ist im Internet (www.pk.gr.ch) einsehbar. Im Vordergrund stehen neben der bereits beschlossenen Reduktion des technischen Zinssatzes eine Minder- oder 0Verzinsung der Altersguthaben. Die Reduktion des technischen Zinssatzes zog zugleich eine Reduktion der Umwandlungssätze nach sich. Diese Massnahme wirkt sich längerfristig positiv auf die finanzielle Situation der Kasse aus. Rechtlich zulässig wäre auch die Erhebung von Sanierungsbeiträgen, welche jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer mindestens im gleichen Umfang leisten müssten. Diese Massnahme steht aus Sicht der Regierung nicht zur Diskussion. Sanierungsbeiträge gelten als einschneidende Massnahme, da die Arbeitgeber neben den ordentlichen Beiträgen zusätzliche Leistungen erbringen und die Arbeitnehmer ihren Beitrag in der Regel über Lohnabzüge leisten müssen.

3. Das Bundesrecht sieht vor, dass eine Pensionskasse, die sich in Unterdeckung befindet, diese mit geeigneten Massnahmen selbst zu beheben hat (Art. 65d BVG). Die KPG wurde 2005 ausfinanziert. Eine „anteilige Ausfinanzierung“ oder eine ausschliessliche Leistung von Sanierungsbeiträgen durch die Arbeitgebenden (Gemeinden, Kanton, Anstalten) wird es deshalb nicht mehr geben. Als Massnahmen zur mittelfristigen Beseitigung der Unterdeckung kommen eine Minder- oder 0-Verzinsung, Sanierungsbeiträge oder die Sistierung freiwillig bezahlter Teuerungszulagen an die Rentner in Betracht. Sanierungsbeiträge werden in der Regel in Prozent der versicherten Lohnsumme in Rechnung gestellt. Würde von der Verwaltungskommission der Pensionskasse die Erhebung eines Sanierungsbeitrages von 2 % beschlossen, müsste somit ein Arbeitgeber mit einer versicherten Lohnsumme von Fr. 400‘000.-- Fr. 4‘000.-- (1 %) an die Sanierung beitragen, während zugleich die Arbeitnehmenden insgesamt ebenfalls Fr. 4‘000.-- (1 %) einzuzahlen hätten.

4. Es besteht keine Pflicht, bis 2015 eine Wertschwankungsreserve von 15 % auf- zubauen oder einzuzahlen. Die beschränkte Staatsgarantie (ausschliesslich eine Ausfall- oder Zahlungsgarantie) läuft Ende 2015 aus, auch wenn keine entsprechende Wertschwankungsreserve aufgebaut ist.

Datum: 14. August 2009