In gut einem Monat, am 1. Mai 2023, startet in Graubünden die Fischereisaison. Zur Vorbereitung gehört der Erwerb des Fischereipatents, das in verschiedenen Kategorien aufliegt. Nachweise fischereilicher Kenntnisse werden beim Kauf von Jahres- und Monatspatenten benötigt.
Fischerinnen und Fischer, die ein Saison- und Monatspatent kaufen möchten, müssen ihre fischereilichen Kenntnisse mittels Sachkundenachweis (SaNa) belegen. Übrige Fischereipatente, wie Halbmonats-, Wochen- oder Tagespatent, können hingegen ohne SaNa-Ausweis erworben werden. Informationen zum SaNa, zu Kursangeboten sowie Umtausch und Verlust von Ausweisen bietet das Netzwerk «Anglerausbildung».
Wo kaufe ich mein Patent?
Sämtliche Patentkategorien können im Onlineshop des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) bezogen werden. Ebenso ist es möglich, die Patente im Bündner Naturmuseum in Chur zu erwerben. Die Fischereiaufsehenden stehen jeweils von Dienstag bis Samstag zu Bürozeiten und nach Voranmeldung zur Verfügung. Die Patente können auch bargeldlos bezogen werden.
Drittpersonen, die Patente vertretungshalber beziehen möchten, müssen die Wohnsitzbestätigung des Patentantragstellers vorweisen. Entsprechende Antragsformulare können auf der Webseite des AJF heruntergeladen werden.
Statistik mit der Fischerei-App
Die Fangstatistik ist primär mit der Fischerei-App Graubünden zu führen. Beim Patentbezug hat die Fischerin oder der Fischer jedoch die Möglichkeit, sich auch für eine handschriftliche Führung der Fangstatistik zu entscheiden. Die gewählte Erfassungsart kann während der Dauer der Saison nicht mehr geändert werden.
Umstellung auf digitale Erfassung
Aktuell erfassen über 60 Prozent der Fischerinnen und Fischer ihre Fänge mit der Fischerei-App Graubünden und auch der Anteil der Online-Patentbezüge bewegt sich in diesem Bereich. Bis 2025 strebt das AJF eine komplette Digitalisierung an. Das Führen der handschriftlichen Fangstatistik und der physische Patenterwerb sollen dann der Vergangenheit angehören.
Die Voraussetzungen für den Patentbezug sind auf der Webseite des AJF aufgeschaltet, ebenso werden sie am 31. März 2023 im Kantonsamtsblatt publiziert.
Petriheil!