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Hirsche und Rehe füttern ist grundsätzlich verboten
 

Die Fütterung von Schalenwild ist seit dem 1. Mai 2017 in Graubünden verboten. Hirsche und Rehe dürfen weder aktiv durch Auslegen von Futter noch passiv durch ungeschützte Komposte, Siloballenlager oder Grünabfallsammelstellen gefüttert werden. Denn Wildtiere brauchen im Winter kein Futter sondern störungsfreie Einstandsgebiete. Nur in besonders prekären Situationen für das Wild darf das zuständige Departement Notmassnahmen
anordnen.

 

Medienmitteilung vom 13. Februar 2018

Link zur Kampagne Stop Wildtierfütterung