Hirsche und Rehe füttern ist grundsätzlich verboten
Die Fütterung von Schalenwild ist seit dem 1. Mai 2017 in Graubünden verboten. Hirsche und
Rehe dürfen weder aktiv durch Auslegen von Futter noch passiv durch ungeschützte
Komposte, Siloballenlager oder Grünabfallsammelstellen gefüttert werden. Denn Wildtiere
brauchen im Winter kein Futter sondern störungsfreie Einstandsgebiete. Nur in besonders
prekären Situationen für das Wild darf das zuständige Departement Notmassnahmen
anordnen.
Medienmitteilung vom 13. Februar 2018
Link zur Kampagne Stop Wildtierfütterung