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Grünes Licht für den Waldentwicklungsplan 2018+

Der Waldentwicklungsplan (WEP) 2018+ wurde durch die Regierung am 13. November 2018 genehmigt. Mit dem WEP 2018+ steht dem Forstdienst aber auch den übrigen kantonalen und kommunalen Behörden eine wirkungsorientierte Planung für die Bewältigung der mannigfaltigen Herausforderungen in der Waldbewirtschaftung zur Verfügung. Er wird auf den 1. Januar in Kraft gesetzt.

Der WEP 2018+ ist unter der Leitung des Amts für Wald und Naturgefahren und in enger Mitwirkung der Gemeinden, der betroffenen kantonalen Ämter und der wichtigsten Interessengruppen erarbeitet worden. Damit ist sichergestellt, dass möglichst alle Interessen am Wald in der Planung berücksichtigt werden konnten.