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Öffentliches Beschaffungswesen - Senkung der Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich

 

Mit Beschluss vom 31. Mai 2010 hat das Interkantonale Organ gestützt auf Art. 4 Abs. 2 lit. c der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; BR 803.510) die Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich (WTO-Übereinkommen sowie Bilaterales Abkommen mit der EU) infolge geänderter Währungsverhältnisse per 1. Juli 2010 mehrheitlich um rund 10% gesenkt.