Tiefbauamt
Uffizi da construcziun bassa
Ufficio tecnico
21.11.2024
Das Tiefbauamt Graubünden bezieht die Gemeinden, verschiedene Unternehmen aus Tourismus, Gesundheitswesen, Handel und Gewerbe sowie Mitglieder des Grossen Rates in die Weiterentwicklung der Signalisation und Kommunikation zum Strassenzustand ein.
07.11.2024
In Davos überschreitet der Strassenlärm an diversen Orten die zulässigen Grenzwerte. Das Tiefbauamt hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Davos ein Lärmsanierungsprojekt zur Reduktion der Lärmbelastung erarbeitet.
04.11.2024
Nach drei Jahren Bauzeit hat Regierungsrätin Carmelia Maissen den Tunnel Val Alpetta heute offiziell dem Verkehr übergeben. Der Tunnel wurde im Rahmen des Ausbaus der Samnaunerstrasse erstellt und ist das zweite von insgesamt vier Tunnelprojekten.
09.04.2025
Während der Frühlingsfeiertage ist entlang der Autobahn A13 mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Um den Verkehrsfluss sicherzustellen und den Ausweichverkehr auf die Kantonsstrassen zu minimieren, setzt das Tiefbauamt Graubünden auf bewährte Massnahmen.
08.04.2025
Der Start der Bausaison 2025 steht vor der Tür: Auf dem knapp 1360 Kilometer langen Kantonsstrassennetz hat das Tiefbauamt Graubünden insgesamt 157 Baustellen geplant.
20.02.2025
Die Regierung genehmigt die Leistungsvereinbarung 2025 (LV25) zwischen dem Kanton Graubünden und dem Verein Wanderwege Graubünden (WWGR).
Zwischen dem Kanton Graubünden und WWGR bestehen diverse Leistungsvereinbarungen, welche die Zusammenarbeit bezüglich verschiedener Themenbereiche regeln.
10.02.2025
Das Tiefbauamt Graubünden testet in Zizers eine neue, teilautomatisierte Lichtsignalanlage zur Verkehrssteuerung. Mit diesem Pilotversuch soll der Verkehrsfluss an Spitzentagen optimiert und gleichzeitig die Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner minimiert werden.
07.02.2025
Zum Schutz einer geplanten Baustelle im Bereich Versamertobel ist die Installation von Steinschlagschutznetzen notwendig. Die dafür notwendigen geologischen Abklärungen finden am Dienstag, 11.