Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts auf kantonalen Verbindungsstrassen
Nach dem erfolgten Ausbau der Haldensteinerstrasse zwischen der Rheinbrücke Haldenstein und dem Ende der Kantonsstrasse kann das bisher geltende zulässige Höchstgewicht von 18 Tonnen auf neu 32 Tonnen erhöht werden. Zusätzlich sind neu Anhänger an Lastwagen bis 10 Tonnen gestattet.
Ebenfalls genehmigt die Regierung eine Anpassung der zugelassenen Höchstwerte für die Transerstrasse. Nach erfolgtem Ausbau des Abschnitts zwischen der reformierten Kirche und dem Ende der Kantonsstrasse kann dieser neu mit einem maximalen Gewicht von 32 Tonnen (bisher 18 Tonnen) und einer maximalen Breite von 2.55 Metern (bisher 2.3 Meter) befahren werden. Die Massnahmen treten mit dem Anpassen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Foto 1: Transerstrasse, Foto 2: Haldensteinerstrasse