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Zur Linienführung

Fragen:

Ist es eventuell möglich und zulässig, zwischen den Stationierungen 525.000 und 630.000 eine im Grundriss gerade Linienführung zu erreichen?

Auf welche Ausbaugeschwindigkeit wurde die Linienführung projektiert und was ist der minimale Kurvenradius?

Antwort:

Die Linienführung ist verbindlich: Im Rahmen der Auflage wurde sie durch die Regierung genehmigt. Zudem ist auf beiden Seiten der Brücke die Realisierung der Strasse im Gange.

Zur Verbindlichkeit der eingereichten Ideenskizze

Frage:

Inwieweit ist die im Rahmen der Präqualifikation eingereichte Ideenskizze für den späteren Wettbewerb bindend?

Antwort:

Das im Rahmen der Präqualifikation skizzierte Brückenkonzept ist für den späteren Wettbewerb bindend. Kleinere Änderungen, z.B. geringfügige Anpassungen der Spannweiten, der Querschnittsabmessungen etc. sind natürlich zulässig.

Zur Darstellung

Fragen:

Ist eine talseitige Ansicht (d.h. auch spiegelverkehrt) anstelle des Längenprofils erlaubt?

An welcher Stelle soll der Querschnitt sein (Feld- oder Stützenbereich)?

Antwort:

Das Brückenkonzept ist im vorbereiteten Plan so darzustellen, dass es für die Jury verständlich ist.