Online-Gesuchseinreichung beim Amt für Migration und Zivilrecht GR ab 15. September 2023
Ab dem 15. September 2023 besteht die Möglichkeit, dass die Gesuchstellenden die Gesuche (Formulare A1, A2, B1, B2 sowie die Verfallsanzeigen EU/EFTA und Drittstaaten) beim Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) Graubünden auf dem elektronischen Weg über den Online-Schalter des AFM GR einreichen. Der Online-Schalter steht in deutscher und italienischer Sprache zur Verfügung.
Die Onlineeinreichung hat folgende Vorteile:
- Die Daten können schneller bearbeitet werden, da sie sofort beim AFM GR ankommen.
- Die Gesuchsbearbeitung wird speditiver vorgenommen und die Gesuchstellenden erhalten früher ein Feedback über das eingereichte Gesuch.
- Es sind keine Unterschriften mehr nötig, da wir anhand der angegebenen Daten und hochgeladenen Beilagen eine Identifizierung vornehmen können.
- Die zuständige Gemeinde erhält auch alle Angaben und Beilagen und ist somit auch über die Onlineeinreichung informiert.
- Die Gesuchstellenden erhalten eine Bestätigung der Gesuchseinreinchung per E-Mail.
- Wir können per E-Mail Rückfragen tätigen, falls Unklarheiten bestehen.
Den Online-Schalter finden Sie ab dem 15. September 2023 unter nachfolgendem Link:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/afm/dokumente/Einreise/Gesuchsformulare/Seiten/default.aspx
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Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden